Neue Definition: Wann darf die Alzheimer-Diagnose gestellt werden?
Reicht der Nachweis von Biomarkern allein – ohne vorhandene Symptome – aus, um die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ zu stellen? Nein, sagt die International Working Group in ihren neuen Empfehlungen zu den Diagnosekriterien [1]. Hier erfahren Sie die Hintergründe.

IWG präzisiert die diagnostischen Kriterien für die Alzheimer-Krankheit
„Die Alzheimer-Krankheit ist eine klinisch-biologische Entität.“ Zu diesem Schluss kommen die 46 internationalen Expertinnen und Experten der International Working Group (IWG) in ihren gerade publizierten Empfehlungen zu den Diagnosekriterien für die Alzheimer-Krankheit. Das heißt, die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ kann gestellt werden, wenn diese zwei Kriterien erfüllt sind [1]:
Bestehender etablierter klinischer Phänotyp
Unterstützend: Nachweis von Biomarkern für die Alzheimer-Pathologie: Liquor-Biomarker, Amyloid-β- (Aβ)- bzw. Tau-Positronenemissionstomografie (PET) oder Plasmabiomarker wie phosphoryliertes Tau (pTau)-217 [§]
Somit kommt die IWG zu dem Schluss, dass Symptome einer leichten kognitiven Störung für die Bestätigung des klinischen Phänotyps ausreichend sind [1].
Dagegen soll bei kognitiv unauffälligen Menschen die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ nicht gestellt werden, auch wenn bei ihnen entsprechende Biomarker nachweisbar sind [1].
Die neuen Empfehlungen stehen im Einklang mit der aktuellen deutschen S3-Leitlinie Demenzen. Demnach „[…] kann die Diagnose einer Alzheimer-Krankheit bei typischer Symptomausprägung und eindeutigem Biomarkerhinweis (Tau- und Aβ-Pathologie) für das Vorliegen einer Alzheimer-Pathologie auch im Stadium der leichten kognitiven Störung gestellt werden […]“ (Empfehlung 16) [2, #].
Weshalb Biomarker derzeit allein nicht ausreichen
In ihrer Begründung für die kombinierten Diagnosekriterien verweist die IWG auf eine zugrundeliegende Literaturrecherche. Demnach wird die Mehrheit der kognitiv normalen Menschen, bei denen Biomarker für die Alzheimer-Pathologie nachgewiesen wurden, im unmittelbaren weiteren Zeitverlauf nicht symptomatisch. Eine Diagnosestellung ohne Berücksichtigung des klinisch-biologischen Konstrukts sei daher problematisch. Denn es ist unklar, ob bei den Betroffenen jemals Symptome auftreten werden [1].
Die IWG stellt klar: Der isolierte Nachweis von Biomarkern sei ein Hinweis auf pathologische Prozesse und nicht auf eine spezifische Erkrankung. Eine andere Situation besteht dagegen bei Menschen, die bereits Symptome einer leichten kognitiven Störung (mild cognitive impairment, MCI) zeigen. Bei ihnen ermöglicht es der Biomarker-Nachweis, bereits im frühen prodromalen Stadium der Alzheimer-Krankheit eine Diagnose zu stellen [1].
Neue Definitionen unterscheiden drei Personengruppen
Was gilt dann für Menschen, bei denen zwar Biomarker für die Alzheimer-Pathologie nachweisbar sind, die aber kognitiv unauffällig sind? Nach Meinung der IWG könne man bei diesen Personen von einem erhöhten Risiko für die Alzheimer-Krankheit sprechen, anstatt die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ zu stellen. In diesem Kontext schlagen die Expertinnen und Experten drei Definitionen vor, um Patientinnen und Patienten mit symptomatischer Alzheimer-Krankheit von Menschen mit einem erhöhten Alzheimer-Risiko bzw. mit einer präsymptomatischen Form abzugrenzen (Tab. 1) [1].
Tab. 1: Definitionen der IWG für drei Gruppen [1]
Personengruppe | Definition |
|---|---|
Asymptomatisch mit einem Risiko für die Alzheimer-Krankheit | Definition: kognitiv unauffällige Personen mit erhöhtem Risiko für die Entwicklung kognitiver Beeinträchtigungen aufgrund eines definierten Biomarkerprofils. Kriterien:
Fazit: Bei diesen Personen sollte nicht die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ gestellt werden. |
Mit präsymptomatischer Alzheimer-Krankheit | Definition: kognitiv unauffällige Personen mit einem bestimmten Biomarkerprofil, das mit einem nahezu deterministischen und sehr hohen Lebenszeitrisiko für eine Progression assoziiert ist. Beispiele für relevante Biomarkerprofile:
Künftig könnten bevölkerungsbasierte Kohortenstudien unterschiedliche Biomarkerprofile einschließlich zusätzlicher Risikofaktoren für diese Untergruppe definieren. |
Mit Alzheimer-Krankheit | Definition: kognitiv beeinträchtigte Personen mit den folgenden Merkmalen:
Die Diagnose „Alzheimer-Krankheit“ schließt zwei Stadien derselben Erkrankung ein:
|
Die IWG betont, dass die Mehrheit der kognitiv unauffälligen Personen, bei denen Biomarker für die Alzheimer-Pathologie nachgewiesen werden, zur Gruppe „asymptomatisch mit einem Risiko für die Alzheimer-Krankheit“ gehört [1].
Ausblick: Zukünftige Forschungsschwerpunkte
Abschließend gibt die IWG weitere Empfehlungen, in welche Richtungen die Forschung zu kognitiv unauffälligen Menschen mit nachgewiesenen Biomarkern für die Alzheimer-Pathologie gehen sollte [1]:
Langfristig angelegte Längsschnittstudien, in denen Lebensstilfaktoren und Biomarker gleichzeitig untersucht werden, um deren jeweils unabhängigen Beitrag zum Auftreten von MCI und Demenz genauer zu evaluieren.
Klinische Studien, um die Wirksamkeit medikamentöser Therapien und anderer Strategien zur Reduktion des Risikos für MCI und Demenz zu untersuchen.
CMAT-05917
[§] Blutbiomarker sind aktuell nicht verfügbar.
[#] Für die Empfehlung zur Biomarker-gestützten Diagnostik wurde ein Konsens von 90 % erreicht. Dagegen votierte die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) mit einem Sondervotum [2].
Literatur
Dubois B, et al.: Alzheimer Disease as a Clinical-Biological Construct-An International Working Group Recommendation. JAMA Neurol. 2024 Nov 1. doi: 10.1001/jamaneurol.2024.3770.
DGN e. V. & DGPPN e. V. (Hrsg.) S3-Leitlinie Demenzen, Version 4.0, 8.11.2023, verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013, Zugriff am 02.12.2024.