Ärzteschaft
Ärztliche Approbationsordnung: Ärzteorganisationen sehen Nachbesserungsbedarf
Freitag, 15. Januar 2021
Berlin – Die ärztlichen Organisationen unterstützen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Approbationsordnung für Ärzte an verschiedenen Stellen zu ändern und begrüßen in weiten Teilen auch den Ende 2020 durch das Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO). Gleichzeitig bemängeln sie aber auch Versäumnisse und Fehlentwicklungen der neuen Approbationsordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll.
Ausdrücklich befürwortet die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer jetzt vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf die deutlich stärker ausdifferenzierte Beschreibung des Ausbildungsziels. Positiv sei, dass insbesondere die Allgemeinmedizin und der Öffentliche Gesundheitsdienst mit der neuen Approbationsordnung gestärkt würden – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie.
Zudem begrüßt die Bundesärztekammer die Möglichkeit digitaler Lehrformate und das longitudinale Aufgreifen des Themas Datennutzung und digitale Anwendung als Ausbildungsinhalt – vor allem durch die verbindliche Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) als Kerncurriculum des Medizinstudiums.
Als positiv bewertet sie ferner die stärkere Verknüpfung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten während der gesamten Ausbildung sowie eine Sicherung der Wissenschaftlichkeit im Studium, die durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit gestärkt werde.
Auch der Marburger Bund begrüßt den Referentenentwurf in weiten Teilen. Es entspreche den langjährigen Forderungen des Verbandes, dass Medizinstudierende von Beginn an mit Patienten und realem Handlungsgeschehen in Berührung kommen und im Studium zugleich auch basiswissenschaftliche und evidenzbasierte Grundlagen vermittelt werden, betont er.
Positiv seien auch die Ansätze zu einer gemeinsamen Ausbildung mit anderen Gesundheitsberufen, da Interprofessionalität in der Gesundheitsversorgung der Zukunft eine besondere Rolle spielen werde. Gleiches gelte für kommunikative Kompetenzen und die verstärkte Ausbildung im ambulanten Sektor.
Vorrangiges Ziel der Novellierung müsse nach Ansicht des Marburger Bundes jedoch die Verbesserung der Qualität des Studiums sein. „Angehende Mediziner werden durch eine breit gefächerte Ausbildung zu kompetenten Ärztinnen und Ärzten und nicht durch verpflichtende Abschnitte oder Prüfungen in bestimmten Fächern“, heißt es in seiner Stellungnahme.
Bedauerlich sei, dass die Politik es bislang versäumt habe, den durch die Neustrukturierung des Medizinstudiums entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu ermitteln und keine Ambitionen habe, das Kapazitätsrecht grundlegend zu reformieren.
Es droht eine Überfrachtung des Studiums
Mit Sorge nehmen Bundesärztekammer und Marburger Bund eine Ausbildungsverdichtung im Studium zur Kenntnis. Es drohe eine Überfrachtung, warnt die Bundesärztekammer. So würden die Mindeststunden des patientennahen Unterrichts umfänglich erhöht und neue Veranstaltungen, wie der Unterricht an Simulationspatienten verpflichtend eingeführt.
Die angedachten Neuerungen im Prüfungsprocedere – vor allem die Parcoursprüfungen – seien organisatorisch, personell und finanziell enorm aufwendig. „Es scheint fraglich, ob hier Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.
Auch der Marburger Bund sieht die Erhöhung von rund 500 Unterrichtsstunden kritisch, die sich im Wesentlichen auf die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit, den größeren Umfang der Blockpraktika zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Ausweitung des patientenbezogenen Unterrichts zurückführen lassen.
„Eine solch umfangreiche Erhöhung der Unterrichtszeit, der keine Kürzungen an anderer Stelle gegenüberstehen, ist aus Sicht des Marburger Bundes weder den Studierenden noch dem Lehrpersonal zuzumuten“, erklärte die Ärztegewerkschaft.
Kritisch sieht die Bundesärztekammer zudem die detaillierten inhaltlichen Vorgaben im Referentenentwurf. Diese seien vor allem mit Blick auf die dynamische Entwicklung des medizinischen Wissensstandes zu weitreichend formuliert, bemängelt sie.
Enttäuschend ist aus der Sicht der Ärzteorganisationen, dass bei einem der wichtigsten Anliegen der Studierenden, der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr, keine Lösung gefunden wurde. Nach wie vor sei kein Rechtsanspruch auf eine Mindesthöhe dieser dringend notwendigen Geldleistung vorgesehen, kritisiert der Marburger Bund. Nichtsdestotrotz würden Medizinstudierende im PJ ganz selbstverständlich für umfangreiche Hilfstätigkeiten eingesetzt werden und absolvierten meist eine 40-Stunden-Woche.
Eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes – sowohl in ambulanten als auch stationären PJ-Abschnitten – müsse Eingang in die Novellierung finden, so die Ärztegewerkschaft. Kein Verständnis zeigen auch die Studierenden im Hartmannbund, dass es im Entwurf weder die von ihnen geforderte Aufwandsentschädigung im PJ noch eine Trennung von Urlaubs- und Krankentagen berücksichtigt wird.
„Dass die Trennung von vorklinischen und klinischen Ausbildungsinhalten aufgehoben wird, finden wir gut. Ebenso die Festschreibung digitaler Lehrmethoden, die Einbeziehung des Themas Patientensicherheit und die Aufteilung des Praktischen Jahres in Quartale, auch wenn es dabei sehr auf die Umsetzung ankommt“, erklärten Anna Finger und Philip Simon, Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden des Hartmannbundes.
Kritisch sehen jedoch auch sie die Erhöhung der Gesamtstundenanzahl des Medizinstudiums. Dieses stehe in direktem Widerspruch zu den Forderungen des Masterplans Medizinstudium 2020. © ER/aerzteblatt.de

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