SucheTrefferlisteStrafbar sind Ihre Äußerungen, "simplicissimus500"
Avatar #88255
am Mittwoch, 18. November 2020 um 11:58

Keine Sorge, Herr simplicissimus500,

es wird sich niemals herausstellen, dass es keine Pandemie gab. Es geht bei diesen Ärzten auch nicht um eine abweichende Meinung, sondern um eine Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten und des Anspruchs der Patienten auf eine ärztliche Betreuung nach wissenschaftlichem Standard.
Default-Avatar
am Mittwoch, 18. November 2020 um 16:08

Nichts, was sich um Covid-19 dreht, ist wissenschaftlich doc.nemo

Der PCR-Test ist in betrügerischer Absicht von einem Herrn Drosten zusammengeflickt worden, der nicht einmal einen Titel hat und demnächst wegen Hochstapelei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht stehen wird.
Default-Avatar
am Mittwoch, 18. November 2020 um 16:12

Auch deshalb doc.nemo

... ist Herr Drosten nicht mehr als Berater der Bundesregierung erwünscht und wurde, nachdem Frau Merkel ihn eingeladen hatte, von der CDU wieder ausgeladen.
Default-Avatar
am Mittwoch, 18. November 2020 um 16:21

Das Pandemie, doc.nemo

... wurde 2009 so geändert, dass es viel leichter möglich wurde, die Pandemie auszurufen. Hätten wir noch das Gesetz in der Form, wie es vor 2009 bestand, hätten wir keine Pandemie. Warum mag man das Gesetz wohl verändert haben?
Glauben Sie, doc.nemo, glauben Sie!
Avatar #106067
am Mittwoch, 18. November 2020 um 19:22

Strafbar sind Ihre Äußerungen, "simplicissimus500"

trotzdem, weil Sie, um jemanden zu beleidigen, herabzusetzen und üble Nachrede zu betreiben, nachweislich und vorsätzlich die Unwahrheit schreiben. Deshalb ist die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes auch verpflichtet, Ihren "Kommentar" zu entfernen, wenn sie sich nicht mit schuldig machen will.

Zur Begründung;
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/
"GOETHE-UNI online – Aktuelle Nachrichten aus Wissenschaft, Lehre und Gesellschaft | News | Kalender | Aktuelles aus der Goethe-Universität Frankfurt Aktuell Gesellschaft Forschung Studium Campus Menschen Hochschule Veranstaltungen

Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten

Seit Ende Juni 2020 werden insbesondere im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fertiggestellte und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität eingereichte Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Es wird gefolgert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechtskonform durchgeführt worden. Diese frei erfundenen Behauptungen sind ebenso unzutreffend wie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen:

Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde."

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Kommentare News

Kommentare News

Alle Kommentare zu Online-News

Zum Artikel

Fachgebiet

Fachgebiet

Kennen Sie unsere Fachgebiet-Newsletter?

  • Dermatologie
  • Diabetologie
  • Gastroenterologie
  • Gynäkologie
  • Kardiologie
  • Neurologie
  • Onkologie
  • Ophthalmologie
  • Pädiatrie
  • Pneumologie
  • Rheumatologie + Orthopädie
  • Urologie

Stellenangebote

    Weitere...

    Top-News