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Politik

Krankenhausreform: Rund 350 Kliniken könnten dem Level 1i zugeordnet werden

Freitag, 2. Juni 2023

/picture alliance, Jörg Carstensen

Berlin – Begleitend zur Krankenhausreform erarbeiten die Unternehmensberatung Oberender sowie der Soft­wareentwickler Bindoc im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verschiedene Abschätzungen und Modellierungen.

Zuletzt hatten die Unternehmen erste vorläufige Zahlen zur Einordnung der bestehen­den Krankenhausstand­orte in die von der Regierungskommission Krankenhaus vorgeschlagenen und vom Bund geplanten Versor­gungsstufen (Level) vorgelegt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Krankenhäuser in drei, beziehungsweise vier Versorgungsstufen ein­geteilt werden und daran geknüpft bestimmte Abteilungen betreiben und Leistungen erbringen dürfen.

Insbesondere die Bundesländer sahen diesen Vorschlag allerdings kritisch und haben dem Bund in dieser Hinsicht gestern eine klare Absage erteilt. Der Bund will die Level künftig dennoch für eine bundesweite Transparenzmachung der Qualität für jede einzelne Kliniken nutzen.

Für die gestrige Sitzung von Bund und Ländern zur Beratung der Reform sind aktualisierte Zahlen vorgelegt worden. Dem Deutschen Ärzteblatt liegt eine Übersicht vor, in der die Krankenhausstand­orte in die geplanten Level 1i, 1n, 2 und 3 sowie Level F (Fachkrankenhäuser) zugeordnet sind. Außerdem werden die Bundeswehr­krankenhäuser und BG Kliniken gesondert aufgeführt.

Demnach werden alle 1.719 Klinikstandorte in Deutschland diesen sechs Kategorien zugeordnet.

Aktuell 358 Kliniken könnten zu der umstrittenen Stufe 1i zugeordnet werden. Die meisten Level-1i-Krankenhäuser sind in Bayern (65), gefolgt von Nord­rhein-Westfalen (59) und Baden-Württem­berg (45). Zum Vergleich: Brandenburg als Flächenland hätte demnach 16 Level-1i-Standorte, in Mecklenburg-Vorpommern wären es lediglich 5.

In der letzten Übersicht von vergangener Woche lag diese Zahl bundesweit noch bei 689, aller­dings waren hier auch die Fachkrankenhäuser so­wie BG-Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser inkludiert.

Diese Häuser seien einem Eckpunktepapier des Bun­desgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform zufolge Plan­kran­kenhäuser nach Sozialgesetzbuch V und sollen „stationäre Leistungen der interdisziplinä­ren Grundversorgung wohn­ortnah mit ambulan­ten fachärztlichen Leistungen als auch mit medi­zinisch-pflegerischen Leistungen“ ver­binden.

Kritiker befürchten allerdings, dass diese Stand­orte künftig nicht mehr als Krankenhaus zählen wer­den.

Weiter heißt es im BMG-Papier, dass alle Krankenhäuser, die weder die Voraussetzungen der anderen Level erfüllen, der Stufe 1i zugeordnet werden können.

Nicht vorgesehen ist hingegen, dass aus Kranken­häusern eines höheren Levels Teilbereiche abge­trennt werden, die dann formal die Kriterien für ein Level-1i-Krankenhaus erfüllen.

Meisten Krankenhäuser gibt es in Nordrhein-Westfalen und Bayern

Mehr Krankenhäuser (419) halten derzeit ein Äqui­valent von mindestens einer Leistungsgruppe aus der Inneren Medizin, Chirurgie sowie Intensiv­medizin vor und entsprechen dabei Level 1n. In dieser Stufe hat NRW die Nase deutlich vorn (117), Bayern hat 50 Standorte dieser Stufe und Niedersachsen 41.

Zudem gäbe es 467 Level-2-Krankenhäuser, die deutlich mehr Leistungsgruppen erbringen müssten. 126 Kliniken in NRW, 72 in Bayern und 49 in Niedersachsen könnten dieser Stufe zugeordnet werden.

Im höchsten Level 3, die als Maximalversorger und Universitätskliniken künftig mindestens fünf internisti­sche, fünf chirurgische sowie mindestens acht weitere Leistungsgruppen vorhalten müssen, werden bundes­weit 136 Standorte zugeordnet.

Bei dieser Zahl gab es im Vergleich zur ersten Übersicht von vergangener Woche keine Änderung. In Bayern sind hier die meisten Kliniken zu finden (27), gefolgt von Baden-Württem­berg und NRW (beide 19) und Hessen (11). Bremen und das Saarland hätten jeweils einen solchen Standort.

Darüber hinaus gibt es deutschlandweit 325 Fachkrankenhäuser und 14 BG-Kliniken und Bundeswehrkran­ken­häuser. Bei den Fachkrankenhäusern führt Bayern die Liste an (80) mit Abstand zu Baden-Württemberg (49) und NRW (40). © cmk/aerzteblatt.de

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