Ärzteschaft

Marburger Bund: Rudolf Henke wiedergewählt, Widerstand gegen die BDA/DGB-Initiative

  • Samstag, 6. November 2010
Rudolf Henke /Butenhoff
Rudolf Henke /Butenhoff

Berlin - Rudolf Henke, Internist aus Aachen, bleibt 1. Vor­sitzender des Marburger Bundes (MB). Die 118. Haupt­versammlung bestätigte ihn am Samstag mit 84 Prozent der Stimmen in seinem Amt.

Auch dem 2. Vor­sitzenden, Andreas Botzlar, sprachen die knapp 200 Delegierten ihr Vertrauen aus: 92 Prozent votierten für eine weitere Amtszeit des Chirurgen aus München. Sowohl Henke als auch Botzlar hatten in ihren Wahlgängen keinen Gegen­kandidaten.

Den Bundesvorstand komplettieren Christoph Emminger (Bayern), Johannes Albert Gehle (NRW/Rheinland-Pfalz), Andreas Scholz (Hessen), Frank J. Reuther (Baden-Württemberg), Sabine Ermer (Sachsen).

Zum Auftakt des Treffens im Berliner Estrel Hotel am Freitag hatte sich die 118. Hauptversammlung intensiv mit der Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) beschäftigt. Diese zielt darauf ab, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben.

Der MB dürfte seine Mitglieder dann, als im Vergleich zu Verdi kleineren Gewerkschaft im Krankenhaus, nicht mehr eigenständig zu Streiks aufrufen. Henke: „Dies wäre weit schlimmer als die Situation vor 2005. Denn damals haben wir selbstständig entschieden, dass Verdi für uns handelt. Jetzt würden wir per Gesetz unter die Knute von Verdi gestellt.“

In einem einstimmig gefassten Beschluss forderte die Ärztegewerkschaft den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, der BDA/DGB-Initiative nicht nachzugeben und eben kein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen: „Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat.“

Man werde alle juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und als Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.

Juristische Rückendeckung für die Einordnung, dass ein Gesetz zur Tarifeinheit verfassungswidrig wäre, erhielten die Delegierten von Wolfgang Däubler: „Jeder Gewerkschaft steht das Recht zu, Arbeitskämpfe zu führen“, betonte der Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen.

Die BDA/DGB-Initiative ziele darauf ab, die Berufsgewerkschaften mundtot zu machen. Däubler: „Das Recht, eine Gewerkschaft zu bilden, ist aber ein Grundrecht, das nicht beschnitten werden darf.“

„Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind mündig, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie beitreten wollen und wem sie zutrauen, unter Beachtung der Verantwortung für die Gesellschaft und ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem Patienten ihre Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden darf“, betonten so auch die Delegierten.

Keine andere Gewerkschaft außer dem Marburger Bund sei dazu legitimiert, Tarifverhandlungen im Auftrag und im Namen der Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken zu führen.

Die Tarifverträge des Marburger Bundes seien darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der zunehmenden Personalnot im ärztlichen Dienst: „Mit einer vorausschauenden, an den konkreten Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzte orientierten Tarifpolitik schafft die Ärztegewerkschaft wichtige Voraussetzungen für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und mehr Patientenschutz in der Versorgung“, erklärte die Hauptversammlung.

Eine Umsetzung des BDA/DGB-Vorschlages hätte eine massive Verschärfung innerbetrieblicher Konflikte und Streitigkeiten zur Folge, prognostizierten die Delegierten: „Der Marburger Bund lehnt eine solche Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland ab.“

JF

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung