Netzwerkgedanke: Die Alzheimer-Therapie effizient gestalten
Patient:innen mit früher symptomatischer Alzheimer-Krankheit stehen inzwischen krankheitsmodifizierende Therapien zur Verfügung. Die Behandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen in einem spezialisierten Fachzentrum eingeleitet werden. Warum es sich lohnen kann, Patient:innen nach der Therapieinitiierung wieder an die zuweisende Fachärztin oder den zuweisenden Facharzt zurückzuüberweisen, erfahren Sie hier.

Seit der Einführung von Anti-Amyloid-Therapien wie Kisunla® (Donanemab) [1, a] können Patient:innen mit früher symptomatischer Alzheimer-Krankheit erstmals von einer krankheitsmodifizierenden Therapie profitieren, die kausal in den Krankheitsverlauf eingreift. Da die Kisunla®-Therapie mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft ist, bedarf es einer engen Zusammenarbeit all derjenigen, die mit der Behandlung der Patient:innen betraut sind. Dazu gehören u. a. zuweisende Fachärzt:innen aus Neurologie, Psychiatrie aus Niederlassung und Klinik und das medizinische Personal in spezialisierten Fachzentren/Gedächtnisambulanzen, die die Infusionstherapie anbieten.
Kisunla®: Therapiestart unter engmaschigem Monitoring
Kommen Patient:innen für eine Therapie mit Kisunla® infrage, müssen sie an ein spezialisiertes Fachzentrum überwiesen werden, das im kontrollierten Zugangsprogramm (CAP) registriert ist und in dem ein engmaschiges Monitoring möglich ist. Denn vor allem zu Beginn der Behandlung besteht ein erhöhtes Risiko für Amyloid-bedingte Bildgebungsanomalien (ARIA), weshalb vor der zweiten, dritten, vierten und siebten Infusion Magnetresonanztomographie (MRT)-Kontrollen notwendig sind (Abbildung 1) [1]. Im CAP registrierte Zentren müssen nachweisen, dass sie Erfahrung in der Diagnose und Behandlung der Alzheimer‑Krankheit haben, mit dem ARIA‑Schulungsmaterial vertraut sind und zeitnahen Zugang zur Magnetresonanztomographie haben [1].

Entlastung von therapieinitiierenden Zentren: Rücküberweisung z. B. nach der 7. Infusion kann Vorteile bringen
Um therapieinitiierende Zentren zu entlasten, kann es nach einer gewissen Zeit, z. B. nach der 7. Kisunla®-Infusion, in einigen Fällen sinnvoll sein, Patient:innen an die zuweisenden Fachärzt:innen zur Weiterbehandlung zurückzuüberweisen. Zu diesem Zeitpunkt ist nur noch bei Patient:innen mit ARIA-Risikofaktoren, wie APOE-ε4-Heterozygotie (einer Variante des Apolipoprotein-E-Gens) und/oder früheren ARIA-Ereignissen, ein zusätzliches MRT nach einjähriger Behandlung (vor der zwölften Infusion) vorgesehen, wodurch sich das Therapiemanagement vereinfacht [1, 2, ‡]. Außerdem ist das Risiko für Nebenwirkungen wie ARIA zu diesem Zeitpunkt in der Regel reduziert und die Reaktion der Patient:innen auf die Infusion ist bekannt [1, 2]. Patient:innen können unter Umständen weite Wege erspart bleiben.
Abbildung 2 veranschaulicht eine mögliche Zusammenarbeit von niedergelassenen Fachärzt:innen und Fachzentren und zeigt auf, welche Vorteile eine Rücküberweisung z. B. nach der 7. Infusion therapieinitiierenden Fachzentren, niedergelassenen Fachärzt:innen und Patient:innen bieten kann [2].

Voraussetzungen für die Rücküberweisung von Kisunla®-Patient:innen
Eine Rücküberweisung von Patient:innen an fachärztliche Zuweiser:innen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Patient:innen wurden vor der ersten Infusion mit Kisunla® im kontrollierten Zulassungsprogramm (CAP) registriert (einmalige Registrierung erforderlich). Die Registrierungsnummer sowie das PDF bzw. der Ausdruck der Registrierungsinformationen liegen vor.
Die weiterbehandelnde Praxis/das weiterbehandelnde Zentrum muss als CAP-Zentrum registriert sein. Sollte das noch nicht der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Lilly auf (zuständiger Außendienst-Mitarbeiter oder Medizinische Information: Tel. 06172-273-2222 / E-Mail: Med_info@lilly.com). Teil des CAPs ist eine kontrollierte Belieferung von Kisunla® – entweder per Direktlieferung an die Klinik oder für öffentliche Apotheken per Direktbezug über die digitale Plattform „pharmamall“.
Die weiterbehandelnde Praxis/das weiterbehandelnde Zentrum benötigt zeitnahen Zugang zur MRT. Das radiologische Zentrum muss sich mit der Erkennung und Befundung von ARIA auskennen. Idealerweise werden Folge-MRTs im gleichen radiologischen Zentrum mit dem gleichen MRT-Gerät der ersten 6 Monate durchgeführt. Weiterbehandelnde Ärzt:innen müssen über den Stand und Verlauf der bisherigen Therapie mit Kisunla® informiert werden.
Diese Informationen sowie eine Checkliste mit wichtigen Punkten für den Arztbrief zur Rücküberweisung haben wir für Sie kompakt in einem Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken zusammengestellt.
Fazit:
Es kann sinnvoll sein, wenn therapieeinleitende Fachzentren bestimmte Kisunla®-Patient:innen nach einer gewissen Zeit (z. B. nach der 7. Infusion) an bestimmte fachärztliche Zuweiser:innen zurücküberweisen. Das kann regionale Versorgungsnetzwerke stärken und Fachzentren entlasten, indem Kapazitäten für neue Patient:innen frei werden. Patient:innen können durch kürzere Wege und vertraute Ansprechpartner:innen profitieren. Fachärzt:innen obliegt dann die weitere Infusionsgabe bis zum Therapieende nach spätestens 18 Monaten [*], die durch aktuelle EBM-Ziffern entsprechend vergütet wird [2, 3].
CMAT-40669
[a] Kisunla® (Donanemab) ist angezeigt für die Behandlung erwachsener Patienten mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung und leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit (frühe symptomatische Alzheimer-Krankheit), die heterozygote Apolipoprotein E-ε4 (ApoE-ε4)-Träger oder ApoE-ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde [1].
[b] Die Ablagerung von ß-Amyloid in Form von Plaques wird als eine der wesentlichen Ursachen für die Entstehung der Alzheimer-Krankheit erachtet [4]. Donanemab bindet an N3pE-Aß und unterstützt die Amyloid-Plaques-Entfernung, definiert als Unterschreitung von 24,1 Centiloids im Amyloid-PET-Scan [1].
[c] Nur bestimmte Fachgruppen dürfen die Leistungen zur Indikationsstellung und Therapie mit Donanemab abrechnen bzw. veranlassen. Dazu zählen Fachärzte für Neurologie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie. Die weiterbehandelnde Praxis/das weiterbehandelnde Zentrum muss im kontrollierten Zugangsprogramm (CAP) registriert sein und nachweisen, dass Erfahrung in der Diagnose und Behandlung der Alzheimer-Krankheit besteht, dass es mit dem ARIA-Schulungsmaterial vertraut ist und dass ein zeitnaher Zugang zur Magnetresonanztomographie gewährleistet ist, beispielsweise in spezialisierten Zentren [1, 3].
[‡] Wenn Patient:innen zu irgendeinem Zeitpunkt Symptome zeigen, die auf ARIA hindeuten, ist eine klinische Beurteilung einschließlich eines MRT durchzuführen [1].
[*] Die Behandlung sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Amyloid-Plaques entfernt sind (z. B. bis zu 6 oder 12 Monate). Die Entfernung von Amyloid-Plaques (Amyloid-Negativität) ist definiert als < 24,1 Centiloids im Amyloid-PET-Scan. Die Entfernung der Amyloid-Plaques sollte durch einen validierten Test bestätigt werden [1]. Die maximale Behandlungsdauer beträgt 18 Monate und sollte nicht überschritten werden, auch wenn die Entfernung der Amyloid-Plaques nicht bestätigt wird [1].
Quellen
1. Aktuelle Kisunla®-Fachinformation
2. Webkonferenz: Frühe symptomatische Alzheimer-Krankheit und Kisunla®. 24.06.2026.
3. Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V, 837. Sitzung, 9. Juni 2026, Beschluss zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Juli 2026 (GOP 02103, 02342, 34410, 11602, 32407–32409). Verfügbar unter https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/06-11/verguetung-fuer-neues-alzheimer-medikament-donanemab-geregelt, letzter Zugriff am: 08.07.2026.
4. Jessen F et al.: J Prev Alz Dis. 2024;11(5):1212-1218.
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