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Impfsymposium Reiseimpfungen 2026: Q&A Teil 3

  • Mittwoch, 16. September 2026
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Das Interesse am Thema des diesjährigen Impfsymposiums des Deutschen Ärzteverlags war wieder groß: Gut geschützt auf Reisen in Europa und weltweit – Impfungen für vorerkrankte und ältere Menschen. Zu allen Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer, die während der Live-Veranstaltung nicht beantwortet werden konnten, beziehen unsere Expertinnen und Experten Stellung im Questions & Answers-Format. Teil 3: Prof. Dr. med. Jörg Schelling.

/Ekaterina Pokrovsky, stock.adobe.com
/Ekaterina Pokrovsky, stock.adobe.com

Gelbfieber

Ja, aber bei Personen ab 60 Jahren ist besonders bei einer Erstimpfung eine sorgfältige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich, da seltene schwere impfassoziierte neurotrope bzw. viszerotrope Erkrankungen in dieser Altersgruppe häufiger auftreten. Geimpft werden sollte bei relevantem Expositionsrisiko oder zwingender Einreisevorschrift. Besteht nur eine formale Einreisevorschrift ohne relevantes Expositionsrisiko, kann nach ärztlicher Abwägung eine Impfbefreiungsbescheinigung erwogen werden. Ein konsequenter Mückenschutz bleibt unverzichtbar.

Hier muss man Einreisebestimmungen und medizinische Empfehlung trennen. Nach den International Health Regulations bzw. der WHO gilt das Gelbfieber-Impfzertifikat nach einer Impfung lebenslang.

Die deutsche STIKO empfiehlt aber aufgrund neuerer Evidenz bei erneuter bzw. fortgesetzter Exposition einmalig eine zweite Dosis, wenn ≥10 Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Danach sind bei Immungesunden keine weiteren Booster vorgesehen.

In der reisemedizinischen Praxisrealität orientieren sich viele Kolleginnen und Kollegen aber an der WHO.

Grundsätzlich denkbar, praktisch sollte man zurückhaltend agieren. Eine chronische bzw. terminale Niereninsuffizienz allein ist nach STIKO/DTG zwar keine Kontraindikation gegen Lebendimpfstoffe einschließlich Gelbfieber. Allerdings ist Alter ≥60 Jahre ein Risikofaktor für seltene schwere Impfkomplikationen. Bei einem 70-Jährigen daher nur nach sorgfältiger individueller Nutzen-Risiko-Abwägung, insbesondere bei einer Erstimpfung. Wenn man die terminale Niereninsuffizienz als „immunsuppressiv“ wertet, würde man eher von einer Impfung abraten.

Gelbfieber und Dengue

Es wird empfohlen, keine Desensibilisierungsmaßnahme anzusetzen, solange nach einer Impfung Impfreaktionen bestehen. Ansonsten sind Impfungen während einer Desensibilisierungstherapie möglich. Hersteller von Hyposensibilisierungstherapien empfehlen oft einen Abstand von 1-2 Wochen zwischen Impfung und Hyposensibilisierung, um Reaktionen auf die eine oder die andere Maßnahme voneinander abgrenzen zu können. Ansonsten wird der Impferfolg durch eine parallellaufende Desensibilisierung nicht gefährdet und umgekehrt.

Eine spezifische STIKO-Kontraindikation für Impfungen während einer allergenspezifischen Immuntherapie besteht nicht. Geimpft werden sollte in klinisch stabilem Zustand.

Tollwut

Ein höheres Lebensalter ist keine Kontraindikation gegen eine Tollwut-Impfung.

Die Tollwut verläuft nach dem Auftreten der ersten Symptome immer tödlich. Deshalb ist bei Reisen in Gebiete mit entsprechender Infektionsgefahr die Impfung immer sinnvoll, unabhängig vom Alter. Bei Personen über 65 Jahre oder mit Schwächung des Immunsystems ist das Schnellschema nicht empfehlenswert.

Nach einer präexpositionellen Grundimmunisierung richtet sich das weitere Vorgehen nach dem fortbestehenden Risiko. Bei erneuter gelegentlicher Reiseexposition ist grundsätzlich keine routinemäßige serologische Kontrolle oder regelmäßige Auffrischung vorgeschrieben.

Die Impfung bietet einen Impfschutz für 2 bis 5 Jahre. Ist danach eine erneute Reise in eine entsprechende Region geplant, ist eine Auffrischung empfehlenswert.

Typhus

Typhus wird fäkal-oral über kontaminiertes Wasser/Lebensmittel übertragen und bleibt besonders in Südasien relevant. Die STIKO empfiehlt die Impfung nicht pauschal für jede Fernreise, sondern insbesondere für Reisen nach Pakistan, Indien, Nepal, Afghanistan und Bangladesch sowie bei niedrigen Hygienestandards, längeren Aufenthalten oder VFR-Reisen in Risikogebiete.

FSME

Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung ausdrücklich für Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind, Personen, die durch FSME arbeitsbedingt gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie Personen in Risikogebieten, z.B. Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft) und Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb Deutschlands zeckenexponiert sind.

