Impfsymposium Reiseimpfungen 2026: Q&A Teil 4
Das Interesse am Thema des diesjährigen Impfsymposiums des Deutschen Ärzteverlags war wieder groß: Gut geschützt auf Reisen in Europa und weltweit – Impfungen für vorerkrankte und ältere Menschen. Zu allen Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer, die während der Live-Veranstaltung nicht beantwortet werden konnten, beziehen unsere Expertinnen und Experten Stellung im Questions & Answers-Format. Teil 4: Dr. med. Mirko Steinmüller.

Allgemein
Mit Ausnahme von CD20-Inhibitoren, die zu einer B-Zell-Depletion führen, beeinträchtigen die übrigen bei rheumatoider Arthritis eingesetzten Biologika die Immunabwehr in der Regel weniger stark. Unter diesen Therapien können Totimpfstoffe entsprechend den STIKO-Empfehlungen grundsätzlich verabreicht werden. Dazu zählen insbesondere Impfungen gegen Influenza, COVID-19, Pneumokokken, Tetanus, Pertussis, Herpes zoster, FSME und RSV sowie bei Fernreisen – abhängig vom Reiseziel – auch gegen Chikungunya, Hepatitis A und B, Meningokokken ACWY, Japanische Enzephalitis und Tollwut. Lebendimpfstoffe, etwa gegen Dengue oder Gelbfieber, sind hingegen grundsätzlich kontraindiziert und sollten nur nach sorgfältiger individueller Nutzen-Risiko-Abwägung sowie gegebenenfalls nach Unterbrechung der Biologika-Therapie verabreicht werden.
Wenn es sich um eine immunmodulierende Therapie ohne hochdosiertes systemisches Kortison und ohne CD20-Inhibitor handelt, wird die Impfantwort nicht stark verändert, so dass vor Therapiebeginn keine speziellen Impfstrategien notwendig sind.
Methotrexat wird bei rheumatologischen Erkrankungen normalerweise mit etwa 15-20 mg/d so niedrig dosiert, dass es wenig Einfluss auf die Immunantwort bei Impfungen hat. Prednisolon bis zu etwa 10 mg/Tag hat keine Auswirkungen auf den Impferfolg. Muss die Kortikoiddosis aufgrund eines akuten Schubs erhöht werden, sollten Impfungen verschoben werden.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollten laut STIKO 4 Wochen vor Therapiebeginn komplett abgeschlossen sein. Für Impfungen mit Totimpfstoffen gibt es keinen Mindestabstand. Aber der Impfschutz sollte ebenfalls vor Beginn der Immunsuppression abgeschlossen sein, um den Aufbau der Immunabwehr nicht zu beeinträchtigen.
Ab ≥ 20 mg/d Prednisolon-Äquivalent für > 2 Wochen oder ≥ 40 mg/d für > 1 Woche ist der Impferfolg beeinträchtigt. COVID-19 vaccine and corticosteroids: A challenging issue - Shervin Shokouhi, Atousa Hakamifard, 2021
Eine Meningokokken-Impfung ist empfehlenswert, ebenso Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Masern, FSME, Polio.
Eine Varizellen-Lebendimpfung ist in diesem Fall sinnvoll und sollte 4 Wochen vor geplanter Immunsuppression abgeschlossen sein. Da es sich jedoch um zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen handelt, ist dies oft nicht möglich. Unter Immunsuppression ist die Lebendimpfung kontraindiziert.
Lebendimpfungen allgemein
Alle Lebendimpfungen sind unter einer wirksamen Immunsuppression kontraindiziert.
Nein, das kann man so nicht generell annehmen. Die reine Leukozytenzahl hat für die Beurteilung eines möglichen Impferfolgs nur eine sehr begrenzte Aussagekraft.
Das kommt auf das Immunsuppressivum an. Unter Immunsuppression müssen solche Situationen langfristig geplant werden, um geeignete Intervalle im Therapieregime zu installieren, ohne die Patientin oder den Patienten zu gefährden.
Ja, siehe hier.
Diese Ausarbeitung und die Tabelle am Ende der Arbeit beziehen sich zwar auf Reiseimpfungen, können jedoch grundsätzlich auch zur Planung anderer Lebendimpfungen, etwa gegen Masern, herangezogen werden.
Zwischen diesen Arzneimitteln und Lebendimpfstoffen sind keine Inkompatibilitäten bekannt.
Beide Arzneimittel werden über die Leber metabolisiert. Dies ist zu beachten.
