Alzheimer-Krankheit: Anti-Amyloid-Therapie jetzt leitliniengestützt
Die aktualisierte S3-Leitlinie „Demenzen“ empfiehlt erstmals gegen Amyloid-gerichtete Therapien bei früher symptomatischer Alzheimer-Krankheit. Sie definiert klare Rahmenbedingungen für den Einsatz. Finden Sie hier die Empfehlungen und Voraussetzung zusammengefasst.

Mit der Aktualisierung der S3-Leitlinie „Demenzen“ wird erstmals explizit eine Empfehlung zum Einsatz gegen Amyloid gerichteter Therapien (Anti-Amyloid-Therapien, ATT) ergänzt (Empfehlungsgrad B, 96 % Konsens). Hintergrund der Empfehlung ist die seit 2025 in der EU erfolgte Zulassung der monoklonalen Antikörper Donanemab (Kisunla®) [a] und Lecanemab (Leqembi®) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer leichten kognitiven Störung oder einer leichten Demenz bei Alzheimer-Krankheit. Die Leitlinienautorinnen und -autoren sowie aktuelle Studien betonen, dass therapeutische Maßnahmen, die eine Verlangsamung der Krankheitsprogression und einen längeren Erhalt der Selbstständigkeit bewirken können, zentrale Behandlungsziele für Betroffene darstellen, insbesondere in den frühen Stadien der Alzheimer-Erkrankung [1, 2]. In diesem Zusammenhang erkennt die Aktualisierung der S3-Leitlinie den potenziellen Nutzen beider Antikörpertherapien durch das Eingreifen in die Amyloid-Pathologie an.
S3-Leitlinie definiert Voraussetzungen
Die Leitlinie empfiehlt, den Einsatz der beiden Anti-Amyloid-Antikörper zu erwägen, wenn entsprechende Zulassungsbedingungen gegeben sind [1]. Diese orientieren sich an den Angaben zum Anwendungsgebiet in der jeweiligen Fachinformation:
Betont wird, dass die Behandlung nur nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung und auf Grundlage einer ausführlichen, informierten Entscheidungsfindung erfolgen soll. Die Antikörpertherapien sind in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Behandlungsplan einzubetten und ausschließlich im Rahmen spezialisierter klinischer Versorgung anzuwenden [b]. Die Durchführung ist auf Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie mit ausgewiesener Erfahrung in der Alzheimer-Diagnostik und -Therapie beschränkt und soll in spezialisierten Zentren oder Praxen mit interdisziplinären Teams erfolgen. Beide Antikörper unterliegen zudem einem Controlled-Access-Programm (CAP) [1].
Antikörper wie Kisunla® können Amyloid-Plaques reduzieren [c, d]
Gemäß der aktualisierten Leitlinie können geeignete Patientinnen und Patienten von einer Verlangsamung des Fortschreitens kognitiver Defizite sowie der Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens profitieren [1]. Bei dieser Nutzenbewertung bezieht sich die Leitlinie auf den Mechanismus der beiden Antikörper allgemein und verweist auf die jeweiligen Fachinformationen [3, 4]. In beiden Zulassungsstudien konnte eine deutliche Reduktion der zerebralen Amyloid-Last nachgewiesen werden [3, 4, 5].
So erreichten in TRAILBLAZER-ALZ 2 – der Zulassungsstudie von Kisunla® – 33 % der indizierten Population nach 6 Monaten, 70 % nach 12 Monaten und 81 % nach 18 Monaten eine Entfernung [c, d] ihrer Amyloid-Plaques. Eine Amyloid-Plaques-Entfernung war im Studienprotokoll gleichgesetzt mit der Unterschreitung eines Schwellenwerts (< 24,1 Centiloide), der im Amyloid-PET-Scan einer visuellen Negativität entspricht [5].
Damit waren bei mehr als 2 von 3 Patientinnen und Patienten der indizierten Gesamtpopulation nach 12 Monaten die Amyloid-Plaques entfernt [c]. Kisunla® ist die einzige Anti-Amyloid-Therapie, die nach mittels Amyloid-PET bestätigter Entfernung der Amyloid-Plaques beendet werden kann oder nach spätestens 18 Monaten beendet werden muss – auch, wenn die Plaques-Entfernung nicht bestätigt wird [4, e].
Auch 1 Jahr nach dem Therapieende mit Kisunla® konnte in der Zulassungsstudie keine wesentliche Plaques-Neubildung mehr beobachtet werden [5].
In der TRAILBLAZER-ALZ-2-Studie war das Risiko von einer leichten zu einer mittelschweren Demenz und damit in die nächste Krankheitsstufe überzugehen, im Studienzeitraum von 18 Monaten um bis zu 48 % reduziert [f, g, h, 5]. Damit ermöglichte es Kisunla® Patientinnen und Patienten, länger selbstständig zu bleiben und länger in einem frühen Krankheitsstadium zu verharren [5].
