Impfsymposium Reiseimpfungen 2026: Q&A Teil 1

Das Interesse am Thema des diesjährigen Impfsymposiums des Deutschen Ärzteverlags war wieder groß: Gut geschützt auf Reisen in Europa und weltweit – Impfungen für vorerkrankte und ältere Menschen. Zu allen Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer, die während der Live-Veranstaltung nicht beantwortet werden konnten, beziehen unsere Expertinnen und Experten Stellung im Questions & Answers-Format. Teil 1: Prof. Dr. med. Tomas Jelinek.
Standardimpfungen altersgerecht komplettieren:
Influenza jährlich (ab 60 Jahren mit Hochdosis-Impfstoff), COVID-19 jährlich im Herbst
Tetanus/Diphtherie/Pertussis (Tdap) alle 10 Jahre, Poliomyelitis
Pneumokokken: einmalig PCV20 ab 60 Jahren, ggf. auch PCV21
Herpes zoster ab 50 Jahren (ab 60 laut STIKO)
RSV: Standardimpfung laut STIKO ab 75 Jahren; als Indikationsimpfung für 60- bis 74-Jährige mit relevanten Grunderkrankungen oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Masern: einmalig MMR bei nach 1970 Geborenen mit unklarem oder unvollständigem Status
Reiseimpfungen: Hepatitis A generell; Hepatitis B, Typhus und Tollwut je nach Reisestil, Reisedauer und Route.
Malaria: Ein Risiko besteht nur im Nordosten des Landes — nordöstliches KwaZulu-Natal, Mpumalanga (u. a. Krüger-Nationalpark). Für Kapstadt, Garden Route und die Weinregionen besteht kein Malariarisiko. Bei Reisen in die Risikogebiete je nach Saison und Aufenthaltsdauer Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation (Stand-by), immer ergänzt durch konsequenten Mückenschutz.
Gelbfieber: In Südafrika kommt Gelbfieber nicht vor. Ein Impfnachweis wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt — bei Direktanreise aus Deutschland also nicht. Relevant bei Kombinationsreisen über andere afrikanische Länder.
Respiratorisch besonders wichtig (chronische Lungenerkrankung):
Influenza jährlich, COVID-19 jährlich im Herbst
Pneumokokken: einmalig PCV20, besser ergänzend auch PCV21 — bei Bronchiektasen unabhängig vom Alter als Indikationsimpfung
RSV: Bronchiektasen zählen zu den relevanten Grunderkrankungen, daher Indikationsimpfung bereits ab 60 Jahren; Standardimpfung ab 75 Jahren
Tdap, Polio, Masern (bei nach 1970 Geborenen) auffrischen bzw. komplettieren
Reiseimpfungen: Hepatitis A; Hepatitis B, Typhus und Tollwut je nach Route und Aufenthaltsdauer.
Malaria: Tansania einschließlich Sansibar ist Malariagebiet mit ganzjähriger Übertragung von Plasmodium falciparum. Eine Chemoprophylaxe (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin oder Mefloquin) ist zu empfehlen, insbesondere auch auf Sansibar. Konsequenter Mückenschutz von der Dämmerung bis zum Morgen, imprägniertes Moskitonetz.
Dengue: Qdenga ist nach Zulassung ab 4 Jahren möglich und bei dieser immunkompetenten Patientengruppe einsetzbar.
Chikungunya: Im Indischen Ozean und in Ostafrika besteht derzeit relevante Aktivität (Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Mayotte, Réunion). Bei Reisenden ab 60 Jahren oder mit relevanten Grunderkrankungen sollte der Totimpfstoff Vimkunya verwendet werden.
Gelbfieber: Gelbfieber kommt in Tansania praktisch nicht vor; eine medizinische Indikation zur Impfung besteht für diese Reise nicht. Offiziell ist die Gelbfieberimpfung auf Sansibar bei direkter Einreise aus Deutschland nicht verpflichtend. Das gilt auch bei Transit über ein Gelbfiebergebiet, solange der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt unter 12 Stunden bleibt. Die sansibarischen Behörden werten die Einreise vom tansanischen Festland teilweise als Ankunft aus einem Endemiegebiet, und einzelne Grenzbeamte verlangen den Nachweis auch entgegen der offiziellen Regelung. Dies geschieht zum Teil auch bei direkter Einreise aus Europa.
Standardimpfungen: Influenza, COVID-19, Tdap, Polio, Masern (bei nach 1970 Geborenen einmalig MMR bei unklarem Status). Pneumokokken, Herpes zoster und RSV sind in diesem Alter ohne Risikofaktoren noch nicht indiziert.
Reiseimpfungen: Hepatitis A generell; Hepatitis B und Typhus je nach Reisestil; Tollwut präexpositionell — bei Safari- und Individualreisen mit Tierkontakt und eingeschränkter medizinischer Versorgung großzügig indizieren.
Malaria: Chemoprophylaxe empfohlen (siehe vorherige Antwort), plus konsequenter Mückenschutz.
Dengue: Impfung mit Qdenga erwägen (siehe Kapitel Dengue).
Chikungunya: In diesem Alter (12–59 Jahre) stehen beide Impfstoffe zur Verfügung. Zu beachten ist der Rote-Hand-Brief des PEI vom Juli 2026, wonach der Lebendimpfstoff Ixchiq nur bei Personen mit hohem Infektionsrisiko eingesetzt werden soll; im Zweifel ist Vimkunya die unkompliziertere Wahl.
Gelbfieber: siehe die vorige Antwort.
Latein- und Südamerika
Standardimpfungen: Influenza, COVID-19, Tdap, Polio, Masern; ab 60 Jahren zusätzlich Pneumokokken (PCV20) und Herpes zoster; RSV ab 75 Jahren bzw. ab 60 Jahren bei relevanten Grunderkrankungen.
Reiseimpfungen: Hepatitis A generell; Hepatitis B, Typhus und Tollwut nach Reisestil (Tollwut u.a. wegen Fledermaus- und Affenkontakt in Nationalparks).
Malaria: Für touristische Reisen nach Costa Rica ist eine Malariaprophylaxe in der Regel nicht erforderlich. Es besteht lediglich ein geringes, saisonal und regional begrenztes Restrisiko in Teilen von Alajuela, Heredia und Limón. Weder Chemoprophylaxe noch Notfallmedikation werden routinemäßig empfohlen; ausreichend ist konsequenter Mückenschutz. Bei Fieber nach der Rückkehr sollte eine Malaria dennoch immer laborchemisch ausgeschlossen werden.
Chikungunya: Seit Juli 2026 besteht ein Ausbruch an der nordwestlichen Pazifikküste in der Provinz Guanacaste, mit den meisten Fällen in Playa Langosta. Damit liegt für Reisende in diese Region nach STIKO eine Impfindikation ab 12 Jahren vor. Bei über 60-Jährigen ist Vimkunya (Totimpfstoff) zu verwenden, da Ixchiq nach STIKO nur bis einschließlich 59 Jahre angewendet werden soll. Die Lage kann sich ändern — vor der Beratung tagesaktuell prüfen.
Dengue: In Costa Rica ganzjährige Übertragung. Impfung mit Qdenga erwägen; zur Empfehlungslage siehe Kapitel Dengue.
ETEC/Reisedurchfall: Ein in Deutschland zugelassener Impfstoff gegen Reisediarrhö existiert nicht.
Der orale Cholera-Totimpfstoff Dukoral bietet über die immunologische Kreuzreaktivität zwischen Choleratoxin und dem hitzelabilen Enterotoxin (LT) der ETEC eine partielle und zeitlich begrenzte Teilprotektion. Da LT-produzierende Stämme nur einen Teil der ETEC-Fälle und ETEC wiederum nur einen Teil aller Reisedurchfälle ausmachen, wird die Gesamtwirksamkeit gegen Reisediarrhö auf etwa 50 % geschätzt.