Nur die orale Typhusimpfung muss 3 Tage vor Beginn der Malariaprophylaxe abgeschlossen sein. Für alle anderen Tot- oder Lebendimpfungen sind keine Interferenzen bekannt.
Nein, unter laufender MTX-Therapie sollten keine Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Wenn die Impfung zwingend notwendig ist, müsste eine Therapiepause erwogen werden, wobei ein Rückfall bei der behandelten Erkrankung unbedingt ausgeschlossen werden sollte.
Zu den Abständen siehe hier, vor allem die Tabelle ab Seite 93.
Medikamentenpausen sind nur dann akzeptabel, wenn die Erkrankung wirklich stabil ist und nicht durch den Stopp der Medikation ein Rückfall induziert wird. Dies sollte auf keinen Fall passieren. Patientinnen und Patienten sollten auch nicht ohne ihre indizierte Therapie in den Urlaub fahren. Die Gefahr eines akuten Schubs im Reiseland sollte auf keinen Fall in Kauf genommen werden.
Desensibilisierungen beeinträchtigen Lebendimpfungen nicht und umgekehrt.
Unter B-Zell-Depletion ist die Wirksamkeit von Totimpfstoffen deutlich abgeschwächt.
Bei B-Zell-Depletion dürfen auf keinen Fall Lebendimpfstoffe verimpft werden.
Von einer Reise in ein Land mit einer erhöhten Gefahr tropischer und sonstiger Infektionen ist dringend abzuraten.
Ja, zahlreiche Studien zeigen, dass der Impferfolg unter CD20-Inhibition bei der Verwendung von Totimpfstoffen initial sehr schwach ist, aber durch mehrfache Impfungen gesteigert werden kann. Lebendimpfungen unter CD20-Depletion sind streng kontraindiziert.
Eine B-Zell-Depletion beeinträchtigt die Fähigkeit des Organismus erheblich, auf bislang unbekannte Krankheitserreger adäquat zu reagieren. Bei Fernreisen besteht daher nicht nur ein erhöhtes Risiko für impfpräventable Erkrankungen, sondern auch für zahlreiche andere Infektionen, gegen die kein Impfschutz verfügbar ist und die bei eingeschränkter Immunabwehr sehr schwer verlaufen können. Dazu zählen unter anderem Magen-Darm-Infektionen sowie Hautinfektionen nach Bagatellverletzungen. Von einem Urlaub in solche Länder ist daher abzuraten.
Gelbfieber & Dengue
Die weltweite Forschung zu Gelbfieber-Impfstoffen arbeitet an zahlreichen Themen. Ein erfolgversprechender Ansatz zur Entwicklung eines Totimpfstoffs ist uns nicht bekannt.
Ab einem Prednisolon-Äquivalent von 20 mg/Tag ist eine Gelbfieberimpfung streng kontraindiziert, ebenso bei Methotrexat-Therapie und anderen Immunsuppressiva. Die Therapie müsste pausiert werden, damit die Lebendimpfung keine schwere Erkrankung hervorruft. Dabei besteht dann aber die Gefahr, dass die Grunderkrankung exazerbiert. Dies muss verhindert werden und würde auch die geplante Reise in Frage stellen.
Bei stabiler Erkrankung und sehr frühzeitiger Planung, idealerweise sechs Monate vor Reisebeginn, kann in Ausnahmefällen ein Ausschleichen der immunsuppressiven Therapie erwogen werden. Dies ist jedoch nur dann eine Option, wenn die Reise zwingend notwendig ist. Nach dem Ausschleichen können die erforderlichen Lebendimpfungen erfolgen; mehrere Impfungen am selben Tag sind grundsätzlich möglich. Danach sollten Impferfolg und Krankheitsverlauf abgewartet, ein möglicher Schub kontrolliert und die Therapie rechtzeitig vor Reiseantritt wieder aufgenommen werden. Dieses Vorgehen ist keine allgemeine Empfehlung, sondern allenfalls eine individuelle Notfallstrategie bei unvermeidbarer Reise.
Totimpfungen sind nach Thymektomie möglich. Bei Lebendimpfungen spielt nicht nur die Thymektomie, sondern auch weitere Therapien – z.B. Immunsuppressiva bei Myasthenia gravis – eine Rolle für die Planung. Sie sind normalerweise kontraindiziert.
Die Patientin war immunsupprimiert, insofern würde ich keine Gelbfieberimpfung durchführen.
Diese Zahlen kenne ich nicht, da die Impfungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Das Risiko einer Gelbfiebererkrankung durch den Lebend-Erreger ist unter Immunsuppression erhöht. Es gibt jedoch viele Fallberichte/kleinere Fallzahlen, bei denen wenig Probleme beschrieben wurden.