Anwendung im Rahmen einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung
Der klinische Nutzen der Antikörpertherapie geht mit bekannten sicherheitsrelevanten Risiken einher: Potenzielle sicherheitsrelevante Nebenwirkungen sind Amyloid-bedingte Bildgebungsanomalien (Amyloid-Related Imaging Abnormalities, ARIA), die überwiegend in den ersten Monaten der Behandlung auftreten und meist asymptomatisch verlaufen. Sie können jedoch klinische Symptome bis hin zu schwerwiegende Komplikationen verursachen. Ein engmaschiges klinisches und MRT-basiertes Monitoring ist daher obligater Bestandteil der Therapie. Ein homozygoter APOE-ε4-Status stellt aufgrund eines deutlich erhöhten Nebenwirkungsrisikos ein Ausschlusskriterium dar und macht eine genetische Testung vor Therapiebeginn erforderlich [1]. Gleichzeitig wird in der Leitlinie darauf hingewiesen, dass für Kisunla® gemäß Fachinformation ein Titrationsschema empfohlen wird, was zu einer niedrigeren ARIA-Rate führen kann [1, 4].
Auf einen Blick: Die klinische Anwendung im Vergleich
Beide Wirkstoffe werden nach Ausschluss relevanter Kontraindikationen sowie umfassender ärztlicher Aufklärung intravenös als Infusion verabreicht – Kisunla® alle 4 Wochen, Leqembi alle 2 Wochen. Während der Therapie sind regelmäßige MRT-Kontrollen notwendig, insbesondere in den ersten Monaten (s. Tab. 1) [1].

Was bedeutet das für die Praxis?
Der Einschluss der Anti-Amyloid-Antikörper wie Kisunla® in das Update der S3-Leitlinie „Demenzen“ zeigt, welchen klinischen Nutzen sie für Patientinnen und Patienten mit einer frühen symptomatischen Alzheimer-Krankheit haben können und spiegeln ihren Stellenwert als Meilenstein in der Behandlung der Erkrankung wider. Die Antikörper erweitern das therapeutische Spektrum um einen krankheitsmodifizierenden Ansatz, der das Fortschreiten kognitiver und funktioneller Beeinträchtigungen verlangsamen kann [1].
CMAT-15101
Fußnoten
[a] Donanemab ist angezeigt für die Behandlung erwachsener Patienten mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung und leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote ApoE-ε4-Träger oder ApoE-ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde [4].
[b] Kisunla® darf im Rahmen eines kontrollierten Zulassungsprogramms (CAP) lediglich an bestimmten Zentren angewendet werden. Das CAP zielt darauf ab, die sichere und wirksame Anwendung von Kisunla® zu fördern, indem die korrekte Auswahl der Patientinnen und Patienten auf der Grundlage der relevanten Indikation [a] oder Diagnose, des genetischen Profils und der verfügbaren MRT bestätigt wird. Alle Patientinnen und Patienten müssen vor Therapiebeginn mit Kisunla® anonymisiert im CAP-Registrierungssystem erfasst werden [4].
[c] Kisunla® bindet an N3pE-Aβ und unterstützt die Amyloid-Plaques-Entfernung, definiert als Unterschreitung von 24,1 Centiloide im Amyloid-PET-Scan. Die Ablagerung von β-Amyloid in Form von Plaques wird als eine der wesentlichen Ursachen für die Entstehung der Alzheimer-Krankheit erachtet.
[d] Die Aussage bezieht sich auf die Gesamtpopulation der TRAILBLAZER-ALZ 6 Studie inkl. homozygoter ApoE-ε4-Trägerinnen und Trägern, in der die von der EMA zugelassene Dosierung 350 mg für die erste Dosis, 700 mg für die zweite Dosis und 1.050 mg für die dritte Dosis, gefolgt von 1.400 mg alle 4 Wochen, untersucht wurde [4, 5].
[e] Die Behandlung sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Amyloid-Plaques entfernt sind (z. B. bis zu 6 oder 12 Monate). Die Entfernung der Amyloid-Plaques sollte durch einen validierten Test bestätigt werden. Die maximale Behandlungsdauer beträgt 18 Monate und sollte nicht überschritten werden, auch wenn die Entfernung der Amyloid-Plaques nicht bestätigt wird [4].
[f] Basierend auf der indizierten Gesamtpopulation der TRAILBLAZER-ALZ 2 Studie, bestehend aus heterozygoten ApoE-ε4-Trägern und ApoE-ε4-Nichtträgern unabhängig von der Tau-Last [5].
[g] Hazard ratio 0,52 (95 % Konfidenzintervall: 0,326–0,829) [5].
[h] gemessen anhand einer Veränderung auf ≥ 2 im CDR-GS [5].
Quellen
DGN e. V. & DGPPN e. V. (Hrsg.) S3-Leitlinie Demenzen, Version 6.0, 24.02.2026, verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013, Zugriff am 13.03.2026
Chow C et al.: Perspectives of Patients and Care Partners on Benefits or Burdens of Delaying Dementia Progression. JAMA Netw Open. 2025
Sims JR et al.: Donanemab in Early Symptomatic Alzheimer Disease. JAMA 2023; 330: 512–527.