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Informationen zur ärztlichen Tätigkeit in Australien
Nach Auskunft der australischen Botschaft in Bonn kann nur derjenige in Australien ärztlich tätig werden, der einen Einwanderungsantrag stellt. Bevor Sie zur ärztlichen Tätigkeit zugelassen werden, müssen ein Sprachtest, eine Multiple-Choice Prüfung und schließlich ein klinischer Test absolviert werden. Da es jedoch auch in Australien ein Überangebot von Ärzten gibt, sei es für ausländische Ärzte sehr schwer, sich zu qualifizieren.
Für die Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit ist das
Australian Medical Council
PO Box 293
Woden ACT 2606
Australien
Tel.: 0061 6 285 1633
Fax: 0061 6 285 2943
http://www.amc.org.au
zuständig. Es ist mit ausführlichem Informationsmaterial im Internet vertreten.
Neuseeland
Nach unseren Informationen ist eine vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Neuseeland nur nach der Absolvierung eines Examens möglich. Über nähere Einzelheiten zu dem Test und der Registrierung wenden Sie sich bitte an
The Medical Council of New Zealand
P.O. Box 9249
Wellington
Neuseeland
http://www.mcnz.org.nz/
Ärzte im Praktikum erhalten unseres Wissens nach keine Möglichkeit, in Neuseeland ärztlich tätig zu sein.
Die nationale ärztliche Organisation in Neuseeland:
New Zealand Medical Association
Neuseeländische Ärztekammer
P.O. Box 156
Wellington 1
New Zealand
Tel.: 00644 4724741
Fax: 00644 4710838
http://www.nzma.org.nz/
Australian Doctors Trained Overseas Association (ADTOA)
http://www.adtoa.org/
The Royal Australasian College of Physicians
http://www.racp.edu.au/