In Deutschland ist Dukoral ausschließlich zur Choleraprophylaxe zugelassen; der Einsatz gegen Reisediarrhö erfolgt off label (in der Schweiz besteht eine entsprechende Zulassung).
Gelbfieber: Kommt in Costa Rica nicht vor. Ein Nachweis wird ab einem Alter von 9 Monaten nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt (u.a. aus ganz Kolumbien, Ecuador, Peru sowie Trinidad und Tobago) — bei Direktanreise aus Deutschland also nicht.
Standardimpfungen wie oben, altersgerecht komplettieren.
Gelbfieber: Das Amazonasbecken ist Endemiegebiet mit realem Übertragungsrisiko; hier ist die Impfung medizinisch indiziert, nicht nur formal. Sie darf nur in einer staatlich zugelassenen Gelbfieberimpfstelle erfolgen und muss mindestens 10 Tage vor Einreise verabreicht sein. Bei Erstimpfung von über 60-Jährigen gilt laut Fachinfo strenge Indikationsstellung (siehe Kapitel Gelbfieber) — bei dieser Reise fällt die Abwägung wegen des tatsächlichen Expositionsrisikos aber in der Regel zugunsten der Impfung aus.
Malaria: Im Amazonasgebiet besteht Übertragung von P. falciparum und P. vivax. Bei Flusskreuzfahrten mit Übernachtungen an Land ist eine Chemoprophylaxe (Atovaquon/Proguanil oder Doxycyclin) zu empfehlen, mindestens jedoch eine Notfallmedikation; in jedem Fall konsequenter Mückenschutz.
Dengue: Das Amazonasgebiet und Brasilien insgesamt gehören zu den Regionen mit den höchsten Fallzahlen weltweit. Eine Impfung mit Qdenga ist hier gut begründbar.
Grundimmunisierung: 2 Dosen subkutan im Mindestabstand von 3 Monaten.
Reicht die Zeit bis zur Abreise nicht aus, ist nach Auffassung der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin auch der Beginn der Immunisierung sinnvoll: Die Gesamtprotektion lag in den Zulassungsstudien nach einer Dosis bei 81,1 % und damit praktisch auf dem Niveau nach zwei Dosen (80,4 %).
Chikungunya: In Brasilien werden 2026 in allen Regionen Fälle gemeldet, zugleich weist das Land die höchsten Fallzahlen in Lateinamerika auf. Eine Impfung ist zu erwägen, bei über 60-Jährigen mit Vimkunya.
Weitere Reiseimpfungen: Hepatitis A obligat; Typhus und Tollwut je nach Route und Landgängen.
Ohne Impfoption, aber erwähnenswert: Im Amazonasgebiet zirkuliert das Oropouche-Virus, übertragen durch Gnitzen (Culicoides). Es existiert keine Impfung; Schutz ausschließlich durch Repellents und engmaschige Netze. Schwangere sollten wegen der Hinweise auf fetale Schädigungen gesondert beraten werden.
Nein. Es existiert weder ein zugelassener Impfstoff noch eine spezifische Therapie gegen Zika. Der Schutz beruht ausschließlich auf konsequenter Expositionsprophylaxe — und zwar ganztägig, da die übertragenden Aedes-Mücken tagaktiv sind.
Klinisch entscheidend ist die Beratung von Schwangeren und Paaren mit Kinderwunsch, da die Infektion meist asymptomatisch verläuft, für das ungeborene Kind aber schwere Fehlbildungen verursachen kann:
Reisen in Zika-Gebiete bei bestehender Schwangerschaft oder aktuellem Kinderwunsch möglichst vermeiden.
An die sexuelle Übertragung denken: nach der Rückkehr Kondome verwenden — Frauen 2 Monate, Männer 3 Monate; bei bestehender Schwangerschaft der Partnerin durchgehend bis zum Ende der Schwangerschaft.
Geplante Empfängnis entsprechend aufschieben: Frauen mindestens 2 Monate, Männer mindestens 3 Monate nach der Reise.
Bei Symptomen (Exanthem, Fieber, Konjunktivitis, Kopf- und Gelenkschmerzen) nach Rückkehr ärztliche Abklärung.
In Regionen mit Zika-Übertragung zirkulieren regelhaft auch Dengue, Chikungunya, vielfach Gelbfieber und Malaria. Die entsprechenden Impfungen und die Malariaprophylaxe sind daher Teil derselben Beratung, und der Mückenschutz schützt gegen alle diese Erreger gleichzeitig.
Nicht pauschal. Zu differenzieren ist zwischen Kuba und den kleinen Antillen:
Kuba: Seit Herbst 2025 besteht ein größerer Ausbruch, der inzwischen alle 14 Provinzen erfasst hat, mit Todesfällen. Besonders betroffen sind Matanzas, Havanna, Camagüey, Cienfuegos, Artemisa und Villa Clara. Auch in Deutschland wurden zahlreiche importierte Fälle nach Kuba-Reisen registriert. Für Kuba besteht damit derzeit eine klare Impfindikation.
Kleine Antillen: Hier wurden 2026 bislang nur Einzelfälle gemeldet — aus St. Lucia etwa der erste autochthone Fall seit 2021. Ein relevantes Ausbruchsgeschehen liegt derzeit nicht vor; zudem besteht nach der großen Epidemie 2014/15 in der dortigen Bevölkerung eine erhebliche Grundimmunität.
Asien
Standardimpfungen: Influenza, COVID-19, Tdap, Polio, Masern; ab 60 Jahren zusätzlich Pneumokokken (PCV20) und Herpes zoster. RSV ist mit 60 Jahren nur bei relevanten Grunderkrankungen indiziert, als Standardimpfung erst ab 75 Jahren.
Reiseimpfungen:
Hepatitis A generell, Hepatitis B je nach Reisestil und geplanten medizinischen Kontakten
Typhus bei einfacheren Unterkünften und Streetfood-Konsum
Tollwut präexpositionell. Thailand hat ein hohes Tollwutrisiko (Hunde, Affen), und die postexpositionelle Versorgung mit Immunglobulin ist vor Ort häufig nicht zuverlässig verfügbar. Die präexpositionelle Impfung vereinfacht die Postexpositionsprophylaxe erheblich.
Japanische Enzephalitis: bei einer dreiwöchigen Rundreise individuell abzuwägen.
Dengue: Thailand ist ganzjährig endemisch mit hohen Fallzahlen. Eine Impfung mit Qdenga ist zu erwägen (siehe Kapitel Dengue).
Chikungunya: In Thailand kommt es wiederkehrend zu Ausbrüchen; 2026 wurden in Asien bislang vor allem aus Pakistan Fälle gemeldet. Impfung erwägen.
Malaria: Nahezu im ganzen Land ist keine Chemoprophylaxe erforderlich. Ein kleines Restrisiko besteht in den Grenzgebieten zu Myanmar, Kambodscha und Laos — dort ggf. Notfallmedikation und in jedem Fall Mückenschutz.
Gelbfieber: Ein Nachweis wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Nein - und das ist keine Ermessensfrage. Beide in der EU zugelassenen Chikungunya-Impfstoffe, der Lebendimpfstoff Ixchiq und der Totimpfstoff Vimkunya, sind erst ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Für ein Kleinkind steht damit unabhängig vom Ausbruchsgeschehen keine Impfoption zur Verfügung.
Der Schutz beruht ausschließlich auf konsequenter Expositionsprophylaxe. Da die übertragenden Aedes-Mücken tagaktiv sind, muss dieser Schutz ganztägig erfolgen:
Altersgerechte Repellents
Imprägnierte Moskitonetze auch tagsüber über Kinderwagen und Bett
Lange, helle, ggf. imprägnierte Kleidung; Aufenthalt in klimatisierten oder mit Fliegengittern gesicherten Räumen
Beseitigung von Brutstätten (stehendes Wasser) im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft
Zur Nachweispflicht: Maßgeblich sind die Einreisebestimmungen des Ziellandes, nicht des Transitlandes. Viele Länder verlangen den Nachweis, wenn sich Reisende zuvor in einem Gelbfiebergebiet aufgehalten haben. Die Schwelle liegt üblicherweise bei einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden oder beim Verlassen des Transitbereichs. Ein reines Umsteigen unter 12 Stunden ohne Verlassen des Flughafens löst die Nachweispflicht in der Regel nicht aus.
