IQWiG sieht beträchtlichen Zusatznutzen bei Melanom-Medikament
Köln – Einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ des humanisierten Antikörpers Ipilimumab bei fortgeschrittenem Melanom sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Das Institut hat den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft. Demnach stehen erhebliche Vorteile des Wirkstoffs in Bezug auf das Gesamtüberleben einem erheblichen Schadenspotential in Form von Nebenwirkungen gegenüber. In der Gesamtschau sieht das Institut jenen „beträchtlichen Zusatznutzen“.
Ipilimumab (Handelsname Yervoy®) ist seit August 2011 zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Melanom zugelassen, die bereits zuvor eine Behandlung erhalten haben. Fortgeschritten bedeutet hier, dass das Melanom nicht mehr operativ entfernt werden kann oder Metastasen gebildet hat.
Als Vergleichstherapie galt gemäß der Festlegung durch den Gemeinsamen-Bundesausschuss eine sogenannte „best supportive care“. Darunter versteht man die Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und zur Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Das IQWiG konnte für die Nutzenbewertung nur eine Studie heranziehen. Aus ihr ergibt sich eine Lebensverlängerung für Patienten, die den Wirkstoff erhalten haben. Bezüglich der Lebensqualität zeigte sich im Vergleich zwischen Ipilimumab und dem Placebo kein relevanter Unterschied, also auch kein Beleg für einen Zusatznutzen.
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