Der Beitrag „Mehr Mut zum NEIN-Sagen“ von Harald Kamps in Heft 3/2007 scheint vielen Lesern mit seinen Ansichten des deutschen Gesundheitswesens, bei denen der ärztliche Berufsstand von Kritik nicht ausgespart bleibt, aus dem Herzen gesprochen zu haben. Im Kern lautet seine These: Hierzulande fehlt die fachliche Instanz, die gesunde Menschen vor den potenziell gefährlichen Nebenwirkungen des Gesundheitswesens bewahrt und den kranken Menschen den einfachsten Weg zur Besserung zeigt.
Es löst bei mir immer noch Erstaunen aus: Wenn ich es recht überblicke, dann akzeptiert die bundesdeutsche Ärzteschaft ohne jedwede Unmutserklärungen das erst kürzlich auf dem 114. Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot der ärztliche Suizidbeihilfe. Sehen wir mal von dem sicherlich konfliktbeladenen Thema ab, dann bleibt doch die Erkenntnis, dass die BÄK mit ihrem Vorschlag in der Ä-MBO unverhohlen den Versuch unternommen hat, die individuelle Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte durch ein "ethisches Zwangsdiktat" von oben zu ersetzen.
Ist ein solches Vorgehen einer privaten Arbeitsgemeinschaft tatsächlich akzeptabel?
Wo bleibt der vorgeblich freie Berufsstand der Ärzteschaft? Ist die Ärzteschaft auf einem Weg der "ethischen und moralischen Verrohung" gewesen, so dass die BÄK hier sich aufgerufen fühlte, dem einen "berufsrechtlichen Riegel" vorzuschieben, zumal nach dem aufschlussreichen Ergebnis der Befragung der deutschen Ärzteschaft zur "Sterbehilfe"?
Nun, dass sich gegen eine derartige Bevormundung kein breiter "Widerstand" regt, muss nachdenklich stimmen.