Ambulante Kodierrichtlinien: Diagnosensicherheit und Seitenlokalisation12345678910Welche Zusatzkennzeichen sind im Rahmen der Abrechnung von ambulanten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend anzugeben?a) Kennzeichen für Sekundärkodes (*/!)b) Kennzeichen der Kreuz-Stern-Systematik (+/*)c) Kennzeichen für die Diagnosensicherheit (V, G, A, Z)d) Kennzeichen für die Seitenlokalisation (L, R, B)e) Kennzeichen für die Diagnosensicherheit (V, G, A, Z) und für die Seitenlokalisation (L, R, B)Antwort speichern