Politik

Private Kranken­versicherung soll sich an Transformationsfonds beteiligen

  • Mittwoch, 9. Oktober 2024
/dpa
/dpa

Berlin – Die private Krankenversicherung (PKV) soll sich an der Finanzierung des Transformationsfonds beteili­gen. Das sehen die finalen, aber noch nicht ressortabgestimmten Änderungsanträge zur Krankenhausreform vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Darin heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem Gesundheitsausschuss des Bundestages berichten soll, wenn in den Jahren 2026 bis 2035 keine Beteiligung der PKV am Transformationsfonds er­folgt. Die Höhe der finanziellen Beteiligung soll dem Anteil der privat Krankenversicherten an der Zahl der vollsta­tionären Behandlungsfälle entsprechen.

Weiter soll den Änderungsanträgen zufolge das BMG dem Bundestag einen Regelungsvorschlag vorlegen, der eine entsprechende Beteiligung der PKV beinhaltet, wenn die Beteiligung nicht erfolgt.

Der Transformationsfonds, der Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform unter­stützen soll, würde ab 2026 für zehn Jahre greifen. Insgesamt sollen bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genutzt werden.

Diese Gelder werden maßgeblich durch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt. Die zweite Hälfte des Transformationsfonds, weitere 25 Milliarden, sollen die Länder finanzieren.

Die PKV hätte sich „durchaus bereit erklärt“, den Transformationsfonds mitzufinanzieren, erklärte gestern die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Heike Baehrens. Wenn das nicht gelinge, müsse gesetzlich nachgeschärft werden, sagte sie.

Derzeit liege der Anteil der Privatversicherten, die in Krankenhäusern versorgt würden, bei rund sieben bis acht Prozent, erklärte Baehrens. Zu diesem Anteil solle sich die PKV an den Kosten des Transformationsfonds beteili­gen. „Die PKV hat auch ein Interesse daran, dass wir gute Krankenhäuser haben“, ergänzte gestern der gesund­heitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann.

„Sollte sich die PKV entgegen aller Ankündigung überhaupt nicht an der Finanzierung offensichtlich notwendi­ger Transformation der Krankenhauslandschaft beteiligen wollen, gäbe es natürlich Möglichkeiten, wie der Ge­setzgeber das regeln könnte“, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen. Bisher gebe es aber keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die PKV ihrer Verantwortung für eine gute Krankenhaus­landschaft nachkommen werde.

PKV-Verband hält Finanzierung für verfassungswidrig

Der Verband der PKV sieht dies allerdings anders. „Eine Finanzierung des Fonds auf Kosten der Beitragszahler von GKV und PKV halten wir für verfassungswidrig“, sagte der PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther dem Deutschen Ärzteblatt.

„Deshalb lehnen wir jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab.“ Weiter erklärt Reu­ther, dass der Gesetzgeber angesichts der Verfassungswidrigkeit auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten sollte.

Auch der GKV-Spitzenverband kritisierte erneut das Vorhaben zur Finanzierung des Transformationsfonds und warnte vor stark ansteigenden Kosten der Krankenkassen. Pro Jahr seien 2,5 Milliarden Euro für den Kranken­haustransformationsfonds vorgesehen, um zehn Jahre lang die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Stefanie Stoff-Ahnis.

„Der notwendige Auf- und Umbau der stationären Versorgung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt deshalb klar in der Finanzierungsverantwortung des Staates.“

Keinesfalls dürfe die Krankenhausreform nur durch immer weiter steigende GKV-Beitragsmittel gezahlt werden. „Der Transformationsfonds – wie im Gesetzentwurf vorgelegt – ist verfassungswidrig und wird vom GKV-Spitzen­verband abgelehnt“, betonte Stoff-Ahnis.

Die Beteiligung der PKV am Transformationsfonds ist nun im Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesse­rungsgesetzes (KHVVG) vorgesehen, der kommende Woche abschließend im Bundestag beraten und verab­schiedet werden soll. Anfang dieser Woche hatten sich die Regierungsfraktionen auf diese und weitere Ände­rungen am Gesetzestext verständigt. Die Reform soll Anfang Januar 2025 in Kraft treten.

cmk/bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung