Politik
Krankenhäuser fordern direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen
Mittwoch, 15. November 2017
Berlin/Düsseldorf – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre Forderung erneuert, die Notfallversorgung im Wesentlichen in die Hände der Kliniken zu legen. Sie stützt sich dabei auf eine neue Studie aus der Reihe „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Die beruht auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Häuser.
Danach haben die Krankenhäuser im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. 96 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend gewesen sei. Die DKG fordert deshalb „eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen“. „Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter“, hieß es aus der Krankenhausgesellschaft.
Laut der DKG ist auch eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) am oder in der Nähe eines Krankenhauses keine Lösung: Nur 15 Prozent der KV-Notdienstpraxen hätten laut der Befragung über Nacht geöffnet. „Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Bereits im September haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) ein Konzept für eine besser abgestimmte Notfallversorgung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten vorgelegt. Danach soll es für Notfallpatienten künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle in den Krankenhäusern geben. Medizinisches Fachpersonal soll dort eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen. Von der zentralen Anlaufstelle werden die Patienten dann entweder in die Krankenhausambulanz, an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder in die reguläre Sprechstunde beim niedergelassenen Arzt verwiesen. Ziel ist, dass die Patienten dort behandelt werden, wo es der Schwere ihrer Erkrankung und der Dringlichkeit einer Behandlung entspricht.
Dieses Konzept deckt sich in wesentlichen Punkten mit Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Danach sollen regionale Leitstellen und ein integriertes Notfallzentrum in Zukunft helfen, die Notfallversorgung vernünftig zu koordinieren. © hil/aerzteblatt.de

Notfallmonopol
Die Position der Hausärzte bei der Nacht-und Wochenendvesrogung ist nachrangig. Seit etwa 2011 ist in Westfalen-Lippe der Hausarzt der letze Ansprechpartner im Notfall.

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