Meldepflicht für Infektionskrankheiten12345678910Bei einem 14-jährigen Patienten besteht der Verdacht auf eine Maserninfektion. Wie muss weiter vorgegangen werden?a) die Erkrankung ist namentlich dem Gesundheitsamt zu meldenb) die Erkrankung ist nicht namentlich dem Gesundheitsamt zu meldenc) die Erkrankung ist nicht namentlich dem RKI zu meldend) erst nach labordiagnostischer Bestätigung ist die Erkrankung namentlich dem Gesundheitsamt zu meldene) das Labor meldet die Erkrankung bei einem positiven Testergebnis nicht namentlich an das RKIAntwort speichern