S3-Leitlinie Demenzen 2025: Diese sechs Empfehlungen sind neu
Ende Februar 2025 wurde eine Aktualisierung der S3-Leitlinie Demenzen veröffentlicht. Sechs neue Empfehlungen kamen hinzu – sechs weitere wurden angepasst. Unverändert blieb die wichtige Rolle einer frühzeitigen Diagnose von Menschen mit der Alzheimer-Krankheit [1].

S3-Leitlinie Demenzen: Neue Version einer „Living Guideline“
Erst vor gut anderthalb Jahren wurde die S3-Leitlinie Demenzen grundlegend aktualisiert. Seit Ende Februar 2025 liegt wieder eine neue Version vor. Denn diese S3-Leitlinie gehört zu den „Living Guidelines“, die mindestens einmal jährlich überarbeitet werden sollen [1, 2]. Die Leitlinienversion 2025 enthält einige Neuerungen [1]:
Insgesamt sechs neue Empfehlungen kamen hinzu.
Sechs weitere Empfehlungen wurden modifiziert.
Die Palliativversorgung erhält ein eigenes Kapitel.
Es wurden diagnostische Kriterien für die limbisch-prädominante, altersassoziierte TDP-43-Enzephalopathie (LATE) neu aufgenommen.
Die übrigen Empfehlungen wurden überprüft und blieben unverändert. Darunter auch die Empfehlung 16: „Die Diagnose einer Alzheimer-Krankheit kann bei typischer Symptomausprägung und eindeutigem Biomarkerhinweis (Tau- und beta-Amyloid-Pathologie) für das Vorliegen einer Alzheimer-Pathologie auch im Stadium der leichten kognitiven Störung gestellt werden" [§, 1]. Dies bedeutet unter anderem, dass die Diagnose zu einem Zeitpunkt gestellt werden sollte, an dem wirksame Interventionsmöglichkeiten eingesetzt werden können. Hiervon profitieren die betroffenen Personen z. B. im Sinne einer Verbesserung der Symptome oder einer Verzögerung des Fortschreitens des Krankheitsverlaufs. Eine bestmögliche Behandlungsqualität bedeutet auch, dass den Betroffenen ermöglicht wird, eigenständige informierte Entscheidungen in Bezug auf die eigene Lebensplanung zu treffen (z. B. Advance Care Planning).
Sechs neue Leitlinien-Empfehlungen im Überblick
Im Rahmen der Evidenzüberprüfung haben die Leitlinienautorinnen und -autoren sechs neue Empfehlungen formuliert [1]:
Empfehlung 27 – Blutbasierte Biomarker für die Alzheimer-Krankheit: „Wir empfehlen nicht, die Diagnostik von zerebraler Amyloidpathologie oder anderen neuropathologischen Aspekten neurodegenerativer Erkrankungen alleine auf blutbasierte, zugelassene Biomarker zu gründen.“ (stark dagegen (A), 100 % (starker) Konsens) [1].
In der vorherigen Version gab es lediglich den Hinweis im Begleittext, dass blutbasierte Biomarker in der Entwicklung, aber für die klinische Praxis noch nicht ausreichend validiert sind [3].Empfehlung 37 – Strukturelle MRT im Rahmen der Differenzialdiagnostik neurodegenerativer Demenzerkrankungen: „Wir schlagen vor, zur Beschreibung der Atrophie des medialen Temporallappens die visuelle Beurteilungsskala nach Scheltens anzuwenden und den Grad der Atrophie entsprechend der Skala in dem MRT-Befundbericht zu beschreiben.“ (schwach dafür (B), 100 % (starker) Konsens) [1].
Die vorherige Version gab keine Empfehlungen hinsichtlich bevorzugter Beurteilungsskalen und wies im Fließtext darauf hin, dass „visuelle Ratings (z. B. Scheltens-Skala für den Hippocampus…) empfohlen werden“ [3].Empfehlung 47 – Tau-Positronen-Emissions-Tomografie (PET) in der Diagnostik von Demenzerkrankungen: „Wir schlagen vor, wenn die Ursache einer Demenz nach Ausschluss reversibler Ursachen und nach klinischer und neuropsychologischer Untersuchung und ggf. Amyloid-Diagnostik unklar ist und durch die Differenzialdiagnostik ein Effekt auf das klinische Management zu erwarten ist, zur Erkennung oder zum Ausschluss einer fortgeschrittenen Alzheimer-typischen Tau-Pathologie eine Tau-PET-Untersuchung durchzuführen.“ (schwach dafür (B), 90 % Konsens). Hintergrund der neuen Empfehlung ist die europäische Zulassung eines entsprechenden Tracers im Jahr 2024 [1].