Entscheidend ist nicht der Wohn- oder Impfort, sondern die Zeckenexposition in einem ausgewiesenen FSME-Risikogebiet.

Wer außerhalb wohnt, sich aber z. B. regelmäßig in einem deutschen Risikogebiet aufhält (Reisen innerhalb Deutschlands, vor allem nach Bayern und Baden-Württemberg), hat bei entsprechender Exposition eine STIKO-Indikation. Bei ausschließlicher Exposition in einem Nicht-Risikogebiet besteht derzeit keine reguläre STIKO-Indikation.

Influenza

Verwendet wird ein verfügbarer, für die aktuelle Saison zugelassener Impfstoff; ein spezifischer Impfstoff für die südliche Hemisphäre ist in Deutschland meist nicht verfügbar. In tropischen Regionen kann Influenza ganzjährig auftreten.

Die Schutzwirkung der Influenza-Impfung lässt nach einigen Monaten nach. Deshalb ist vor einer Reise mit Aufenthalten in Flughäfen, Flugzeugen, Bahnen, Bussen oder Kreuzfahrtschiffen für Personen über 60 Jahre oder solche mit Vorerkrankungen eine Nachimpfung im Frühjahr sinnvoll, soweit noch Impfstoff zur Verfügung steht.

Entscheidend sind Reiseziel, Reisezeit und lokale Saisonalität: nördliche Hemisphäre typischerweise Winterhalbjahr, südliche Hemisphäre typischerweise etwa April bis September, Tropen teils ganzjährig bzw. mit regionalen Peaks.

COVID-19

Nach einer durchgemachten COVID-19-Infektion geht man von einem Schutz für 12 Monate aus.

Bei relevanter Immundefizienz können individuell kürzere Abstände erforderlich sein. Eine akute, fieberhafte Infektion sollte abgeklungen sein; eine starre Wartezeit nach jeder COVID-19-Infektion besteht darüber hinaus nicht.

Bei einem so hohen AK-Titer kann auf eine Auffrischimpfung verzichtet werden, auch wenn die letzte Impfung oder Infektion schon über ein Jahr zurückliegt.

Es existiert aber kein allgemein validierter Schutzgrenzwert.

Davon ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszugehen.

Die Impfung ist jedoch keine etablierte spezifische Therapie des Long-COVID-Syndroms.

Derzeit gibt es noch keine Kombi-Impfung gegen Influenza und COVID-19 auf dem deutschen Markt.

Einige Studien weisen darauf hin, dass der Impferfolg steigen kann, wenn immer in den gleichen Arm geimpft wird. Das ist aber nicht verpflichtend. Wenn die Patienten die Impfungen auf beide Arme verteilt haben wollen, spricht nichts dagegen.

Pneumokokken, Pertussis, Tdap

Ja, die STIKO empfiehlt, dass Patienten, die mit Prevenar 13 geimpft sind, ein Jahr später noch mit Prevenar 20 geimpft werden.

Die Frage ist bezogen auf Pertussis berechtigt, kann aber nicht beantwortet werden. Für Polio (IPV) gibt es Einzelimpfstoffe.

Nein, nicht routinemäßig, wenn die letzte Pertussis-Impfung erst 2–3 Jahre zurückliegt. Enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen sollen nur dann geimpft werden, wenn sie in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben; möglichst spätestens 4 Wochen vor der Geburt. Schwangere sollen dagegen in jeder Schwangerschaft geimpft werden.

Eine Tdap-Impfung ist bei engem Kontakt zu einem Neugeborenen nur erforderlich, wenn in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Iimpfung erfolgt ist. Ist sie indiziert, kann Tdap auch kurz nach einer vorausgegangenen Td-Impfung verabreicht werden; ein genereller STIKO-Mindestabstand von 4 Wochen besteht hierfür nicht. Über eine möglicherweise erhöhte Lokalreaktion sollte aufgeklärt werden.

Repevax erhält Aluminiumphosphat als Adjuvans.

Impfpraxis (Impfkombinationen, -abstände etc.)

Ja, alle drei Impfungen können an einem Tag verabreicht werden.

Der Tollwut-Impfstoff ist ein Totimpfstoff, die Gelbfieber- und Dengue-Impfstoffe sind Lebendimpfstoffe. Eine gleichzeitige Gabe kann grundsätzlich möglich sein, jedoch jeweils an getrennten Injektionsstellen und unter Beachtung der Fachinformationen.

Nur zwischen Lebend- und Lebendimpfung muss ein Abstand von 4 Wochen eingehalten werden, wenn eine Impfung am gleichen Tag nicht möglich ist. Abstände zwischen Tot- und Lebendimpfungen sind nicht vorgesehen.

Japanische-Enzephalitis- und Tollwut-Impfstoffe sind Totimpfstoffe; die 4-Wochen-Regel für getrennt verabreichte Lebendimpfstoffe ist hier nicht relevant.

