Ambulante Kodierrichtlinien: Besondere Behandlungssituationen12345678910Welche der folgenden Aussagen zu Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen ist zutreffend?a) Abnorme diagnostische Befunde sind immer als Behandlungsdiagnosen anzugeben.b) Abnorme diagnostische Befunde sind immer dann als Behandlungsdiagnosen anzugeben, wenn sie Anlass zu einer weiterführenden Diagnostik oder einer Therapie sind.c) Auch die Krankheit, die durch eine Prophylaxe verhindert wird, ist als Behandlungsdiagnose zu kodieren.d) Für alle Impfungen bietet die ICD-10-GM Schlüsselnummern, die den Impfstoff genau benennen.Antwort speichern