Tarifeinheitsgesetz: Marburger Bund will Verfassungsbeschwerde erheben

Frankfurt/Main – Der Marburger Bund (MB) hat erneut seinen Willen bekundet, gegen das sogenannte Tarifeinheitsgesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Das Gesetz wird zurzeit im Bundestag beraten und sieht vor, dass künftig in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, der die Mehrheit der Beschäftigten hinter sich vereint.
Das Tarifeinheitsgesetz sei ein Frevel am Grundgesetz, ein Bruch des Koalitionsvertrags und Betrug an all denjenigen, die diesem Koalitionsvertrag zugestimmt hätten, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke heute anlässlich der 127. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Henke betonte, er sage das als CDU-Abgeordneter des Deutschen Bundestages.
Der MB-Vorsitzende erinnerte daran, dass bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag keine der betroffenen Berufsgewerkschaften geladen war. „Was sich der Bundestag hier erlaubt hat, verdient unsere volle Kritik“, sagte Henke. Das Gesetz verstoße gegen die verfassungsrechtlich verbriefte Koalitionsfreiheit und diene nicht etwa dazu, wie von der Regierung behauptet, Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken. „Hier wird Tarifpluralismus abgeschafft“, so der MB-Chef.
Für zulässig hält die geplante Verfassungsbeschwerde Frank Schorkopf vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen. Er wird den MB vor Gericht vertreten. Denn dieser sei durch das Tarifeinheitsgesetz in den eigenen Rechten verletzt. Es sei ein struktureller Eingriff in die Tarifautonomie und greife auch in das Machtgefüge der Gewerkschaften untereinander ein. Eine Gesetzesverfassungsbeschwerde könne am Tag des Inkrafttretens eingereicht werden, sagte er.
Der Marburger Bund forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit großem Nachdruck auf, das Tarifeinheitsgesetz nicht zu beschließen. „Wer ein Grundrecht wie die Koalitionsfreiheit unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es. Wir appellieren daher an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch zu! Verweigern Sie dem Tarifeinheitsgesetz Ihre Stimme!“, heißt es in einem Beschluss der 127. Hauptversammlung des MB.
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