Zum geschilderten Szenario einer verspätungsbedingten Übernachtung: Das Risiko, dass daraus tatsächlich ein Einreiseproblem entsteht, ist gering, aber nicht null. Bei komplexen Routings — insbesondere wenn im weiteren Reiseverlauf Länder mit Nachweispflicht angeflogen werden — kann die Impfung vorsorglich sinnvoll sein und sollte in die reisemedizinische Planung einbezogen werden.
Zur Kostenfrage: Reiseimpfungen sind keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Krankenkassen erstatten sie jedoch freiwillig als Satzungsleistung, ganz überwiegend auch die Gelbfieberimpfung. Umfang, Höhe und Verfahren (Direktabrechnung über die Gesundheitskarte oder nachträgliche Kostenerstattung) unterscheiden sich je nach Kasse und sollten vorab geklärt werden.
Die Antwort hängt davon ab, ob am Reiseziel ein tatsächliches Übertragungsrisiko besteht oder nur eine formale Nachweispflicht — diese Unterscheidung ist entscheidend und wird häufig übersehen.
Fall 1 - rein formale Nachweispflicht ohne Gelbfiebervorkommen am Zielort (typisch für viele asiatische Länder, die den Nachweis nur bei Einreise aus einem Endemiegebiet verlangen): Hier besteht kein Erkrankungsrisiko, das Problem ist ausschließlich administrativ. Lösungswege sind ein Routing ohne Aufenthalt im Endemiegebiet oder ein Exemption Certificate (Impfbefreiung nach Annex 6 der Internationalen Gesundheitsvorschriften), das eine Gelbfieberimpfstelle englischsprachig mit Begründung, Unterschrift und Stempel ausstellt. Es wird von den meisten Ländern akzeptiert. Ein Rechtsanspruch auf Einreise besteht allerdings nicht, die Entscheidung liegt bei den Grenzbehörden. Von der Reise ist in dieser Konstellation nicht abzuraten.
Fall 2 - tatsächliches Übertragungsrisiko am Reiseziel (Amazonasbecken, westafrikanische Endemiegebiete, aktuelles Ausbruchsgeschehen): Hier gilt im Kern die Einschätzung der Ausgangsantwort. Wer nicht geimpft werden kann, ist gegenüber einer Erkrankung mit hoher Letalität ungeschützt, und dieselbe Immunsuppression erhöht auch die Anfälligkeit gegenüber weiteren, vor Ort verbreiteten Erregern. Von einer solchen Reise sollte bei relevanter Immunsuppression ernsthaft abgeraten werden. Ist sie unvermeidbar, sind konsequenter, ganztägiger Mückenschutz und die Klärung der medizinischen Versorgung vor Ort zwingend.
Vor der Entscheidung zu prüfen: Nicht jede „Immuntherapie" bedeutet eine relevante Immunsuppression, und der zeitliche Abstand zu einer geplanten oder beendeten Therapie kann ein Zeitfenster für die Impfung eröffnen. Bei unklaren Konstellationen empfiehlt sich die Abstimmung mit einer tropenmedizinischen Einrichtung oder Gelbfieberimpfstelle, gegebenenfalls gemeinsam mit den behandelnden Fachärzten.
Ja, nach erfolgter zweiter Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen erforderlich.
Zum Hintergrund der etwas verwirrenden Empfehlungslage: Die WHO geht bereits nach einer einzigen Dosis von einem lebenslangen Schutz aus; entsprechend ist das internationale Impfzertifikat seit 2016 nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften lebenslang gültig — unabhängig davon, wie viele Dosen verabreicht wurden. Die STIKO hatte sich dem 2015 zunächst angeschlossen, ihre Empfehlung 2022 aber revidiert: Nach Auswertung eines systematischen Reviews sah sie eine lebenslange Immunität nach nur einer Dosis als nicht hinreichend belegt an und empfiehlt seither eine einmalige Auffrischung vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition, sofern seit der Erstimpfung 10 oder mehr Jahre vergangen sind. Mittlerweile sind eine ganze Reihe Reviews erschienen, die diese Ansicht widerlegen.
Für die Praxis heißt das: eigentlich schon mit einer, spätestens aber mit zwei dokumentierten Dosen ist die Patientin oder der Patient sowohl regulatorisch als auch nach STIKO abschließend versorgt — es folgt nichts mehr.
Zunächst zur Prämisse: Es gibt keine Altersgrenze, die eine Impfung verbietet. Ein Alter ab 60 Jahren ist eine relative, keine absolute Kontraindikation. Die STIKO formuliert, dass die Impfung in dieser Altersgruppe „unter sorgfältiger Abwägung der Grunderkrankungen, der Medikamente bzw. Behandlungen, der geplanten Reiseroute etc." erfolgen soll. Die Fachinformationen der Hersteller empfehlen die Impfung ab 60 Jahren dann, wenn ein signifikantes Risiko besteht, an Gelbfieber zu erkranken. Ein 70-Jähriger darf also geimpft werden — wenn die Indikation stimmt.
Zur Datenlage: Grundlage der Zurückhaltung sind die beiden schweren Impfkomplikationen:
YEL-AVD (gelbfieberassoziierte viszerotrope Erkrankung), Auftreten meist innerhalb von 10 Tagen, Verlauf ähnlich einer Wildvirusinfektion, Letalität bei etwa 60 %
YEL-AND (gelbfieberassoziierte neurotrope Erkrankung), Auftreten meist innerhalb von 30 Tagen
Beide sind sehr selten und treten praktisch ausschließlich nach Erstimpfungen auf. Das Risiko steigt nach frühen Daten aus den USA mit dem Lebensalter deutlich an — bei über 60-Jährigen um ein Mehrfaches gegenüber jüngeren Erwachsenen, bei über 70-Jährigen nochmals stärker; die publizierten Schätzungen bewegen sich im Bereich weniger Fälle pro 100.000 Erstimpfungen. Spätere Studien aus Brasilien und Europa zeigen diese Assoziation nicht. Ein weiterer, vom Alter unabhängiger Risikofaktor ist eine Thymuserkrankung oder Thymektomie in der Vorgeschichte — danach sollte immer gezielt gefragt werden, da dies eine absolute Kontraindikation darstellt. Weitere Kontraindikationen sind Immundefizienz und -suppression sowie eine Hühnereiweißallergie.
Die entscheidende Gegenrechnung ist das reale Expositionsrisiko, und genau hier liegt der praktische Schlüssel:
Reise mit tatsächlichem Übertragungsrisiko (z. B. Amazonasbecken, westafrikanische Endemiegebiete während der Übertragungssaison, ländliche Aufenthalte, aktuelles Ausbruchsgeschehen): Das Erkrankungsrisiko übersteigt das Impfrisiko deutlich — die Impfung ist indiziert, auch jenseits des 70. Lebensjahres.
Reine Nachweispflicht ohne tatsächliches Übertragungsrisiko (Transit-, Formalfälle): Hier ist bei über 60-Jährigen das Exemption Certificate oder eine Routenänderung meist die bessere Wahl, weil dem Impfrisiko kein Nutzen gegenübersteht.
