Ärzteschaft
Internisten für bedarfsgerechte Steuerung von Patientenströmen
Freitag, 8. September 2023
Berlin – Politik und Selbstverwaltung müssten die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen schaffen, um Patienten bedarfsgerecht durch das Versorgungssystem zu lotsen. Dies forderte heute der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI).
Nur so sei das hohe Versorgungsniveau angesichts steigender Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bei zugleich schwindenen personellen Ressourcen zu erhalten.
Die vorhandenen Resourcen müssten klug eingesetzt werden, betonte Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI. Der Verband fordert in seinem Positionspapier unter anderem die Einführung verbindlicher Versorgungspfade verbunden mit einer Entbudgetierung der ambulanten Versorgung.
Norbert Smetak, Vizepräsident des BDI, verwies diesbezüglich darauf, dass sich auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) bereits für eine stärkere Patientensteuerung ausgesprochen habe.
Bestehende Selektivverträge, etwa in Baden-Württemberg, würden zeigen, dass dies zur Zufriedenheit von Patienten und Ärzten gleichermaßen umsetzbar sei. Hier sei mehr „Entscheidungsfreude“ der Politik sowie Bereitschaft der Krankenkassen neue Wege zu gehen gefragt.
Nach dem BDI-Konzept soll zu einem solchen Steuerungskonzept auch eine verbindliche Ersteinschätzung für die Notfallversorgung gehören. Dies solle nicht nur die Entscheidung darüber beinhalten, ob ein Notfall stationär oder vertragsärztlich versorgt werde, sondern auch die spezifische Zuweisung innerhalb eines Sektors durch ein entsprechendes nachgelagertes Vermittlungssystem gewährleisten.
Für den Krankenhausbereich sieht das Positionspapier die Einführung eines sektorenübergreifenden, digitalen Entlassmanagements vor. Zunehmend kürzere Verweildauern bedingten, schon bei der Aufnahme des Patienten den Bedarf an weiterer Versorgung nach der Entlassung festzustellen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Zudem spricht sich der BDI für eine bedarfsgerechte ärztliche Zuweisung von Patienten in Krankenhäuser mit indikationsgerechten Versorgungsschwerpunkten aus. Die geplante Krankenhausstrukturreform sehe eine deutliche Konzentration und Vernetzung der stationären Versorgungslandschaft vor.
Eine Zentrenbildung (hoch-)spezialisierter, stationärer Leistungen sei nicht nur unter qualitativen Gesichtspunkten, sondern auch mit Blick auf die begrenzten pflegerischen und ärztlichen Ressourcen sinnvoll. Für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung müssen diese Strukturen jedoch zwingend in bestehende Versorgungspfade integriert werden, mahnte Smetak.
Zur sektorenübergreifenden ärztlichen Weiterbildung legte der BDI ebenfalls ein Positionspapier vor. Neumann-Grutzeck betonte, die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende Verschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich hätten unmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt werden kann, müsse die Weiterbildung nicht nur sektorenübergreifend gedacht, sondern auch „durchgehend und angemessen“ finanziert werden.
Zwingend notwendig sei zudem die Sicherstellung der Planbarkeit für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, so Neumann-Grutzeck. Anstatt die unterschiedlichen Stationen in der Weiterbildung in Eigenregie zu absolvieren, sollte laut BDI Verbundweiterbildung Ärzten die Möglichkeit bieten, alle ambulanten und stationären Einrichtungen strukturiert, qualifiziert hochwertig und lückenlos zu durchlaufen. Der BDI fordert die Landesärztekammern auf, flächendeckend sektoren- und kammerübergreifende Verbundweiterbildungen zuzulassen. © aha/aerzteblatt.de

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