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Ärzteschaft

Weiter Sorgen um Finanzierung der psychothera­peutischen Weiterbildung

Donnerstag, 7. September 2023

/zinkevych, stock.adobe.com

Berlin – Die psychotherapeutische Weiterbildung bereitet Psychothera­peuten weiterhin Sorgen. Die Präsiden­tin der Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva Schweitzer-Köhn, appellierte jetzt mit Nachdruck an die Bun­des­politik, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu sichern.

„Wir müssen jetzt dem Fachkräftemangel in der Psychotherapie entgegenwirken“, sagte Schweitzer-Köhn bei einem Empfang mit Podiumsdiskussion in der Kammer anlässlich des Starts der neuen psychotherapeu­tischen Weiterbildung im Land Berlin. 40 Prozent der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien 60 Jahre und älter, sagte sie.

Die Psychotherapeutenkammer hat eine neue Abteilung und neue Räume für die künftige Weiterbildung ein­gerichtet. Nach Angaben von Schweitzer-Köhn steht die Änderung des Berliner Kammergesetzes noch aus und auch im Landeskrankenhausgesetz bedarf es einer Änderung. Klar sei indes, dass eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten nicht ohne zusätzliche Finanzierung funktionieren könne.

Im kommenden Jahr schließen die ersten Absolventen der neuen Studiengänge Klinische Psychologie und Psychotherapie ihre Ausbildung mit einer Approbation ab. Seit der Reform von 2019 besteht die Psychothe­rapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden 5-jäh­rigen Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten in Anstellung in Anlehnung an die Ausbildung von Ärzten.

In der Weiterbildung haben die Approbierten Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Unklar ist bislang indes, wie dieses Gehalt vor allem im ambulanten Bereich finanziert werden soll.

Die Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Ina Czyborra, bezeichnete die neue Weiter­bil­dung als „Schlüssel zur Versorgung psychisch kranker Menschen“. Dem Fachkräftemangel in der Psychothe­ra­pie müsse unbedingt entgegengewirkt werden und dafür sei ein „dringender Finanzierungsmechanismus“ nötig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müsse jetzt gesetzgeberisch tätig werden.

Der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, Marc Schreiner, wies darauf hin, dass die Kranken­häuser einen noch deutlich steigenden Bedarf an psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen er­warteten. Dafür brauchten die Häuser aber das Personal, das immer schwieriger zu bekommen sei. „Wir wollen Plätze für die psychotherapeutische Weiterbildung in den psychiatrischen Kliniken anbieten. Doch dafür brauchen wir ein deutliches Signal des Bundesgesundheitsministers zur Finanzierung.“

„Auch die psychosomatischen Rehakliniken machen sich auf den Weg, psychotherapeutische Weiterbildungs­plätze anzubieten“, berichtete Ulrike Worringen, Deutsche Rentenversicherung Bund. Es sei generell enorm schwierig geworden, Personal zu finden, vor allem in den strukturschwachen Regionen, in denen die meisten Rehakliniken liegen. Selbst leitende Positionen könnten kaum besetzt werden. Deshalb hoffe man auch auf die künftigen Fachpsychotherapeuten in Weiterbildung.

Das BMG teilte auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts zu der Frage, wann mit Regelungen zur zusätzlichen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu rechnen sei, mit: Der Grundsatz der ärztlichen Weiterbildung, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte durch die Leistungsvergütungen finanziert werden, gelte auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Insofern sei eine Finanzierung der psychothera­peu­tischen Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor bereits gesetzlich geregelt.

„Ungeachtet dessen beobachten wir die aktuelle Situation und prüfen derzeit mögliche Maßnahmen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung anzupassen“, heißt es aus dem BMG. Weitere Details könnten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht genannt werden. © PB/aerzteblatt.de

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