Hydroxychloroquin und Sulfasalazin beeinträchtigen die Immunabwehr nicht wesentlich. Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind hier möglich.
Lebendimpfungen unter laufender Ocrelizumab-Therapie sind kontraindiziert, weil die Gefahr besteht, dass unter B-Zell-Depletion durch den Impfstoff selbst eine Erkrankung, in diesem Fall Gelbfieber, ausgelöst wird.
Die Reiseplanung sollte auf die Grundkrankheit und auf die Therapie zur Beherrschung dieser Erkrankung angepasst werden.
Herpes zoster
Es kann durch die Impfung zu Hauteffloreszenzen kommen, die einem Herpes zoster ähnlich sehen. Sie sind Zeichen der Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Erreger-Antikörper, aber es handelt sich nicht um floride Zoster-Erkrankungen. Es kann auch trotz Impfung bzw. bei noch nicht erreichtem Impfschutz ein Zoster auftreten. Ein ursächliches Auslösen des Zosters durch die Totimpfung ist ausgeschlossen.
Ja, die Impfung ist auch hier indiziert, um weitere Zoster-Ausbrüche zu verhindern.
Der Totimpfstoff gegen Herpes zoster ist ein adjuvantierter Totimpfstoff und kann in den Tagen nach der Impfung eine verstärkte Impfreaktion mit Glieder- und Kopfschmerzen hervorrufen. Es handelt sich um eine physiologische Reaktion, die anzeigt, dass der Körper eine Immunabwehr aufbaut, nicht um eine Nebenwirkung.
Ja, ab dem 18. Lebensjahr.
Derzeit wird nach vollständiger Impfung mit 2 Impfdosen keine weitere Auffrischung empfohlen.
Ja.
Erst ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres, wenn keine weitere Grunderkrankung, kein Risiko und keine Immundefizienz vorliegt, wird eine Herpes-zoster-Impfung empfohlen.
IL-17-/23- und IL-4-/13-Blocker führen zu einer gezielten Immunmodulation und gehen mit einem vergleichsweise geringen Einfluss auf die Infektanfälligkeit, etwa für Herpes zoster, einher. Eine Herpes-zoster-Impfung ab dem 18. Lebensjahr erscheint in diesem Fall daher nicht zwingend erforderlich, sofern keine weiteren Risikofaktoren vorliegen.
FSME
Eine Titerbestimmung vor der FSME-Auffrischung ist nicht vorgesehen.
In Schweden, einem Land mit hoher FSME-Inzidenz, insbesondere in den südlichen Landesteilen, wird bis zum 50. Lebensjahr eine Grundimmunisierung mit 3 Dosen empfohlen. Die erste Auffrischimpfung soll nach 5 Jahren erfolgen, weitere Auffrischungen anschließend im Abstand von 10 Jahren.
Für Personen über 50 Jahre sowie für Menschen mit Immundefizienz wird eine Grundimmunisierung mit 4 Dosen empfohlen. In dieser Gruppe soll die erste Auffrischimpfung nach 3 Jahren, weitere Auffrischungen anschließend alle 5 Jahre erfolgen.
Recommendations about vaccination against tick-borne encephalitis (TBE) — Folkhälsomyndigheten
Es sollte ein Impfstoff gewählt werden, bei dem der Impfschutz mit einem Zwei-Dosen-Schema nach einem Monat (0-28) hergestellt ist. Die Immuntherapie kann zügig begonnen werden kann.
Auf die Titerbestimmung vor der Hepatitis-A-Impfung kann normalerweise verzichtet werden.
Gleichzeitige Gaben von Impfstoffen können den Impferfolg erhöhen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Wenn ein besonderes Risiko durch eine Reise besteht, würde ich im Zweifel noch einmal impfen.
Das Standardschema lautet 0-1m-6m
Das Schnellschema lautet 0-7d-21d-12m.
Das Schnellschema baut einen guten Schutz für eine kurze Zeit auf, den die nur zweifache Impfung nicht erreicht. Eine weitere Impfung, um die Immunität zu stabilisieren, ist deshalb notwendig, aber sie ist erst nach 12 Monaten erforderlich.
Ja auf jeden Fall. Sollte eine Chemotherapie verwendet werden, so ist eine Impfung zwar ebenfalls möglich, da es sich um Totimpfstoffe handelt, aber der Impferfolg ist abgeschwächt.
Meningokokken
Ja, das ist sinnvoll.
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