Zur Haftungsfrage: Eine Impfung im Rahmen der Zulassung und unter Beachtung der relativen Kontraindikation ist rechtlich zulässig. Schutz bietet nicht der Verzicht auf die Impfung, sondern die dokumentierte Indikationsstellung und Aufklärung. In die Dokumentation gehören:
Konkretes Reiseziel, Reiseroute, Reisezeit und Art des Aufenthalts als Begründung des Expositionsrisikos
Aufklärung über das altersabhängig erhöhte Risiko für YEL-AVD und YEL-AND einschließlich möglicher Todesfolge
Abfrage und Dokumentation von Thymuserkrankung/Thymektomie, Immundefizienz oder -suppression, Hühnereiweißallergie
Darstellung der Alternativen: Routenänderung, Verzicht auf den Endemiegebietsanteil der Reise, Exemption Certificate
Die gemeinsam getroffene Entscheidung (Shared Decision Making)
Das entspricht genau dem Vorgehen, das auch bei anderen Impfungen mit relativer Kontraindikation gilt. Da die Impfung ohnehin nur in einer staatlich zugelassenen Gelbfieberimpfstelle erfolgen darf, ist die Zuweisung dorthin bei schwierigen Konstellationen auch haftungsrechtlich der saubere Weg.
Nach einer durchgemachten, laborbestätigten Infektion besteht die klarste Indikation überhaupt — hier sind sich STIKO und Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin einig. Die STIKO empfiehlt Qdenga ab 4 Jahren genau für diese Gruppe vor Reisen in Endemiegebiete mit erhöhtem Expositionsrisiko.
Nach zwei durchgemachten Infektionen ist die Immunität breiter, ein formaler Ausschluss von der Impfung besteht aber nicht. In der Praxis ist die Serotypenzuordnung früherer Infektionen fast nie bekannt, sodass gegen die verbleibenden Serotypen weiterhin ein Risiko besteht. Hier ist eine individuelle Entscheidung angezeigt; der zusätzliche Nutzen ist geringer als nach einer Infektion.
Zeitabstand: Ein verbindlicher Mindestabstand ist nicht festgelegt. Praktisch sollte die Impfung erst nach vollständiger klinischer Erholung erfolgen; ein Abstand von etwa 6 Monaten zur Infektion ist gebräuchlich und pragmatisch, da in den ersten Monaten nach einer Infektion ohnehin eine belastbare, auch heterotypische Immunität besteht.
Zur zitierten Beobachtung: Dass schwere Verläufe sowohl bei Erst- als auch bei Zweitinfektion auftreten, entspricht der aktuellen Evidenz. Das klassische Bild „Erstinfektion mild, Zweitinfektion schwer" ist eine Vereinfachung. Dieser Befund spricht eher für als gegen eine breitere Impfindikation, da er zeigt, dass auch Dengue-naive Personen ein relevantes Risiko für schwere Verläufe tragen.
Beide Empfehlungen bestehen nebeneinander.
STIKO (seit November 2023, in den Empfehlungen 2026 unverändert): Qdenga wird ab 4 Jahren nur für Personen empfohlen, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben — als Reiseimpfung vor Reisen in Endemiegebiete mit erhöhtem Expositionsrisiko (längerer Aufenthalt, aktuelles Ausbruchsgeschehen) sowie als berufliche Indikationsimpfung bei gezielten Tätigkeiten mit Dengue-Viren. Für Dengue-naive Personen spricht die STIKO derzeit keine Empfehlung aus und begründet dies mit der begrenzten Datenlage und dem theoretischen Risiko eines Antibody-Dependent Enhancement (ADE).
Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin (Stellungnahme 2026): Die Impfung soll im Rahmen der Zulassung allen Reisenden mit Expositionsrisiko in Endemie- und Epidemiegebieten angeboten werden — unabhängig von einer vorangegangenen Infektion. Die Begründung stützt sich auf drei Punkte:
In den Zulassungsstudien zeigte sich über inzwischen mehr als 7 Jahre Nachbeobachtung bei über 5.500 seronegativen Probanden kein Sicherheitssignal für schwere Verläufe bei Impfdurchbrüchen im Sinne eines ADE.
Weltweit wurden über 20 Millionen Dosen verimpft, überwiegend in Endemiegebieten mit teils erheblichem Infektionsrisiko, ohne Hinweise auf regelhafte Impfdurchbrüche oder ADE bei initial Seronegativen.
Die ADE-Sorge stammt aus den Erfahrungen mit Dengvaxia, einem strukturell grundlegend anders aufgebauten Impfstoff, dessen EU-Zulassung inzwischen beendet ist. Die Übertragung dieser Beobachtungen auf Qdenga ist nach heutiger Datenlage nicht mehr haltbar.
Rechtlich maßgeblich ist die von der Europäischen Kommission erteilte Zulassung, die eine durchgemachte Infektion nicht voraussetzt. Die Impfung Dengue-naiver Personen ab 4 Jahren ist damit keine Off-Label-Anwendung. Sozialrechtlich ist demgegenüber die STIKO-Empfehlung Grundlage der Kostenübernahme; außerhalb davon handelt es sich in der Regel um eine Selbstzahlerleistung oder um eine Satzungsleistung der jeweiligen Kasse.
Was in die Aufklärung gehört: Die Impfeffektivität lag im ersten Jahr über alle Serotypen bei 80,2 % gegen gesichertes Denguefieber und bei 95,4 % gegen krankheitsbedingte Hospitalisierung. Gegen DENV-3 ließ sich bei Seronegativen jedoch keine anhaltende Wirksamkeit nachweisen, bei hoher Streubreite der Daten. Qdenga ist damit keine ideale Lösung, die Schutzraten liegen aber auf dem Niveau vieler anderer Reiseimpfungen — bei einer Erkrankung, die in Deutschland deutlich mehr Menschen betrifft als beispielsweise die FSME.
Folgt man der STIKO, ist die labordiagnostisch gesicherte Vorinfektion die Voraussetzung — gemeint ist eine seinerzeit laborbestätigte und dokumentierte Infektion, nicht ein nachträglich erhobener Titer. Eine nachträgliche Serologie ist dafür nur bedingt geeignet: Kommerzielle Dengue-Antikörpertests kreuzreagieren erheblich mit anderen Flaviviren, insbesondere nach Gelbfieber-, FSME- oder Japanische-Enzephalitis-Impfung sowie nach Zika- oder West-Nil-Infektion. Positive IgG-Befunde sind daher häufig nicht eindeutig interpretierbar. Aussagekräftig wäre ein Neutralisationstest (PRNT), der in der Routineversorgung nicht zur Verfügung steht.
Folgt man der Zulassung und der Empfehlung der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin, erübrigt sich die Frage, da eine Vorinfektion keine Voraussetzung für die Impfung ist.
Praktisches Vorgehen: Anamnese erheben — frühere, seinerzeit laborbestätigte Dengue-Erkrankung, frühere Aufenthalte in Endemiegebieten. Liegt ein dokumentierter Vorbefund vor, sollte er in die Akte, da er auch die Kostenübernahme erleichtert. Fehlt er, ist die Entscheidung anhand des Expositionsrisikos und der oben dargestellten Empfehlungslage zu treffen, nicht anhand eines nachträglich bestimmten Titers.
Erster Schritt — Meldung. Der Verdacht auf eine über das übliche Ausmaß hinausgehende Impfnebenwirkung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG namentlich an das Gesundheitsamt zu melden und sollte zusätzlich dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Gerade bei zwei erst kürzlich zugelassenen Impfstoffen ist das für die Pharmakovigilanz von erheblichem Wert.
Zur Kausalität: Wurden Vimkunya und Qdenga zeitnah verabreicht, lässt sich der Auslöser nicht sicher zuordnen. Leukozytoklastische Vaskulitiden sind als seltene Ereignisse nach unterschiedlichsten Impfstoffen und ebenso nach Infektionen beschrieben; ein kausaler Zusammenhang ist im Einzelfall meist nicht zu beweisen. Differenzialdiagnostisch sollten Medikamente, vorangegangene Infektionen und Systemerkrankungen abgeklärt werden.
