Ärzteschaft
Mehr förderfähige Facharztgruppen in Bayern
Montag, 26. Juni 2017
München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen des Bundeslandes erweitern die Förderung für die ambulante Facharztweiterbildung. Darauf wiesen Kassen und KVB heute hin.
Bislang wurden in dem Bundesland nur angehende Augen-, Frauen-, Kinder-, Hals-Nasen-Ohren- und Hautärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater gefördert. Künftig erhalten auch Praxen eine monatliche Förderung in Höhe von 4.800 Euro, die Fachärzte für Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie sowie für psychosomatische Medizin und Psychotherapie weiterbilden.
Der Vorstand der KV sieht die Förderung der Fachärzte-Weiterbildung im ambulanten Bereich als wichtigen Baustein der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Bayern. „Die große Nachfrage im Rahmen der im Herbst 2016 erfolgten ersten Ausschreibung unterstreicht die Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich“, hieß es aus der KV.
Laut einer Vereinbarung auf Bundesebene prüfen die KV und die Krankenkassen auf regionaler Ebene bis zum 31. März eines Kalenderjahres, welche Facharztgruppen sich für eine Förderung der ambulanten Weiterbildung bewerben können. Insgesamt stehen für diese Förderung in Bayern 156 Vollzeitstellen zur Verfügung. Es ist aber auch die Förderung von Teilzeitstellen möglich.
Praxen in Bayern können sich bis zum 25. August 2017 mit dem auf der KV-Internetseite bereitgestellten Formular um die Förderung bewerben. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das vorhandene Stellenkontingent, wird die KV ein Auswahlverfahren durchführen.

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