Ärzteschaft
Möglichkeiten zur Forschung mit anonymisierten Daten weiterhin zu begrenzt
Freitag, 25. September 2020
Berlin – Schnittstellenprobleme und unterschiedliche Datenformate verhindern weiterhin, dass Wissenschaftler die in verschiedenen Gesellschaftsbereichen erhobenen anonymisierten Daten miteinander verknüpfen können. Das bemängelt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Zwar würden in Deutschland umfangreiche Daten hoher Qualität routinemäßig gesammelt, so das Zi. Allerdings könnten diese überwiegend nicht zusammengeführt werden, um zum Beispiel den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Krankheiten und bestimmter Lebensumstände zu erkennen oder um Behandlungsverläufe für Patienten nachzuvollziehen, die Leistungen in mehreren Einrichtungen erhalten haben.
Daher seien die Daten für Forschungszwecke – und damit zur Optimierung der medizinischen Versorgung – nur bedingt geeignet und eingeschränkt verfügbar.
Mit dem 2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und der daraus folgenden Neufassung der Datentransparenzverordnung sollen die Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig für Forschungszwecke besser nutzbar gemacht werden.
„Dieser erste Schritt ist zwar wichtig, aber er greift deutlich zu kurz, da sich die Datennutzung ausschließlich auf die GKV beschränkt. Was wir brauchen, ist ein größerer Datenumfang und eine Zusammenführung unterschiedlicher Datengrundlagen, um fundierter forschen zu können“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sei es zum Beispiel von Bedeutung, die Effekte von Arzneimittelinnovationen und gesetzlichen Interventionen auf den Versorgungsalltag und das Versorgungsergebnis bewerten zu können.
Laut einer Studie, die der Gesundheitsökonom Reinhard Busse im Auftrag des Zi durchgeführt hat, ist die Situation an anderen Ländern für die Forschung deutlich günstiger, zum Beispiel in England, Australien, USA und Südkorea. Hier sei es zum Beispiel möglich, Gesundheitsdaten mit Regionaldaten personenbezogen zu verknüpfen.
„Der Blick auf andere Länder zeigt deutlich, was uns in Deutschland noch fehlt: Wir brauchen eine datenschutzkonforme Erweiterung des Datentransparenzpools im Sinne eines verknüpfbaren Datenbestandes von Daten aller Sozialversicherungsträger, klinischer Daten, Registern oder elektronischen Patientenakten“, sagte von Stillfried. © hil/aerzteblatt.de

Peinlich
Vermutlich gibt es kaum ein peinlicheres Versagen im"Innovationsstandort Deutschland" als dieses.

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