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Ärzteschaft

Umsetzung der ärztlichen (Muster-)Weiterbil­dungsordnung läuft

Donnerstag, 18. Mai 2023

Johannes Albert Gehle (l.), Henrik Herrmann/Gebhardt

Essen – Eine positive Bilanz zum Umsetzungsstand der 2018 verabschiedeten ärztlichen (Muster-)Weiter­bildungsordnung (MWBO) zogen auf dem 127. Deutschen Ärztetags Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Mittlerweile sei die MWBO in allen Landesärztekammern in Landesrecht umgesetzt. Die Entwicklung der fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne werde fortgesetzt.

In diesem Jahr beschloss der Ärztetag, die Inhalte der Zusatz-Weiterbil­dung Physikalische Therapie als Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin zu definieren.

So sollen zur Weiterbildung befugte Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin unkompliziert in die Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie einbezogen werden können.

Zudem soll in den Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) die Aufnahme des 80-stündigen Curriculums zur Psychosomatischen Grundversorgung in die MWBO der Bundesärztekammer zur Fachärztin und Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin geprüft werden.

Dies wurde vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte schon lange gefordert. Er möchte das 80- stündige Curriculum als obligaten Bestandteil der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer verankert sehen.

Abgelehnt wurde dagegen von den Delegierten die Prüfung einer Verankerung einer sechsmonatigen Pflicht zur Weiterbildung im ambulanten allgemeinpädiatrischen Bereich in der Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin in der MWBO sowie die Prüfung einer Aufnahme eines Facharztes für Notfallmedizin analog des in zahlreichen Ländern etablierten „Emergency Physician“.

Gisbert Voigt und Tilman Kaethner aus Niedersachsen betonten, dass eine ambulante Weiterbildung in Pädiatrie zwar sinnvoll sei, aber ihre obligatorische Verankerung in der MWBO zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Ähnlich äußerte sich Wolf Andreas Fach von der Landesärztekammer Hessen. © bee/ER/aerzteblatt.de

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