Zur konkreten Frage nach der zweiten Impfung:
Vimkunya wird ohnehin nur einmalig verabreicht — dort stellt sich die Frage nicht.
Für die zweite Qdenga-Dosis gilt: Nach einer schweren, immunologisch vermittelten Reaktion auf die erste Dosis ist von einer erneuten Gabe desselben Impfstoffs abzuraten, solange ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen ist.
Hier hilft die Datenlage bei der Entscheidung: Nach einer einzelnen Qdenga-Dosis lag die Gesamtprotektion in den Zulassungsstudien bei 81,1 % und damit praktisch auf dem Niveau nach zwei Dosen (80,4 %). Der Verzicht auf die zweite Dosis ist damit gut vertretbar und mit nur geringem Schutzverlust verbunden.
Zum Zusatz, die Impfung sei ohne vorangegangene Dengue-Infektion erfolgt: Das entspricht der Zulassung und der Empfehlung der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin, weicht aber von der STIKO-Empfehlung ab. Mit dem aufgetretenen Ereignis steht dieser Umstand in keinem erkennbaren Zusammenhang — ADE betrifft den Verlauf einer späteren Infektion, nicht die Impfreaktion selbst.
Was sich verändert hat, ist nicht die STIKO-Empfehlung, sondern die Bewertung der Evidenz durch die Fachgesellschaften:• Die Nachbeobachtung der Zulassungskohorte reicht inzwischen über 7 Jahre und zeigt anhaltenden Schutz gegen Erkrankung und Hospitalisierung.
Neuere Daten aus der Nachverfolgung belegen einen Schutz auch gegen DENV-4, der in der ursprünglichen Auswertung mangels Fallzahlen nicht nachweisbar war.
Das ADE-Risiko bei initial Seronegativen wird auf Basis der Nachbeobachtungs- und Anwendungsdaten inzwischen als nicht relevant eingeschätzt (siehe oben).
Immunsupprimierte: nein. Qdenga ist ein attenuierter Lebendimpfstoff und bei angeborener oder erworbener Immundefizienz sowie in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert. Hier bleibt es beim konsequenten Mückenschutz. Ist eine Immunsuppression planbar, kann die Impfung mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf davor erfolgen — die Abstimmung mit den behandelnden Fachärzten ist dabei sinnvoll.
Vorerkrankte ohne Immunsuppression: eher ja. Diese Gruppe trägt ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und profitiert daher besonders. Bei fehlender Kontraindikation ist die Indikation hier eher großzügiger zu stellen.
Zur Verträglichkeit, die in die Aufklärung gehört: Neben den üblichen lokalen und systemischen Impfreaktionen ist auf eine häufig auftretende Rötung an der Injektionsstelle hinzuweisen, die über Tage bis Wochen anhalten und mit Überwärmung einhergehen kann. Etwa 15 % der Geimpften entwickeln ein makulöses, rumpfbetontes Exanthem, das erst nach mehr als einer Woche auftritt, mehrere Tage bis eine Woche anhalten kann und häufig mit Juckreiz verbunden ist. Wer darauf nicht vorbereitet ist, deutet es leicht als Krankheitszeichen.
Nein, dafür gibt es keine Belege. Die Sorge ist nachvollziehbar, hat aber einen konkreten historischen Ursprung: Der Vorgängerimpfstoff Dengvaxia begünstigte bei seronegativ Geimpften schwerere Verläufe und wurde deshalb in der EU vom Markt genommen. Qdenga ist strukturell grundlegend anders aufgebaut — es basiert auf einem attenuierten DENV-2-Gerüst —, sodass die Beobachtungen zu Dengvaxia nicht übertragbar sind.
Was die Daten zeigen:
In der Nachbeobachtung der Zulassungskohorte über inzwischen mehr als 7 Jahre fand sich bei über 5.500 seronegativen Probanden kein Sicherheitssignal für schwere Verläufe bei Impfdurchbrüchen.
Von den weltweit über 20 Millionen verimpften Dosen wurde der überwiegende Teil in Endemiegebieten mit erheblichem Infektionsrisiko verabreicht — Hinweise auf ADE bei initial Seronegativen haben sich nicht ergeben.
Umgekehrt schützte die Impfung in den Zulassungsstudien zu 95,4 % vor Dengue-bedingter Hospitalisierung, also gerade vor den schweren Verläufen.
Gegen den Serotyp DENV-3 ist bei Seronegativen kein anhaltender Schutz belegt, ein Impfdurchbruch ist also möglich. Nach heutiger Datenlage verläuft er aber nicht schwerer als eine Infektion ohne vorherige Impfung. Konsequenter Mückenschutz bleibt deshalb Teil der Beratung.
Ja - diese Gruppe ist geradezu die Kernzielgruppe der Impfung. Es handelt sich um Personen mit labordiagnostisch gesicherter Vorinfektion, für die auch die STIKO die Impfung ausdrücklich empfiehlt.
Der schwere Erstverlauf spricht nicht gegen, sondern für die Impfung: Nach durchgemachter Infektion besteht bei einer Folgeinfektion mit einem anderen Serotyp ein erhöhtes Risiko für einen erneut schweren Verlauf. Genau dieses Risiko soll die Impfung reduzieren.
Zum Lebendimpfstoff-Charakter: Bei immunkompetenten Personen stellt dieser kein Hindernis dar. Die Reaktogenität ist bei Seropositiven nicht erhöht. Kontraindikationen bleiben angeborene oder erworbene Immundefizienz, immunsuppressive Therapie sowie Schwangerschaft und Stillzeit — diese sind vor der Impfung gezielt abzufragen.
Zeitpunkt: Nach vollständiger Genesung; ein Abstand von etwa 6 Monaten zur durchgemachten Erkrankung ist gebräuchlich.
STIKO: Die Impfserie soll mit zwei Impfungen im Mindestabstand von 3 Monaten vor der Ausreise abgeschlossen sein. Wer diese Zeit nicht mitbringt, sollte nach dieser Lesart nicht mehr geimpft werden.
Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin: Nach aktueller Datenlage reicht auch eine einmalige Impfung für einen vorläufigen Schutz aus, sodass der Beginn der Immunisierung auch bei Nichteinhaltung des Zwei-Dosen-Schemas sinnvoll erscheint. Datengrundlage: Die Gesamtprotektion nach einer einzelnen Impfung vor Exposition lag bei 81,1 % und damit nahezu identisch mit dem Schutz nach zwei Impfungen (80,4 %). Die Fachgesellschaft weist ausdrücklich auf die Versorgungsrealität hin — reisemedizinische Beratungen werden häufig erst kurzfristig in Anspruch genommen.
Praktische Konsequenz: Impfen, auch wenn bis zur Abreise nur noch wenige Wochen bleiben. Dabei ist auf die Notwendigkeit der zweiten Dosis hinzuweisen, die nach der Rückkehr nachgeholt werden kann; die Grundimmunisierung gilt erst dann als abgeschlossen. Die zweite Dosis kann grundsätzlich auch im Endemiegebiet erfolgen, sofern der Impfstoff dort verfügbar ist.
Derzeit gar nicht — es gibt noch keine Empfehlung zur Auffrischung. Ob und wann eine Boosterung notwendig wird, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die entsprechenden Studien nicht abgeschlossen sind.
Was bekannt ist: Die Nachverfolgung der Zulassungskohorte zeigt über inzwischen 7 Jahre einen anhaltenden Schutz sowohl gegen Erkrankung als auch gegen Hospitalisierung. Bis auf Weiteres gilt die abgeschlossene Grundimmunisierung mit zwei Dosen als ausreichend, auch bei Vielreisenden.
