Mangelnde Freistellung bremst viele Transplantationsbeauftragte aus

Frankfurt am Main – Mögliche Organspender zu erkennen ist eine wichtige Aufgabe der Transplantationsbeauftragten. Ihre Position wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vom 1. April 2019 deutlich gestärkt.
Die gesetzlich geforderte Freistellung von anderen Tätigkeiten lässt an vielen Kliniken jedoch zu wünschen übrig. Das hat eine Umfrage der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unter rund 400 Transplantationsbeauftragten ergeben.
Die Live-Umfrage im Rahmen des DSO-Kongresses ergab, dass fast die Hälfte der Krankenhäuser die gesetzlich geforderte Freistellung der Transplantationsbeauftragten nur teilweise umsetzen. Nur zehn Prozent der befragten Transplantationsbeauftragten werden demnach vollständig freigestellt.
„Im Sinne des Gesetzes sollte die Freistellung in allen Kliniken zu 100 Prozent voll erfüllt sein“, kommentierte Axel Rahmel das Stimmungsbild. Er appellierte an Klinikleitungen und Geschäftsführungen, den Transplantationsbeauftragten Vertrauen und Wertschätzung entgegenzubringen, um ihre Position innerhalb der Kliniken zu stärken.
Ob die Klinikleitungen stärker in die Pflicht genommen werden sollten, unzureichende Freistellungen mit Konsequenzen belegt oder zunächst der Pflege- und Ärztemangel beseitigt werden müsse, um die Entlastung überhaupt zu ermöglichen, müsse noch geklärt werden.
Einig waren sich die Teilnehmer des DSO-Kongresses dagegen darüber, dass die Vernetzung der Transplantationsbeauftragten ein wichtiges Element sei, um Transparenz zu schaffen und deren Anliegen Gewicht zu verleihen.
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