Influenzaimpfung ohne Altersbeschränkung auch für private Hühnerhalter
Der Gemeinsame Bundesschuss hat am 4. September 2025 den Weg freigemacht für eine Influenza-Impfung ohne Altersbeschränkung für alle Personen, die privat oder beruflich regelmäßig mit Geflügel, Wildvögeln, Schweinen oder Robben zu tun haben, und folgt damit einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.

Der vorrangige Grund ist, dass durch alle diese Tiere die sogenannte Vogelgrippe mit ihren hochpathogenen Virustypen H5Nx übertragen werden kann. Allerdings sollen durch die Impfung nicht nur Einzelinfektionen verhindert werden, sondern es besteht die realistische Befürchtung, dass sich beim Übergang der Vogelgrippe-Erreger auf den Menschen im Laufe weniger Virusgenerationen eine neue, humanpathogene Influenza-Spezies mit pandemischem Potenzial entwickeln könnte. Dieser Entwicklung soll vorgebeugt werden.
Die jährliche Influenza-Impfung wird deshalb für alle Personen mit Kontakt zu den oben genannten Tieren in jedem Alter empfohlen. Wörtlich heißt es im Beschlusstext des Ausschusses, dass die Influenza-Impfung im privaten Bereich zusätzlich zu den bisher beschriebenen Gruppen auch empfohlen wird für „Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben“, was auch die verbreitete private Geflügelhaltung im ländlichen Bereich einschließt.
Zu den beruflichen Indikationen kommen hinzu „Personen einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen, die beruflich einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z.B. Nutztierhaltungen, Zoos oder Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen, Schlachthöfen“.