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Ärzteschaft

KV Bayerns fordert enge Einbindung bei Notfallversorgung

Montag, 20. März 2023

/picture alliance, Christian Merz

München – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns lehnt die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Notfallversorgung ab und fordert, bei einer Neuordnung die Nie­dergelassenen besser einzubinden.

Vorschläge von Expertinnen und Experten aus den Praxen seien bei dem Vorhaben bislang unter den Tisch gefallen, so die Kritik des KV-Vorstandes am vergangenen Samstag in München. Auch zu der Krankenhaus­re­form fällt das Urteil negativ aus: „Die Praxen müssen bluten, damit defizitäre und für die Versorgung nicht dringend benötigte Krankenhäuser am Leben gehalten werden“, hieß es aus München. Der KV-Leitung liegt seit zwei Monaten bei Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp.

Scharfe Kritik übt die Vertreterversammlung auf dem Treffen an den geplanten Gesundheitskiosken: „Es stellt sich die Frage, wer solche teuren Parallelstrukturen zu den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte überhaupt braucht. Außerdem ist fragwürdig, woher geeignetes Personal für die Gesundheitskioske ange­sichts des grassierenden Fachkräftemangels kommen soll“, hieß es aus der KV.

Der Vorstand der KV kündigte ferner an, sich in den in Kürze anstehenden Verhandlungen mit den Kranken­kassen für eine deutlich bessere Vergütung des Notarztdienstes einzusetzen und appellierte an die Kran­ken­kassen, hier zusammen konstruktiv Versorgung zu gestalten, da die flächendeckende Versorgung mit Notärz­ten gefährdet sei.

Die Vertreterversammlung stimmte außerdem einer Resolution zu den Plänen der EU-Kommission in Bezug auf einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu. Darin fordern die Delegierten unter anderem das bedingungslose Recht der Patientinnen und Patienten ein, der geplanten Registrierung ihrer Gesundheits­da­ten in der EHDS zu widersprechen. Im aktuell vorliegenden Entwurf der EU-Kommission sei dies nicht vorge­sehen.

Mit dem EHDS will die EU die nationalen Gesundheitssysteme durch den Austausch von Gesundheitsdaten stärker miteinander verknüpfen.

„Ein Europäischer Gesundheitsdatenraum kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sowohl auf dem Vertrauen der Patienten als auch der Gesundheitsberufe aufbaut. Der geschützte Raum, zu dem nur Arzt und Patient Zugang haben, muss auch im Rahmen des EHDS gewährleistet sein“, bewertet die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese EU-Initiative. © hil/aerzteblatt.de

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