Politik

Spahn will Biosimilars Generika gleichstellen

  • Mittwoch, 14. November 2018
/warut, stockadobecom
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Berlin – Biosimilars sollen künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Generika behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll künftig die Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel regeln. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Handelsblatt gesagt.

Ziel ist es laut Ministerium, dass Apotheken künftig bei vom G-BA festgelegten Biologika das günstigere Nachahmerpräparat abgeben müssen – solange der verschreibende Arzt dem nicht ausdrücklich widerspricht. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen zudem feste Quoten für die Verordnung von Biosimilars definieren müssen.

„Biopharmaka sind elementar für die medizinische Versorgung unserer Patienten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem Handelsblatt. „Wenn es günstigere Alternativen bei gleich hoher Versorgungsqualität gebe, müsse man sie nutzen. Sonst könne man das hohe Niveau der Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht halten.

Im vergangenen Jahr hätten nach Angaben des BMG bei konsequenter Umstellung auf Biosimilars 279 Millionen Euro eingespart werden können. Um die Arzneimittel­ausgaben in der GKV zu begrenzen, sind Apotheken bereits verpflichtet, an GKV-Patienten Generika abzugeben. Diese Regel gilt nicht für Biosmilars.

„Biosimilars werden zunehmend wichtig für die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten“, sagte der Vizechef des GKV-Spitzen­verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, der Zeitung. „Deshalb ist es gut, dass der Minister deren Anwendung durch eine Verbesserung der rechtlichen Rahmen­bedingungen erleichtern will.“

Unterstützung für Spahns Pläne kam auch von der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV). Die KBV empfehle schon seit Jahren Verordnungsquoten für Biosimilars, sagte KBV-Vize Stephan Hofmeister. Allerdings seien regionale Vorgaben starren bundesweiten Quoten „unbedingt vorzuziehen“, um die unterschiedlichen Versorgungsbedingungen zu berücksichtigen. Hofmeister erklärte darüber hinaus, dass einige Krankenkassen mit den Herstellern von Originalpräparaten Rabattverträge geschlossen hätten. In diesen Fällen sollten Ärzte dann auch das Original verschreiben können.

Die Hersteller von Biosimilars sehen die Rabattverträge der Originalhersteller als Hemmnis für die Verbreitung günstiger Alternativen. „Biosimilars sorgen für Wettbewerb, wo vorher Monopole herrschten“, sagte Stephan Eder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars, dem Handelsblatt.

Kritik kam vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Der Vorstoß zu gesetzlichen Biosimilarquoten sei „nicht erforderlich“, sagte vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer. Der Markt für Biosimilars habe sich gut entwickelt und bekomme gerade noch mehr Schwung, weil große Patente ausgelaufen seien und die Konkurrenz wachse. Sie bezeichnete es als „unverständlich“, dass Spahn mehr auf Quoten als auf Märkte setze.

Darüber hinaus schränke der geplante automatische Austausch von Biopharmazeutika in der Apotheke die Therapiefreiheit der Ärzte ein. „Der Arzt muss entscheiden und wissen, welches Medikament sein Patient erhält. Diese Entscheidung darf nicht auf die Apotheken verlagert werden“, mahnte Fischer.

may

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