Ärzteschaft

Deutscher Ärztetag: Duales Krankenversicherungs­system sichert die Versorgung

  • Mittwoch, 29. Mai 2013
Uploaded: 29.05.2013 15:28:30 by mis
© Gebhardt

Hannover – Fünf Monate vor der Bundestagswahl hat der 116. Deutsche Ärztetag heute in Hannover mit großer Mehrheit die vom Bundesvorstand vorgelegte Reformskizze für eine umfassende Finanzreform des deutschen Gesundheitssystems beschlossen.

Grundlage des Konzepts ist das klare Bekenntnis zum Erhalt des Nebeneinanders von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Es herrsche derzeit überhaupt keine Not, das System von den Füßen auf den Kopf zu stellen, hatte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, gestern bei der Eröffnung des Ärztetages betont: „Der gegenwärtige Zustand der Krankenversicherung, gesetzlich und privat, ist eigentlich gut: Die Geldspeicher sind voll.“

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sei nur deshalb gut und umfassend, weil er im Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung bestehen müsse. Montgomery: „Einheitssysteme wie eine Bürgerversicherung würden den Leistungskatalog einschränken.“

Weitere prägende Elemente der Reformskizze sind:

  • Finanzautonomie der Krankenkassen. Die Kassen sollen den Versichertenbeitrag wieder autonom erheben dürfen – als festen, und einkommensunabhängigen „Gesundheitsbeitrag“.

  • Belastungsgrenze. Eine Belastungsgrenze von maximal neun Prozent des gesamten Haushaltseinkommens wird als Schwelle zum Solidarausgleich definiert.

  • Solidarausgleich. Der solidarische Ausgleich erfolgt aus Mitteln des Gesundheitsfonds.

  • Arbeitgeberanteil. Der Arbeitgeberanteil wird zur Ermöglichung einer langfristigen Kalkulation der Lohnkosten für die Arbeitgeber auf 7,3 Prozent festgeschrieben.

  • Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds wird umstrukturiert. Gespeist werden soll er aus Arbeitgeberbeiträgen, analogen Mitteln aus der Rentenversicherung sowie aus Steuermittel für den Solidarausgleich. Mit den Mitteln des Gesundheitsfonds werden im BÄK-Modell der Sozialausgleich sowie die Kinder- und Familienmitversicherung finanziert.

  • Kinderkonto. Für jedes in Deutschland geborene Kind soll ein „Gesundheitssparkonto“ eingerichtet werden. Dieses Konto soll aus Steuermitteln gespeist werden und jedem dann jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

Der 115. Deutsche Ärztetag hatte den Vorstand der Bundesärztekammer letztes Jahr in Nürnberg per Beschluss aufgefordert, gemeinsam mit Gesundheitsökonomen auf der Grundlage des Ulmer Papiers eine Konzeptskizze für die Fortentwicklung des Kranken­versicherungssystems in einer älter werdenden Gesellschaft mit zunehmenden medizinischen Chancen und Möglichkeiten zu erstellen – und dieses Papier auch in den politischen Meinungsbildungsprozess einzuspeisen.

Dem sei der Vorstand nun nachgekommen, sagte Montgomery: „Die Skizze orientiert sich an dem, was wir für richtig halten und nicht an etwaigen parteipolitischen Präferenzen.“

Die von der SPD und den Grünen geplante Einführung einer Bürgerversicherung lehnte der 116. Deutsche Ärztetag in einem separatem Beschluss ab: „Eine auf Vereinheitlichung angelegte Zwangsversicherung gefährde die Therapiefreiheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Bürger“, heißt es in der Begründung. Eine Bürgerversicherung verhindere den Wettbewerb um die beste Versorgung und stehe der gebotenen Transparenz im Kosten- und Leistungsgeschehen entgegen.

JF

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