In der vorherigen Version war die Tau-PET nicht erwähnt [3].Empfehlung 58 – Künstlerische Therapie: Musiktherapie bei Demenz: „Wir schlagen vor, mit Menschen mit Demenz aktive und rezeptive Musiktherapie zur Verbesserung der Kognition durchzuführen.“ (schwach dafür (B), 96 % (starker) Konsens) [1].
In der vorherigen Version finden sich Empfehlungen zur Musiktherapie zur Behandlung von Depressionssymptomen bzw. von agitiertem Verhalten bei Demenz [3].Empfehlung 82 – Depression bei leichter kognitiver Störung (mild cognitive impairment; MCI) (kognitive Verhaltenstherapie): „Wir schlagen vor, bei Depressionssymptomen bei leichter kognitiver Störung kognitive Verhaltenstherapie anzubieten.“ (schwach dafür (B), 100 % (starker) Konsens) [1].
Die vorherige Version empfahl, die kognitive Verhaltenstherapie zur Behandlung von Depressionssymptomen erst bei leichter Demenz anzubieten [3].Empfehlung 113 – Symptommanagement: „Wir empfehlen, zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit fortgeschrittener Demenz nichtmedikamentöse und medikamentöse Maßnahmen der Palliativversorgung zur Linderung belastender Symptome wie Schmerzen, Dyspnoe und Schluckstörungen regelmäßig durchzuführen.“ (78 % Konsens). Dabei handelt es sich um die einzige Empfehlung im neu eingerichteten Kapitel 7 zur Palliativversorgung [1].
Die vorherige Version ging nicht explizit auf die Palliativmedizin und damit auch nicht auf das palliative Symptommanagement ein [3].
Diese sechs Empfehlungen wurden angepasst
Neben den oben genannten Ergänzungen wurden sechs bestehende Empfehlungen modifiziert:
Empfehlung 9 – Advanced Care Planning: Die Empfehlung wurde ausführlicher formuliert und betont jetzt einen möglichst frühzeitigen Einsatz des Advanced Care Planning [1, 3].
Empfehlung 59 – Körperliche Aktivierung bei Demenz und leichter kognitiver Störung: Hier wurde die vorherige Empfehlung 55 mit dem Hinweis ergänzt, dass der größte Effekt des aeroben Trainings bei einer Gesamtdauer von 150 Minuten pro Woche eintritt [1, 3].
Empfehlung 68 – Antidementive Pharmakotherapie der vaskulären Demenz: Im Vergleich zur vorherigen Empfehlung 64 kam mit Rivastigmin eine weitere Substanz zur Behandlung der Kognition bei Menschen mit vaskulärer Demenz hinzu [1, 3].
Empfehlung 99 – Zur Reduktion der Belastung pflegender Angehöriger schlägt die Leitlinie jetzt vor, den Betroffenen ein umfassendes Unterstützungsprogramm anzubieten. Dazu gehören die Psychoedukation mit Training von Fertigkeiten einschließlich Kommunikationstraining oder die kognitive Verhaltenstherapie oder Multikomponenten-Interventionen. Die korrespondierende frühere Empfehlung 94 nannte ausschließlich das Kommunikationstraining [1, 3].
Empfehlung 103 – Das Schmerzscreening wird jetzt generell für Menschen mit Demenz empfohlen. In der Vorgängerversion galt die Empfehlung für Menschen mit Demenz im Heim (Empfehlung 98) [1, 3].
Empfehlung 114 – In der aktualisierten Leitlinie wird die Empfehlung zum Risikofaktor „arterielle Hypertonie“ verfeinert. Sie soll behandelt werden mit dem Ziel, das Risiko für eine kognitive Verschlechterung zu senken – vorher war das Ziel, das Risiko für Demenz zu senken (Empfehlung 108) [1, 3].
[§] Für die Empfehlung zur Biomarker-gestützten Diagnostik wurde ein Konsens von 90 % erreicht. Dagegen votierte die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) mit einem Sondervotum [1].
DGN e. V. & DGPPN e. V. (Hrsg.) S3-Leitlinie Demenzen, Version 5.0, 28.02.2025, verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013, Zugriff am 01.04.2025.
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. „Konzept von Living Recommendations / Living Guidelines im AWMF Regelwerk Leitlinien, Umsetzung und Unterstützungsbedarfe der Fachgesellschaften“. 22. AWMF-Leitlinienkonferenz, 09.12.2022, verfügbar unter: https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/leitlinienkonferenzen/2022/20221209_
Nothacker_Living_Guidelines_1.0.pdf, Zugriff am 01.04.2025.DGN e. V. & DGPPN e. V. (Hrsg.) S3-Leitlinie Demenzen, Version 4.0, 8.11.2023, verfügbar unter: https://dnvp9c1uo2095.cloudfront.net/cms-content/S3-Leitlinie_Demenzen_Langversion_2023_11_28_Final_
1701248604534_1741687826311.pdf, Zugriff am 01.04.2025.
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