Politik

Bioethikkommission versteht Altern als individuell beeinflussbare Lebensphase

  • Montag, 2. Februar 2026
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin/Mainz – Die Bioethikkommission des Landes Rheinland-Pfalz versteht Altern nicht ausschließlich als unvermeidbare Degeneration, sondern als zunehmend präventiv und individuell beeinflussbare Lebensphase.

In ihrem Ende Januar vorgestellten Abschlussbericht „Wie wir in Zukunft altern – Ethische und verfassungsrechtliche Dimensionen biomedizinischer Innovationen in der Alternsforschung“ leitet sie daraus einen klaren ethischen Handlungsauftrag ab.

Prävention und Gesundheitsförderung müssen demnach stärker in den Fokus rücken. Sie spielten eine Schlüsselrolle, um die Gesundheit und Lebensqualität einer alternden Bevölkerung zu fördern, Arbeitsplätze zu sichern und die Belastung der Gesundheitssysteme zu reduzieren, heißt es darin.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) würdigte bei der Vorstellung des Berichts in der vergangenen Woche die Arbeit der Kommission, die seit ihrer Gründung 1986 wichtige Impulse in bioethischen Fragen gesetzt habe. „Der vorliegende Bericht widmet sich mit der Alternsforschung einem Thema, dessen Bedeutung angesichts der langfristigen demografischen Entwicklung in unserem Land kaum überschätzt werden kann“, erklärte der Minister.

Ihm seien zwei Aspekte besonders wichtig: „die Verteidigung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit einerseits und der Schutz der individuellen Freiheit jeder und jedes Einzelnen andererseits“. Wissenschaft und Forschung müssten größtmöglichen Raum zur Gewinnung neuer Erkenntnisse erhalten, so Fernis. Zugleich müsse jeder Mensch selbst entscheiden können, „welche Schlüsse er aus diesen Erkenntnissen für seine eigene private Lebensführung zieht“.

Im Zentrum des elften Berichts der Bioethikkommission des Landes Rheinland-Pfalz steht ein Perspektivwechsel: Ziel der Alternsforschung sei es ausdrücklich nicht, die Grenze der Sterblichkeit immer weiter hinauszuschieben. Vielmehr gehe es darum, ein möglichst langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – die sogenannte Gesundheitsspanne zu verlängern, so die Kommission, die aus Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Landesministerien besteht.

Rheinland-Pfalz verfüge dafür über eine besondere Ausgangslage: In und um Mainz hätten sich international sichtbare Forschungseinrichtungen und -verbünde etabliert, die Grundlagenforschung, klinische Praxis und wirtschaftliche Anwendung eng verzahnten.

Der Bericht rückt die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Niemand dürfe gezwungen werden, Erkenntnisse einer zunehmend präventiven Medizin zu nutzen – etwa im Hinblick auf individuelle Risiken für künftige Erkrankungen. Jeder solle frei entscheiden dürfen, ob er oder sie etwas über eigene Gesundheitsrisiken erfahren möchte. Es gebe ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf den Verzicht auf medizinische Behandlung.

Insgesamt formuliert die unabhängig agierende Kommission elf Empfehlungen. Sie reichen von der Stärkung der Präventivmedizin über sozialpolitische Begleitmaßnahmen bis hin zu Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Präventive Maßnahmen zur Erweiterung der Gesundheitsspanne seien grundsätzlich Sache der individuellen Entscheidung. Angesichts möglicher Folgen einer verlängerten Lebensspanne empfiehlt die Kommission zudem den flächendeckenden Ausbau psychosozialer Beratungsangebote zum gesunden Altern („Healthy Aging“).

Mit Blick auf knappe Ressourcen im Gesundheitswesen betont die Bioethikkommission, dass das Lebensalter niemals Kriterium für die Zuteilung medizinischer Leistungen sein dürfe. Entscheidend seien individuelle Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit einer Behandlung. Diese Überlegungen berührten auch Fragen der Triage, also der Priorisierung medizinischer Hilfe in Ausnahmesituationen.

Beim Thema selbstbestimmtes Sterben plädiert die Kommission dafür, den Grundsatz „Im Zweifel für das Leben“ durch den gleichrangigen Grundsatz „Im Zweifel für die Würde“ zu ergänzen. Der Gesetzgeber bleibe aufgefordert, offene verfassungsrechtliche Fragen unterschiedlicher Formen der Sterbehilfe zu klären und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Weitere Empfehlungen betreffen den Ausbau der Alternsforschung in Deutschland mit klarem Fokus auf die Verlängerung der Gesundheitsspanne, die Stärkung datenschutzkonformer Forschungsstrukturen sowie den Einsatz KI-basierter Systeme unter der Voraussetzung transparenter Entscheidungsgrundlagen und menschlicher Aufsicht.

Ihre Empfehlungen ordnet die Kommission in einen breiteren Wandel der Medizin ein. Gesundheitskonzepte seien zunehmend präventiv ausgerichtet. Prädiktive Tests auf molekularer Basis gehörten bereits zum Standard von Gesundheitschecks.

Viele Menschen nähmen präventiv Medikamente ein, um Blutzucker, Blutdruck, Blutfette oder Hormonwerte zu regulieren und Organfunktionen zu unterstützen. Dies markiere einen paradigmatischen Wechsel von einer reaktiven, auf manifeste Erkrankungen gerichteten Therapie hin zu einer proaktiven Strategie, die Krankheitsausbrüche antizipieren und verhindern solle.

Allerdings seien präventive Strategien schwieriger zu bewerten als kurative Behandlungen, da ihr Nutzen sich häufig nur auf Populationsebene und über längere Zeiträume nachweisen lasse, heißt es im Bericht. Zudem stelle die Entwicklung prädiktiver Medizin das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen, weil der traditionelle Krankheitsbegriff als Steuerungsgröße relativiert werde. 

ER

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