Standardinjektionsort bei Erwachsenen ist der M. deltoideus, bei Säuglingen und kleinen Kindern der anterolaterale Oberschenkel. Die Glutealregion soll wegen unsicherer Resorption und möglicher Verletzung des N. ischiadicus vermieden werden. Insbesondere der Tollwut-Impfstoff darf nicht gluteal appliziert werden.

Nein.

Die STIKO hält solche Mehrfachimpfungen für möglich bei gegebener Indikation. Deshalb ist hier die Haftungsfrage geklärt.

Bei öffentlich empfohlenen Impfungen kann im Fall eines anerkannten Impfschadens ein staatlicher Versorgungsanspruch nach IfSG bestehen; eine individuelle rechtliche Bewertung wird dadurch nicht ersetzt.

Gelbfieber, Qdenga und MMR sind Lebendimpfstoffe. Für die gleichzeitige Gabe von Qdenga mit dem Gelbfieber- und MMR-Impfstoff sind die Daten begrenzt; deshalb Fachinformationen beachten und eine individuelle reisemedizinische Planung vornehmen.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen wird Bexsero in der Regel zweimal mit mindestens 1 Monat Abstand gegeben; Trumenba entweder zweimal im Abstand von 6 Monaten oder als 3-Dosen-Schema bei besonderem Risiko. Eine einzelne Dosis gilt nicht als abgeschlossene Grundimmunisierung.

Ja. Eine frühere Pocken-Impfung vermittelt wahrscheinlich einen partiellen Kreuzschutz, schützt aber nicht zuverlässig vor Mpox. Die STIKO empfiehlt die Mpox-Impfung nicht bereits bei allgemeiner möglicher Exposition, sondern nur für definierte Indikationsgruppen bzw. postexpositionell. Bei bereits gegen Pocken Geimpften genügt im Regelfall eine Impfstoffdosis; bei Immundefizienz sind zwei Dosen erforderlich.

In der Regel nein. Nach Organtransplantation sind Lebendimpfstoffe unter der (notwendigen) dauerhaften Immunsuppression grundsätzlich kontraindiziert. Die Immunsuppression wird dafür nicht einfach pausiert. Deshalb sollten notwendige Lebendimpfungen – etwa MMR, Varizellen oder ggf. Gelbfieber – möglichst vor der Transplantation abgeschlossen werden. Totimpfstoffe können dagegen auch nach Transplantation gegeben werden, wobei die Immunantwort reduziert sein kann.

Gemischtes

Die Abrechnung von Reiseimpfungen richtet sich nach Versicherungsstatus, Satzungsleistung bzw. Vertrag der Krankenkasse und den regionalen Vereinbarungen. Impfstoffe sollten nicht pauschal als Privatrezept verordnet werden, wenn eine Kassenleistung oder eine vertragliche Sachleistung besteht.

Bei Frauen mit Kinderwunsch sollte der dokumentierte Schutz gegen Masern, Röteln und Varizellen vor Eintritt einer Schwangerschaft geprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden. Bei unklarer Varizellen-Anamnese kann eine serologische Klärung sinnvoll sein; seronegative Frauen erhalten zwei Varizellen-Impfungen im Abstand von mindestens 4–6 Wochen. Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem oder unvollständigem MMR-Status sollen insgesamt zwei MMR-Impfungen erhalten. Nach Lebendimpfungen soll eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden; in der Schwangerschaft sind MMR- und Varizellen-Impfstoffe kontraindiziert.

Ja, es sind zahlreiche Impfstoffe gegen virale und bakterielle Erreger und gegen bösartige Erkrankungen in der Pipeline.

Ja, es ist derzeit ein Borreliose-Impfstoff in Europa in der Entwicklung.

Die STIKO-Empfehlungen sind überwiegend nicht nach Geschlecht differenziert, Ausnahmen ergeben sich jedoch aufgrund von Schwangerschaft, Kinderwunsch und einzelnen risikobasierten Indikationen. Geschlechtsunterschiede in Immunantwort und Reaktogenität sind beschrieben, führen aber allein normalerweise nicht zu einem anderen Impfschema.

Ärztinnen und Ärzte benötigen eine ausreichende impfmedizinische Fachkunde; eine bundesweit einheitliche zusätzliche Pflichtqualifikation für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besteht in der Regel nicht. Impfungen können an entsprechend geschultes nichtärztliches Personal delegiert werden, wenn Auswahl, Anleitung, Aufsicht und ärztliche Verantwortung gewährleistet sind.



Primärquellen der Prüfung

  1. Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026, aktuelle Fassung vom 09.07.2026.

  2. Robert Koch-Institut / STIKO / DTG: Empfehlungen zu Reiseimpfungen, Epidemiologisches Bulletin 14/2025, fortgeschriebene Fassung mit Aktualisierung März 2026.

  3. RKI-FAQ zu COVID-19-, Pneumokokken-, Pertussis-, MMR- und allgemeinen Impffragen, jeweils aktuelle Fassung zum Prüfzeitpunkt.

  4. Jeweilige Fachinformationen der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe; bei produktabhängigen Schemata sind diese vorrangig zu beachten.

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