Auch Nutzen bereits eingeführter Arzneimittel wird überprüft
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag zum ersten Mal eine frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel veranlasst, die sich bereits auf dem Markt befinden. Dabei handelt es sich um fünf Gliptine, die zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen sind. Die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimitteln bringe zwangsläufig eine wettbewerbsrechtliche Problematik für die pharmazeutischen Hersteller mit sich, sagte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess. Infolge des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) überprüft der G-BA seit Anfang 2011 den Nutzen neuer Arzneimittel.
„Aufgrund dieses Stichtages entstehen ungleiche Voraussetzungen für die Preisbildung von Medikamenten, je nachdem, ob eine Zulassung vor oder nach Inkrafttreten des AMNOG erteilt wurde“, erklärte Hess. Der G-BA müsse bei der frühen Nutzenbewertung aber Wettbewerbsgleichheit wahren. Mit diesem ersten Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt schaffe er unabhängig vom Zulassungsdatum die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedingungen für die Gliptine. „Ein weiterer wichtiger Grund für diesen Beschluss ist die große Bedeutung der Gliptine in der Versorgung“, so Hess.
Denn vor allem die Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt, die für die Versorgung von Bedeutung sind, sollen einer frühen Nutzenbewertung unterzogen werden. Die pharmazeutischen Unternehmen sollen ihre Dossiers zu den jeweiligen Wirkstoffen nun bis zum 31. Dezember 2012 vorlegen. Die Nutzenbewertung wird am 1. Januar 2013 beginnen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: