Ärzteschaft
Finanzierung der ambulanten Weiterbildung muss geregelt werden
Dienstag, 12. September 2023
Berlin – Sollte sich die ärztliche Weiterbildung künftig massiv in den ambulanten Bereich verlagern, müsse das „zentrale Problem“ der Finanzierung gelöst werden. Darauf hat Henrik Herrmann, Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein, im Rahmen des BDI Hauptstadtforums hingewiesen.
Die Musterweiterbildungsordnung biete schon jetzt eine ortsunabhängig Kompetenzorientierung, betonte Herrmann. So sei es denkbar, den Facharztstatus rein ambulant zu erwerben. „Relativ viele“ ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte würden auch über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen, sie aber nicht ausüben.
Dies folgt nach seiner Einschätzung aus dem „zentralen Problem“, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung in Praxen nicht vergütet werden, den Weiterbildungsassistenten aber ein Gehalt zusteht.
Ansätze, dieses Grundproblem zu lösen, seien zwar vorhanden – Herrmann verwies auf den derzeitigen Paragrafen 75a im Sozialgesetzbuch V (SGB V), der eine partielle Förderung der Weiterbildung durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen möglich macht. Diese könnten aber das Gesamtproblem nicht lösen. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Weiterbildung massiv in den ambulanten Bereich verlagern soll.
Überlegungen seitens der Bundesärztekammer (BÄK) führten beispielsweise zu einem Fondsmodell, aus dem die ärztliche Tätigkeit der Weiterbildungsassistenten bezahlt werde, so BÄK-Vorstandsmitglied Herrmann. Eine andere Lösung könne sein, die Leistungen von fortgeschrittenen Weiterbildungsassistenten über die Krankenkassen abrechenbar zu machen. Denkbar sei auch „ein Mix von beidem“.
Weiterbildungsverbünde könnten Antworten auf viele Herausforderungen bieten, aber hier würden noch „einige Hürden“ existieren. So müssten etwa Probleme mit der Arbeitnehmerüberlassung, die sich aufgrund der Rotationen dann ergäbe, gelöst werden. Zudem seien weitere Aspekte zu klären – etwa im Zusammenhang mit besonders komplexen Prozeduren, für die es nur eingeschränkte Kapazitäten gäbe.
Herrmann betonte, im Interesse der zu einer ambulanten Weiterbildung Motivierten müsse zu diesen Fragen schnell Klarheit geschaffen werden.
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Ähnlich argumentierte Bernhard Gibis, Leiter des Dezernats Sicherstellung und Versorgungsstruktur bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Grundsätzlich sei eine neue Auffassung von Weiterbildung gefragt – er würde sich wünschen, dass man die in Weiterbildung befindlichen nicht als „Arbeitsgehilfen“ begreife. Man müsse feststellen, dass die Systeme immer noch „hinterherhängen“. So könnten beispielsweise Weiterbildungsassistenten im KV-System weder wählen, noch gewählt werden.
Auch Gibis sprach sich für eine klare Regelung der Finanzierung aus. Es reiche nicht, nur mit bloßer Kostendeckung zu arbeiten, es müssten zusätzliche Anreize für mehr ambulante Weiterbildung geschaffen werden.
Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten nicht aus reinem Altruismus die Zeit für die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte investieren und zugleich das Gehalt für den Weiterbildungsassistenten selbst stemmen, pflichtete Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), bei.
Wenn die ärztliche Weiterbildung, als Folge der Krankenhausreform aber auch der ohnehin erfolgenden vermehrten ambulanten Leistungserbringung, zu einem größeren Anteil als bislang im ambulanten Bereich erfolge, müsse dieser „große Knackpunkt“ gelöst werden. © aha/aerzteblatt.de

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