Terroropfer: NRW sieht keinen Anlass für Spezialausrüstung in Rettungswagen
Düsseldorf – Brauchen Rettungswagen eine Spezialausrüstung für Terrorsituationen? Bayern meint Ja – Nordrhein-Westfalen Nein. In einer heute veröffentlichten Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine CDU-Anfrage heißt es: „Vonseiten der Landesregierung Nordrhein Westfalen gibt es derzeit keine Empfehlungen zum Mitführen spezieller Ausrüstungsgegenstände zur Versorgung von Opfern von Terroranschlägen.“ Schließlich gehe es um die Versorgung von Verletzungen, wie sie auch nach Unfällen oder Unglücken in Industrieanlagen auftreten könnten.
Eine Umfrage hatte im vergangenen Monat ergeben, dass die meisten Bundesländer dies so sehen. Dagegen hatte Berlin seine Rettungswagen schon 2013 mit speziellen blutstillenden Medikamenten nachgerüstet. Baden-Württemberg feilt an einem erweiterten Ausrüstungskonzept. Das bayerische Innenministerium empfiehlt den Rettungsdiensten des Landes neuerdings Ausrüstungsgegenstände für Sprengstoffanschläge und Schussverletzungen. Es begründete dies mit den Terroranschlägen in Paris und Brüssel.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hielt dagegen, bei den Empfehlungen gehe es im Grunde nicht um eine Spezialausrüstung nur für Sprengstoffanschläge oder Schussverletzungen. „Vielmehr geht es um Medikamente und Hilfsmittel zur Blutstillung, Schienung, Schmerz- und Schocktherapie, die grundsätzlich im Rahmen der Versorgung schwerer und schwerster traumatischer Verletzungen angewendet werden können.“ Dafür sei der Rettungsdienst in NRW „sehr gut ausgestattet und ausgebildet“. Eine Kostenabschätzung für eine Nachrüstung nach bayerischem Vorbild sei derzeit nicht möglich.
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