Politik
Ärger um berufsbezogene Impfpflicht in Vorpommern-Greifswald
Mittwoch, 26. Januar 2022
Greifswald – Nach Aufregung über Äußerungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat dieser nun doch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht angekündigt.
Man habe nie angekündigt, diese „nicht umsetzen zu wollen“, teilte der Landkreis heute mit. „Dies ist rechtlich auch gar nicht möglich. Einen Alleingang des Kreises wird es nicht geben.“ Der Kreis habe auf Anfragen ausschließlich auf Probleme bei der Umsetzung verwiesen.
Landkreissprecher Achim Froitzheim hatte gestern erklärt, der Landkreis werde die für Mitte März geplante Impfpflicht für Mitarbeiter etwa von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht durchsetzen können. Er verwies auf die coronabedingte Belastung von Gesundheitsamt und Teilen der Verwaltung. „Die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen.“
Mit Blick auf die im Dezember beschlossene Regelung seien nach wie vor zu viele Fragen offen, teilte der Landkreis nun mit. „Auch würde die einrichtungsbezogene Impfpflicht erneut einen erheblichen Mehraufwand für den ohnehin in der Coronapandemie schon extrem stark geforderten Landkreis bedeuten, der nur sehr schwer geleistet werden könnte.“ Der Kreis warte daher auf noch ausstehende konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung.
Der Bund übertrage den Gesundheitsämtern umfangreiche Aufgaben: die Erfassung und Verwaltung von Datensätzen, das Aussprechen von Tätigkeits- beziehungsweise Betretungsverboten und das Durchführen von Bußgeldverfahren gegenüber den Betreibern der Einrichtungen. Zusätzlich sollten die Gesundheitsämter Impfbefreiungen überprüfen.
Landrat Michael Sack (CDU), einstmals Anwärter für den Posten des Ministerpräsidenten im Nordosten, erklärte in der Mitteilung des Landkreises lediglich: „Zur Bewältigung der Pandemie unterstützen wir weiterhin alle Bemühungen, um eine hohe Impfquote zu erreichen. Je mehr Menschen geimpft sind, einrichtungsbezogen oder nicht, desto besser.“
Auch die Gesundheitsämter der übrigen Kreise im Nordosten hatten in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärt, sie sähen sich nicht in der Lage, die Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderteneinrichtungen und Pflege zu kontrollieren.
Die für Teile Vorpommerns zuständige Bundestagsabgeordnete Anna Kassautzki hatte die Äußerungen von gestern kritisiert. Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich nicht durchsetzen zu wollen, sei „ein Bruch unserer demokratischen Ordnung“, teilte die SPD-Politikerin mit.
Kassautzki betonte: „Unser Grundgesetz und die Landesverfassung MV sieht eine klare Aufgabenerfüllungspflicht des Landkreises, die Kontrolle der beschlossenen Impfpflicht durchzusetzen.“ Sie übte scharfe Kritik an Landrat Michael Sack (CDU). Dieser sei „offensichtlich mit der Führung des Landkreises in der Pandemie überfordert“.
Erst vorgestern hatten Aussagen des Vize-Landrats aus dem sächsischen Bautzen für Aufregung gesorgt. Udo Witschas (CDU) hatte vorgestern Abend angekündigt, dass der Landkreis in Ostsachsen die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal ab Mitte März nicht umsetzen wolle.
„Wenn Sie mich danach fragen, was das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen machen wird ab dem 16.3., dann werden wir, unser Gesundheitsamt, unseren Mitarbeitern im Landkreis Bautzen in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot aussprechen“, sagte Witschas vor Teilnehmern einer Coronademonstration in Bautzen. Ein Video davon kursiert inzwischen in den Kanälen der rechtsextremen „Freien Sachsen“.
Der Landkreis Bautzen stellte gestern klar, dass die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal auch dort gelten werde. Die Landesdirektion Sachsen habe mit Blick auf Einträge in den sozialen Medien gebeten, die Aussagen von Witschas einzuordnen, teilte das Landratsamt gestern mit. Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht werde umgesetzt – allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es.
Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht beschlossen worden. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind. © dpa/may/aerzteblatt.de

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