Für die Beratung von Vielreisenden bedeutet das: Konsequenter Mückenschutz bleibt die wichtigste ergänzende Maßnahme — insbesondere wegen der unsicheren Schutzwirkung gegen DENV-3. Wer regelmäßig in Endemiegebiete reist, sollte zudem darüber informiert werden, bei fieberhaften Erkrankungen nach der Rückkehr zeitnah eine Abklärung zu veranlassen und dabei auch an Malaria zu denken.
Nach STIKO: in keinem Fall — für Dengue-naive Personen besteht unabhängig vom Alter keine Empfehlung.
Nach Zulassung und Empfehlung der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin: bei relevantem Expositionsrisiko. Dafür sprechen insbesondere:
Reisen in Endemiegebiete mit aktuell hoher Transmission oder laufendem Ausbruchsgeschehen
Längere Aufenthalte sowie wiederholte oder regelmäßige Reisen
Aufenthalte außerhalb klimatisierter oder gut insektengeschützter Unterkünfte, Reisen während der Regenzeit
Ländliche und semiurbane Aufenthalte mit eingeschränkter medizinischer Versorgung
Ein zusätzliches Argument gerade in dieser Altersgruppe: Mit steigendem Alter und mit internistischen Grunderkrankungen nimmt das Risiko eines schweren Verlaufs zu. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis verschiebt sich damit eher zugunsten der Impfung — vorausgesetzt, es besteht Immunkompetenz. Bei relevanter Immundefizienz oder -suppression ist Qdenga kontraindiziert, und dies ist in dieser Altersgruppe besonders sorgfältig abzufragen.
Indikation: klar gegeben. Mit einer labordiagnostisch gesicherten Vorinfektion erfüllt die Patientin die STIKO-Voraussetzungen — hier besteht kein Empfehlungskonflikt.
Zeitpunkt: Nach vollständiger Genesung, gebräuchlich sind etwa 6 Monate Abstand zur Erkrankung. Anschließend zwei Dosen subkutan im Mindestabstand von 3 Monaten; die Serie sollte idealerweise vor der nächsten Reise abgeschlossen sein. Bei kurzfristiger Reiseplanung siehe die Frage zum unvollständigen Impfzyklus.
Vor welchen Reisen: Vor Reisen in Dengue-Endemiegebiete mit erhöhtem Expositionsrisiko — also längeren Aufenthalten, aktuellem Ausbruchsgeschehen, Reisen in der Regenzeit oder Aufenthalten außerhalb gut geschützter Unterkünfte.
In welche Länder: Praktisch alle tropischen und subtropischen Regionen mit Aedes-Vorkommen:
Süd- und Südostasien: u. a. Thailand, Indonesien, Vietnam, Philippinen, Indien, Sri Lanka, Bangladesch
Lateinamerika und Karibik: u. a. Brasilien, Peru, Kolumbien, Mexiko, Mittelamerika, Kuba und die Karibikinseln
Teile Afrikas sowie Inseln des Indischen und Pazifischen Ozeans
Aktuelle Verbreitungs- und Risikokarten bieten die CDC-Übersicht der Dengue-Risikogebiete sowie ECDC und PAHO. Nicht erforderlich ist die Impfung vor Reisen ohne relevantes Expositionsrisiko, etwa reinen Städtereisen in gemäßigten Zonen oder Aufenthalten in Höhenlagen oberhalb von etwa 2.000 Metern, in denen die Vektoren nicht vorkommen.
Wichtig für das Gespräch mit dieser Patientin: Da sie bereits eine Infektion durchgemacht hat, besteht bei einer Infektion mit einem anderen Serotyp ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Das ist das stärkste Argument für die Impfung. Der Mückenschutz bleibt gleichwohl unverzichtbar, insbesondere wegen der unsicheren Schutzwirkung gegen DENV-3.
Zur Definition: Es gibt keine feste Fallzahl- oder Inzidenzschwelle. Die STIKO knüpft die Reiseindikation an ein „aktuelles Ausbruchsgeschehen", ohne dies zu quantifizieren. Für die Praxis ist das untauglich. Maßgeblich sind die Meldungen der nationalen Gesundheitsbehörden und der überregionalen Institutionen. Epidemiologisch gilt als Ausbruch ein deutlicher, örtlich und zeitlich begrenzter Anstieg über das erwartete Niveau — in bislang nicht betroffenen Gebieten können dafür bereits wenige autochthone Fälle genügen.
Ergänzend gilt auch ohne Ausbruch eine Indikation bei möglichem Risiko, längeren oder wiederholten Aufenthalten in Endemiegebieten. Kurzzeitaufenthalte in Endemiegebieten begründen die Impfindikation nur dann, wenn zusätzlich ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf besteht — also ab 60 Jahren oder bei relevanten internistischen Grunderkrankungen.
Zu den Quellen — Präzisierung: Das RKI publiziert durchaus zu Ausbrüchen, allerdings anlassbezogen im Epidemiologischen Bulletin (etwa „Größerer Chikungunyafieber-Ausbruch auf Kuba", Epid Bull 49/2025) und nicht als fortlaufende Länderübersicht. Für die tägliche Praxis eignen sich:
ECDC, „Chikungunya virus disease worldwide overview" — monatlich aktualisierte weltweite Übersicht mit Länderkommentaren; ergänzend die wöchentlichen Communicable Disease Threats Reports (www.ecdc.europa.eu/en/chikungunya-monthly)
PAHO-Arbovirus-Portal — Länderdaten zu Chikungunya und Dengue für Nord-, Mittel- und Südamerika, in der Regel aktueller als europäische Zusammenfassungen
WHO Disease Outbreak News für größere Ausbrüche
Auswärtiges Amt, länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise — bei bekanntem Reiseziel der schnellste Weg, mit konkreten Impfhinweisen nach STIKO
CRM (crm.de) mit tagesaktuellen Länder- und Ausbruchsmeldungen
Praxistipp: Für die Beratung ist der Weg über das konkrete Reiseziel fast immer schneller und zuverlässiger als der Versuch, eine vollständige Weltübersicht im Blick zu behalten. Sinnvoll ist es, ein bis zwei Quellen fest zu etablieren und diese vor jeder Beratung anzusteuern.
Kurzfassung: Nein. Beide Impfstoffe sind erst ab 12 Jahren zugelassen — für Kleinkinder besteht unabhängig vom Ausbruchsgeschehen keine Impfoption. Der Schutz beruht ausschließlich auf konsequentem, ganztägigem Mückenschutz.
Ausführliche Antwort: s. im Kapitel Reise-Destinationen unter „Asien".
Karibik
Kurzfassung: Nicht pauschal. Ein relevantes Ausbruchsgeschehen besteht derzeit vor allem auf Kuba (alle 14 Provinzen betroffen, Todesfälle). Von den kleinen Antillen wurden 2026 bislang nur Einzelfälle gemeldet. Die Impfindikation ist daher zielgenau anhand des aktuellen Geschehens zu prüfen.
Ausführliche Antwort: s. im Kapitel Reise-Destinationen unter „Latein- und Südamerika".
Zur Lage: Die Seychellen sind derzeit betroffen. Das ECDC führt den Archipel unter den Gebieten mit laufender Chikungunya-Übertragung; nach Angaben der dortigen Gesundheitsbehörden ist das Chikungunya-Virus inzwischen häufiger als andere Arboviren. Auch Mauritius, Madagaskar, Mayotte und Réunion melden Fälle.
Impfstoffwahl bei über 60-Jährigen: Vimkunya (proteinbasierter Totimpfstoff auf Virus-like-Particle-Basis).
Ixchiq soll nach STIKO nur bis einschließlich 59 Jahre angewendet werden, da nach der Marktzulassung insbesondere bei Personen über 60 Jahren vermehrt schwerwiegende Ereignisse auftraten. Für die hier gefragte Altersgruppe kommt der Lebendimpfstoff damit nicht in Betracht.
Beide Impfstoffe sind ab 12 Jahren zugelassen und werden als Einzeldosis verabreicht.
Da Virus-like-Particles kein virales genetisches Material enthalten und sich nicht vermehren können, sind sie nicht infektiös. Vimkunya kann daher nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung auch bei Immundefizienz sowie in Schwangerschaft und Stillzeit eingesetzt werden — ein wesentlicher Vorteil gegenüber Ixchiq.
Nebenwirkungen von Vimkunya: überwiegend die üblichen lokalen und systemischen Impfreaktionen — Schmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Myalgien und Übelkeit; meist mild bis moderat ausgeprägt und von kurzer Dauer. Die Verträglichkeit ist in dieser Altersgruppe in der Regel gut.
Ergänzend sollte bei Reisen auf die Seychellen auf den ganztägigen Mückenschutz hingewiesen werden, da dort auch Dengue zirkuliert.
Die Meldungen sind ernst zu nehmen — und die Konsequenz ist bereits gezogen: Bei älteren und vorerkrankten Menschen sollte der Totimpfstoff Vimkunya verwendet werden, nicht Ixchiq. Damit lässt sich die Frage in der Praxis lösen, ohne auf den Impfschutz verzichten zu müssen.
Zur Chronologie, die die Einordnung erleichtert:
Nach Berichten über schwere unerwünschte Ereignisse bei älteren Menschen leitete die EMA im Mai 2025 ein Sicherheitsverfahren ein und beschränkte die Anwendung von Ixchiq vorübergehend für Personen ab 65 Jahren.
Nach Abschluss des Verfahrens hob die Europäische Kommission diese Beschränkung am 12.09.2025 wieder auf. Die STIKO hält jedoch angesichts unveränderter Datenlage daran fest, Ixchiq nur bis einschließlich 59 Jahre anzuwenden — ein bewusst sicherheitsorientierter Ansatz, der über die regulatorische Vorgabe hinausgeht.
Im März 2026 empfahl der PRAC eine Aktualisierung der Produktinformation, nachdem eine aseptische Meningitis bei einem zuvor gesunden jungen Erwachsenen aufgetreten war. Aseptische Meningitis, Enzephalitis und Enzephalopathie sind seit der Zulassung als sehr seltene, schwerwiegende Nebenwirkungen mit unbekannter Häufigkeit aufgeführt; bislang waren davon überwiegend Personen über 65 Jahre oder mit multiplen chronischen Vorerkrankungen betroffen. Das angenommene Risikoprofil hat sich damit erweitert.
Im Juli 2026 veröffentlichte das Paul-Ehrlich-Institut einen Rote-Hand-Brief, wonach Ixchiq nur bei Personen eingesetzt werden soll, bei denen ein hohes Chikungunya-Infektionsrisiko besteht. Berichtet wurde zudem über einen Todesfall durch Enzephalitis.
Einordnung für die Praxis: Die Indikation für Ixchiq ist damit erheblich enger geworden. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf 12- bis 59-Jährige mit hohem Expositionsrisiko und ohne Immundefizienz, Schwangerschaft oder Stillzeit. Wo Vimkunya verfügbar ist, gibt es für Risikogruppen kaum noch ein Argument für den Lebendimpfstoff. Die Aufklärung sollte die genannten neurologischen Nebenwirkungen ausdrücklich benennen.
Ozeanien
Nein. Die Chikungunya übertragenden Aedes-Arten (Aedes aegypti, Aedes albopictus) sind in Neuseeland nicht etabliert; autochthone Übertragungen gibt es nicht. Für eine reine Neuseeland-Reise ist die Impfung nicht indiziert.
Relevant wird die Frage nur bei kombinierten Routen — und danach sollte in der Beratung gefragt werden:
Zwischenstopps oder Anschlussaufenthalte in Südostasien
Pazifische Inselstaaten, in denen es wiederholt zu Ausbrüchen kam
Australien: Aedes aegypti kommt im nördlichen Queensland vor
Für Neuseeland selbst stehen die Standardimpfungen nach STIKO im Vordergrund; je nach geplanten Aktivitäten kommen Hepatitis A und B sowie eine Aktualisierung des Tetanusschutzes in Betracht. Malaria, Gelbfieber und Dengue spielen keine Rolle.
Afrika
Gegen das Zaire-Ebolavirus gibt es bereits zugelassene Impfstoffe: Ervebo (rVSV-ZEBOV, Einzeldosis) sowie das Zwei-Komponenten-Schema Zabdeno/Mvabea.
Gegen die übrigen Ebolavirus-Spezies existiert dagegen bislang kein zugelassener Impfstoff — weder gegen das Sudan-Virus noch gegen das Bundibugyo-Virus, das den aktuellen Ausbruch verursacht.
Zur zeitlichen Einordnung für Bundibugyo: Im Juli 2026 genehmigte die britische MHRA die erste Studie am Menschen für einen speziell gegen den Bundibugyo-Stamm entwickelten Impfstoff. Der Kandidat der Universität Oxford beruht auf derselben Vektortechnologie wie der Oxford/AstraZeneca-COVID-19-Impfstoff und konnte binnen acht Wochen nach Vorliegen der Gensequenz entwickelt werden; die ersten Probanden wurden am 24.07.2026 geimpft. Insgesamt befinden sich mehrere Kandidaten in der Entwicklung.
Realistische Erwartung: Eine Phase-I-Studie ist weit von einer Zulassung entfernt. Mit einem regulär verfügbaren Produkt ist kurzfristig nicht zu rechnen; denkbar ist allenfalls ein Einsatz im Rahmen von Notfall-Studienprotokollen während des laufenden Ausbruchs. Dass für Bundibugyo trotz Einstufung als hochrangige Bedrohung über zwei Jahrzehnte keine Gegenmaßnahmen entwickelt wurden, ist eine der zentralen Lehren dieses Ausbruchs.
Zur Lage: Am 15.05.2026 erklärten die Demokratische Republik Kongo und Uganda einen Ausbruch von Ebola durch das Bundibugyo-Virus (BDBV); am 17.05.2026 stufte die WHO das Geschehen als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) ein. Es ist der 17. Ebola-Ausbruch der DR Kongo und erst der dritte durch Bundibugyo überhaupt — nach Uganda 2007/08, wo das Virus seinen Namen erhielt, und der DR Kongo 2012.
Ausgangspunkt waren die Gesundheitszonen Mongbwalu und Rwampara in der Provinz Ituri im Nordosten. Das Geschehen hat sich auf Nord- und Südkivu ausgeweitet; Fälle wurden auch aus Kinshasa und aus Kampala gemeldet.
Ende Juli 2026 wurden über 3.500 bestätigte Fälle und mehr als 1.500 Todesfälle berichtet — damit ist es der zweitgrößte dokumentierte Ebola-Ausbruch. Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein.
Erschwerend wirken der bewaffnete Konflikt in Ituri, bergbaubedingte Bevölkerungsbewegungen, hohe grenzüberschreitende Mobilität, große Flüchtlingsgemeinschaften und eine schwache Gesundheitsinfrastruktur.
Die Letalität früherer Bundibugyo-Ausbrüche lag bei etwa 25 bis 50 % und damit niedriger als beim Zaire- oder Sudan-Ebolavirus.
Zum Impfstoff: Für Bundibugyo existiert kein zugelassener Impfstoff und keine zugelassene spezifische Therapie.
Eine Untersuchung an Makaken deutete auf eine mögliche Teilprotektion durch Ervebo hin. Die WHO bewertet diese Evidenz jedoch als unzureichend und rät vom Einsatz im aktuellen Ausbruch ausdrücklich ab.
Die gegen Zaire-Ebolavirus zugelassenen monoklonalen Antikörper wirken nicht gegen Bundibugyo.
Die Bekämpfung stützt sich daher auf Fallfindung, Kontaktnachverfolgung, Isolierung, Infektionsprävention, sichere Bestattungen, frühe unterstützende Therapie und die Einbindung der betroffenen Gemeinden. Gerade die frühe supportive Behandlung ist lebensrettend.
