Q&A Teil 5: Impfungen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten
Beim jährlich stattfindenden Expertensymposium Impfen des Deutschen Ärzteverlags können die Zuschauerinnen und Zuschauer im Vorfeld der Veranstaltung und während des Livestreams eigene Fragen aus ihrem Praxisalltag stellen. In unserem Questions & Answers-Format beantworten die Expertinnen und Experten die Fragen, die im Livestream nicht beantwortet werden konnten. Teil 5 dreht sich um die Fragen zu Impfungen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten.

Der Experte antwortet: Interview mit Prof. Dr. med. Hans Jürgen Heppner, Direktor der Klinik für Geriatrie am Klinikum Bayreuth, Pastpräsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie
Die Impfung ist im Grundsatz unverzichtbar. Sie verhindert schwere und komplikationsreiche Krankheitsverläufe mit all ihren Komplikationen. Das zwei- oder dreitägige Intervall nach der Impfung, in dem sich das Immunsystem mit dem Erreger erfolgreich auseinandersetzt und eine bleibende Immunabwehr aufbaut, sollte den Patientinnen und Patienten vorher gut erklärt werden. Dies erhöht die Akzeptanz, da ja eine zweite Impfung erfolgen muss.
Ja, ab dem 60. Lebensjahr ist auch für gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen eine Impfung gegen Herpes zoster empfehlenswert und von der STIKO als Standardimpfung empfohlen.
Immer dann, wenn ein nicht-adjuvantierter und normal dosierter Impfstoff keine ausreichende und langanhaltende Immunantwort erzeugt, kommen adjuvantierte und hochdosierte Impfstoffe ins Spiel. So erzeugen nicht-adjuvantierte Impfungen mit Herpes-Viren (Herpes zoster, Herpes simplex) eine niedrigere Immunantwort. Die Antigene erhalten deshalb ein Adjuvanz, das eine effektive Immunantwort boostert, aber auch eine stärkere Impfreaktion hervorruft.
Menschen über 60 Jahre reagieren auf „übliche“ Influenza-Impfstoffe nicht immer mit einer ausreichenden Immunantwort. Deswegen gibt es hier inzwischen neue Impfstoffe, die einen sichereren Immunschutz hervorrufen.
Nein. Bei älteren Patientinnen und Patienten sieht man aufgrund der Immunoseneszenz nicht nur eine geringere Reaktionsstärke des Immunsystems auf Infektionen, sondern auch weniger starke Reaktionen auf Impfungen.
Das Wohnen in einem Wohnheim allein ist kein Kriterium dafür, ob eine Patientin/ein Patient zustimmungsfähig ist oder nicht. Solange kein Betreuer bestellt ist, entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst. Ein Gespräch mit den Angehörigen zur Unterstützung kann sinnvoll sein, ist jedoch nicht verpflichtend. Eine Unterschrift der Patientin/des Patienten ist nicht notwendig. Im Impfprotokoll sollten die erfolgte mündliche Aufklärung (ein Aufklärungsbogen allein reicht nicht aus) und ggf. auch die Ablehnung einer Impfung dokumentiert werden, ebenso beim Arztbesuch im Heim.
Erst dann, wenn eine Patientin oder ein Patient eine/n bestellte/n Betreuer/in hat, ist deren/dessen Zustimmung einzuholen.
Interessenskonflikte Prof. Dr. med. Hans Jürgen Heppner:
Vortragshonorare: GSK, Pfizer, Tillots, AstraZeneca, Diasorin, Heel
Publikationsunterstützung: Infectopharm
Beratertätigkeit: GSK, Pfizer