G-BA beschließt neue Anforderungen an die Evaluation von DMP
Berlin – Disease-Management-Programme (DMP) werden künftig kontinuierlich evaluiert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin beschlossen. „Mit den neuen Anforderungen an die Evaluation von DMP ist der Fokus von einem auf Krankenkassen beziehungsweise auf Regionen bezogenen Vergleich auf die Weiterentwicklung der DMP verlagert worden“, kommentierte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA.
„Nunmehr steht der Nutzen der DMP für die Patienten im Mittelpunkt, gemessen an krankheitsspezifischen als auch an indikationsübergreifenden Parametern, auch im Vergleich zur Versorgung von Patienten, die nicht an einem DMP teilnehmen.“ In Zukunft werde durch eine unabhängige Evaluation auf diese Weise ein Vergleich der Ergebnisse zwischen Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern erfolgen.
Die Evaluation der DMP soll künftig durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Zudem hat der G-BA die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie deren zugrundeliegenden Ziele und Indikatoren darzustellen, die gegenüber den DMP-Teilnehmern zwischen den Vertragspartnern auf Landesebene vereinbart worden sind. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme am DMP sowie die Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für eingeschriebene Versicherte.
Routinedaten der Krankenkassen für sektorenübergreifende Qualitätssicherung nutzen
Darüber hinaus hat der G-BA das AQUA-Institut damit beauftragt, Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der Routinedaten der Krankenkassen sowohl bei Patienten mit psychischen Erkrankungen als auch bei Patienten mit chronischem Nierenversagen vorzunehmen. „Zukünftig wollen wir Routinedaten der Krankenkassen für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung nutzen“, sagte Klakow-Franck. Diesen Weg habe der G-BA bereits eingeschlagen, bevor die Politik ihn in das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz aufgenommen habe. Ihn beschreite der G-BA jetzt weiter.
Klakow-Franck verdeutlichte, dass die sektorenübergreifende Qualitätssicherung künftig sowohl auf den Routinedaten der Kassen fußen solle als auch auf den Daten aus der Qualitätssicherungsdokumentation der Ärzte und auf Daten aus Patienten- und Einrichtungsbefragungen. Die Routinedaten der Krankenkassen beinhalten sowohl Informationen aus dem stationären als auch aus dem ambulanten Bereich. Auf diese Weise soll beispielsweise nachverfolgt werden können, was aus einem in einem Krankenhaus operierten Patienten nach seiner Entlassung geworden ist.
„Wir begrüßen die Nutzung der Routinedaten, weil wir wissen möchten, was aus unseren Patienten wird“, erklärte Bernd Metzinger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. „Das müssen wir auch wissen, um unsere Behandlungsverfahren verbessern zu können.“ Bekämen die Krankenhäuser zum Beispiel Rückmeldungen darüber, dass sich bestimmte Komplikationen häuften, könnten diese Fälle auf den Qualitätskonferenzen in den Krankenhäusern beraten werden.
G-BA will Mindeststandards für ein Entlassmanagement entwickeln
Die Routinedaten der Krankenkassen sollen künftig auch für die Qualitätssicherung beim Entlassmanagement genutzt werden. Der G-BA hat das AQUA-Institut in diesem Zusammenhang damit beauftragt, eine entsprechende Konzeptskizze zu erstellen. „Alle Krankenhäuser machen schon ein Entlassmanagement“, sagte Metzinger. „Aber die Art und Weise ist durchaus unterschiedlich. Wir wollen jetzt über den G-BA Mindeststandards entwickeln und sind da auf einem guten Weg.“
Darüber hinaus hat der G-BA beschlossen, dass für das Jahr 2013 in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser 295 der insgesamt 434 Qualitätsindikatoren darzustellen sind. Im Vergleich zum Qualitätsbericht 2012 kommen 37 Indikatoren hinzu, 32 fallen weg. „Die in den Qualitätsberichten zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bilden den maßgeblichen Informationspool für alle derzeit existierenden Krankenhausbewertungsportale. Hier kann weniger mehr sein“, sagte Klakow-Franck.
Es komme dabei nicht darauf an, alle vorhandenen Qualitätsindikatoren ins Netz zu stellen, sondern den Patienten tatsächlich entscheidungsrelevante und laienverständlich nachvollziehbare Qualitätsinformationen an die Hand zu geben. Aus Sicht der Patienten seien neben den Qualitätsindikatoren insbesondere auch Informationen über die Personalausstattung und die Qualifikation des ärztlichen und pflegerischen Personals wichtig.
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