Studien: Für Therapeutika hat die Patientenrekrutierung begonnen; die erste Impfstoffstudie am Menschen läuft seit Juli 2026 (siehe vorige Frage). Die WHO hat mehrere Beratergremien einschließlich der SAGE zur Bewertung von Impfstoff- und Therapiekandidaten einberufen.
Für gewöhnliche Reisende ist das weder eine verfügbare Option noch erforderlich.
Ervebo steht in Deutschland nicht als Reiseimpfung zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung (Ring-Impfung) sowie für exponiertes Personal über die entsendenden Organisationen und Behandlungszentren.
Zudem schützt Ervebo ausschließlich gegen das Zaire-Ebolavirus und damit gerade nicht gegen den aktuellen Bundibugyo-Ausbruch. Eine Impfung würde hier also keine Sicherheit vermitteln, wohl aber falsche Sicherheit suggerieren.
Zum tatsächlichen Risiko: Für Touristen ist es auch in betroffenen Ländern sehr gering, da die Übertragung engen Kontakt zu Körperflüssigkeiten Erkrankter oder zu Verstorbenen voraussetzt. Entscheidend sind daher Verhaltensmaßnahmen und die Meidung betroffener Regionen, nicht eine Impfung. Wichtiger als jede Ebola-Erwägung sind bei Afrikareisen die etablierten Impfungen und die Malariaprophylaxe.
Für medizinisches Personal und Einsatzkräfte mit realer Exposition gelten gesonderte Regelungen über die entsendende Organisation und die betriebsärztliche Betreuung; die Indikationsstellung sollte mit einem tropenmedizinischen Zentrum abgestimmt werden.
Impfschutz allgemein — unabhängig von Ebola:
Vollständiger Standardimpfschutz nach STIKO, einschließlich Masern und Varizellen
Hepatitis A und B
Tollwut präexpositionell — bei Langzeitaufenthalten praktisch obligat, da die postexpositionelle Versorgung mit Immunglobulin vor Ort häufig nicht verfügbar ist
Typhus; Meningokokken ACWY bei Aufenthalt im afrikanischen Meningitisgürtel
Gelbfieber entsprechend Einsatzland (nur in zugelassener Impfstelle)
Poliomyelitis auffrischen — bei Aufenthalten über vier Wochen in Ländern mit Poliovirus-Zirkulation bestehen teils Ausreisebestimmungen mit Impfnachweis
Cholera nur bei Tätigkeit in Epidemiegebieten oder unter Bedingungen mit ungesichertem Trinkwasserzugang
Malaria: Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation je nach Region und Aufenthaltsdauer, in jedem Fall konsequenter Mückenschutz und imprägnierte Netze
Speziell zum Ebola-Geschehen:
Reisen in die betroffenen Gesundheitszonen in Ituri sowie Nord- und Südkivu sollten unterbleiben, solange dies organisatorisch möglich ist. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sind vor Ausreise und laufend zu prüfen.
Kein Kontakt zu Erkrankten oder Verstorbenen; keine Teilnahme an Bestattungen
Kein Kontakt zu Wildtieren, insbesondere Fledermäusen und Primaten; kein Verzehr von Buschfleisch
Konsequente Händehygiene; Meiden überfüllter Gesundheitseinrichtungen in betroffenen Gebieten
Für Personal mit Patientenkontakt gelten die üblichen Standards der Infektionsprävention mit persönlicher Schutzausrüstung, vorheriger Schulung und Anbindung an ein Behandlungszentrum
Vorab klären: Meldewege für Verdachtsfälle, Ansprechpartner vor Ort sowie Kriterien und Logistik einer medizinischen Evakuierung. Die Erfahrung aus diesem Ausbruch zeigt, dass eine Evakuierung funktionieren kann — aber nur, wenn sie vorbereitet ist.
Bei Fieber nach der Rückkehr: unverzügliche ärztliche Vorstellung unter Angabe der Reiseanamnese und mit telefonischer Voranmeldung. Häufigste Ursache bleibt die Malaria — ihr Ausschluss hat Vorrang und duldet keinen Aufschub.
Aktuelle Lage vor Ausreise prüfen: WHO Disease Outbreak News und die Lageberichte des WHO-Regionalbüros für Afrika, ECDC sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Allgemeines
Standardimpfungen nach STIKO vollständig:
Influenza jährlich, COVID-19 jährlich im Herbst
Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Tdap) alle 10 Jahre; Poliomyelitis
Masern: einmalig MMR bei nach 1970 Geborenen mit unklarem oder unvollständigem Status; Varizellen bei fehlender Immunität
Ab 60 Jahren zusätzlich Pneumokokken (PCV20) und Herpes zoster; RSV als Standardimpfung ab 75 Jahren, als Indikationsimpfung ab 60 Jahren bei relevanten Grunderkrankungen
Hepatitis A und B — bei fliegendem Personal großzügig zu indizieren, wegen häufiger Kurzaufenthalte in Ländern mit niedrigerem Hygienestandard und wegen möglicher Erste-Hilfe-Leistung an Bord mit Blutkontakt.
Je nach Streckennetz und Einsatzgebiet:
Typhus
Tollwut präexpositionell — besonders sinnvoll, da bei kurzen Layovers eine adäquate postexpositionelle Versorgung mit Immunglobulin oft nicht verfügbar ist
Japanische Enzephalitis bei regelmäßigen Aufenthalten in Endemiegebieten
Meningokokken ACWY
Gelbfieber entsprechend den angeflogenen Destinationen — nur in staatlich zugelassener Impfstelle
Dengue und Chikungunya bei entsprechendem Streckennetz, unter Beachtung der Altersgrenzen (Ixchiq nach STIKO nur bis 59 Jahre)
Über Impfungen hinaus gehören bei älterem Langstreckenpersonal auch Thromboseprophylaxe, Jetlag- und Schlafmanagement sowie die Kontrolle kardiovaskulärer Risikofaktoren in die Beratung.
Masern, Mumps, Röteln:
Die STIKO empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit einmalig eine Dosis MMR. Vor 1970 Geborene gelten in der Regel als durch natürliche Infektion immun.
Zwei dokumentierte Impfungen im Kindesalter gelten als vollständige Immunisierung mit lebenslangem Schutz. Eine routinemäßige Titerkontrolle oder Auffrischung ist nicht erforderlich.
Vor Auslandsreisen ist der Masernschutz besonders zu prüfen: Die Fallzahlen sind international deutlich gestiegen, und Masern gehören zu den am leichtesten übertragbaren Infektionskrankheiten überhaupt. Das gilt ausdrücklich auch für Reisen innerhalb Europas.
Varizellen — das „V" in MMRV: Eine Impfung wird Erwachsenen ohne Varizellen-Anamnese und ohne Impfung empfohlen, insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, Personen vor geplanter Immunsuppression sowie bei beruflicher Indikation. Zu beachten: Der kombinierte MMRV-Impfstoff ist nur für Kinder bis 11 Jahre zugelassen — bei Erwachsenen wird gegen MMR und Varizellen getrennt geimpft.
Kontraindikationen: MMR und Varizellen sind Lebendimpfstoffe und damit bei relevanter Immundefizienz oder -suppression sowie in der Schwangerschaft kontraindiziert. Nach der Impfung ist eine Schwangerschaft für einen Monat zu vermeiden.
Zum Verlust der Immunität: Nach allogener Stammzelltransplantation ist eine vollständige Neu-Immunisierung erforderlich. Die Lebendimpfungen erfolgen dabei erst nach ausreichendem zeitlichem Abstand und nach Immunrekonstitution, in Abstimmung mit dem Transplantationszentrum. Vergleichbares gilt nach bestimmten intensiven immunsuppressiven Therapien, etwa nach B-Zell-depletierender Behandlung.
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