Politik

Psychia­trie-Entgeltsystem: Optionsphase verlängert

  • Mittwoch, 30. April 2014

Königswinter – Angesichts befürchteter Risiken für psychisch Schwerkranke will die Koalition das Vergütungssytem für psychiatrische Kliniken nochmals überprüfen. Eigentlich sollte das pauschalierende Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) kommen­des Jahr zur Pflicht werden. Heute ist den 580 psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken noch freigestellt, ob sie danach abrechnen. Diese Optionsphase werde nun bis Ende 2016 verlängert, beschlossen die Vorstände der Koalitionsfraktionen am Dienstag auf ihrer Klausurtagung in Königswinter bei Bonn. Die Deutsche Krankenhaus­gesellschaft begrüßte die Entscheidung der Großen Koalition ausdrücklich.

Zwar soll es finanzielle Anreize für Kliniken geben, die auf das neue System umstellen. Doch soll das Bundesgesundheitsministerium PEPP grundsätzlich überprüfen und gegebenenfalls Alternativen entwickeln.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte, Gefahren durch PEPP sollten ausgeschlossen werden. So drohe, dass Kliniken bei Patienten bestimmte Krankheiten nur deshalb diagnostizieren, weil diese besonders lukrativ seien.

Psychotherapien würden in dem neuen System zudem unterbezahlt und drohten weniger häufig angeboten zu werden. Zudem gebe es Patienten, die ganz durchs Behand­lungsraster fallen könnten. „Psychisch Kranke können sich dagegen nicht wehren“, sagte Lauterbach. Insgesamt seien zwei Millionen Menschen betroffen.

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, sieht nun die Chance, konstruktiv einen der Besonderheiten der psychiatrischen Leistungen angemessenen Entgeltkatalog zu erarbeiten. „Die Umstellung der Kliniken auf ein bundeseinheitliches, leistungsorientiertes und tagesbezogenes Entgeltsystem kann gelingen", sagte Dänzer. 

Kritiker hatten auch gefürchtet, dass Menschen etwa mit schweren Depressionen, Schizophrenie oder Suchtproblemen durch PEPP zu früh aus der Klinik entlassen werden könnten. Denn von den Kassen wird für jeden Aufenthaltstag eine Pauschale gezahlt – je nach Erkrankung sinken die Tagessätze während des Aufenthaltes.

dpa/EB

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