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Fachkraft für Impf­manage­ment – Qualifikation von MFA jetzt über Landes­ärzte­kammern möglich

  • Mittwoch, 3. Mai 2023

Die Bundesärztekammer hat ein Musterfortbildungscurriculum für medizinische Fachangestellte „Fachkraft für Impfmanagement“ entwickelt und im November 2022 publiziert.

Der Umfang der Fortbildung beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten in Form einer berufsbegleitenden Fortbidung mit 24 UE theoretischem und praktischem Unterricht. 8 UE für die Planung und Anfertigung einer Hausarbeit und 8 UE für Erfahrungsaustausch, Präsenz und Gruppendiskussion. Die Fortbildung sollte in einem Zeitraum von 2 Jahren absolviert werden. Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/ Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.

Medizinische Fachangestellte erwerben im Rahmen der Delegation folgende arztunterstützende und arztentlastende Kompetenzen. Sie:

  • führen die Vorbereitung, und Nachbereitung von Impfungen durch,

  • sind mitwirkend im Rahmen der Durchführung von Impfungen tätig,

  • sind mit den rechtlichen und medizinischen Grundlagen von Schutzimpfungen vertraut,

  • kennen die organisatorischen Grundlagen des Impfmanagements und wenden diese bei unterschiedlichen Leistungsträgern sachkundig an,

  • verfügen über relevantes Fachwissen im Bereich der Schutzimpfungen und wenden dieses an,

  • beherrschen fachspezifische Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Qualitätssicherung, Datenerfassung, Abrechnung und Dokumentation unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Musterfortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte „Fachkraft für Impfmanagement“ Seite 8 von 11

  • führen das Beschaffungs- und Lagermanagement von Impfstoffen durch, • wenden im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren an.

Die Umsetzung der Curricula und die Durchführung entsprechender Fortbildungsmaßnahmen obliegt nun den Landesärztekammern.

red

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