Ärzteschaft

Terminservicestelle in Sachsen: Mehr als 600 Patienten in kurzer Zeit vermittelt

  • Freitag, 20. Februar 2015

Dresden – Die freiwillige telefonische Terminvermittlung für Patienten auf der Suche nach einem Facharzttermin wird in Sachsen angenommen. Nach Angaben der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) meldeten sich seit Beginn dieses Services am 3. November 2014 bis einschließlich 31. Januar 660 Anrufer. 495 von ihnen, also 75 Prozent, erfüllten die notwendigen Voraussetzungen für die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen und hatten sich zudem in mindestens drei Facharztpraxen selbst um einen Termin bemüht.

In Sachsen haben die KV und die dortigen Krankenkassen vor kurzem einen Vertrag über eine telefonische Terminvermittlung für Patienten auf der Suche nach einem Facharzttermin unterzeichnet. Man wolle damit „noch vor der angekündigten gesetzlichen Verpflichtung Erfahrungen sammeln“, hatte der KV-Vorstandsvorsitzende Klaus Heckemann zum Start erläutert.

Dafür wurde ein sogenanntes A-B-C-Modell zur Überweisungssteuerung eingeführt. A-Überweisungen innerhalb eines Tages kann nur der behandelnde Arzt persönlich organisieren, für C-Überweisungen ohne Zeitvorgabe ist die Servicestelle ebenfalls nicht zuständig. Bei B-Überweisungen zu einem Facharzt innerhalb von vier Wochen kann sie weiterhelfen. Der Service beinhaltet die Suche nach einer Praxis mit Kapazitäten, nicht nach einem Termin im Krankenhaus.

Von den 495 Patienten mit einer B-Überweisung konnten die Mitarbeiterinnen des Service-Telefons 464 Patienten erfolgreich an Fachärzte und Psychologische Psychotherapeuten vermitteln. Fünf nahmen den organisierten Termin nicht wahr. 26 Anfragen wurden zurückgezogen, weil sich die Patienten bei der Terminsuche anders beholfen hatten. So gut wie allen Patienten half die Servicestelle innerhalb einer Woche weiter.

„Eine Terminvermittlung allein löst die Probleme nicht. Erforderlich ist eine gestiegene Bereitschaft der Fachärzte, Neupatienten zu behandeln“, hatte die KV zu Beginn des Angebots klargestellt. Wer dazu bereit ist, erhält einen Zuschlag zur Grundpauschale. Für Neurologen ist er derzeit beispielsweise mit rund sieben Euro kalkuliert, für Rheumatologen mit etwa 18 Euro, für Kinder- und Jugendpsychiater mit gut 52 Euro. Hausärzte erhalten für eine qualifizierte Überweisung eine höhere Vorhaltepauschale.

Für das „Neupatientenmodell“ stellen die Krankenkassen in Sachsen bis Ende 2015 rund zwölf Millionen Euro bereit, je sechs Millionen Euro für jeden Versorgungsbereich. Die KV setzt zusätzlich eigene Honorarmittel ein.

Rie

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