Politik
Influenzaimpfung in Apotheken passiert Parlament
Freitag, 20. Mai 2022
Berlin – Apotheken dürfen künftig neben der Coronaimpfung auch eine Impfung gegen Influenza durchführen. Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete der Bundestag gestern Abend gemeinsam mit dem Coronabonus für Pflegekräfte.
Danach sind Apotheken in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Bislang war dies nur im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.
Die Ärzteschaft – unter anderem Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung oder Deutscher Hausärzteverband – hatten das Vorhaben bis zuletzt scharf kritisiert.
„Aus gutem Grund ist Impfen eine urärztliche Aufgabe“, hatte etwa BÄK-Präsident Klaus Reinhardt erklärt. Es gehe nicht um den Stich allein. Vielmehr gehörten unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung dazu.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin betonte heute, man halte die Entscheidung des Bundestags, Grippeimpfungen in Apotheken künftig als Teil der Regelversorgung anzubieten, für falsch. Die Politik greife „massiv in bewährte medizinische Strukturen ein, missachtet originäre ärztliche Aufgaben und sorge damit für eine potenzielle Gefährdung in der Patientenversorgung“.
Die Apothekervereinigung ABDA begrüßte hingegen den Parlamentsbeschluss. „Gerade beim jährlichen Grippeschutz sind zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. © dpa/aerzteblatt.de

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