Politik

Bundestag will eine Stiftung für die Patientenberatung

  • Donnerstag, 26. Januar 2023
Zuschauer verfolgen die Sitzung im Bundestag. Thema der Debatte war das Stabilisierungsfondsgesetz./picture alliance, Britta Pedersen
Zuschauer verfolgen die Sitzung im Bundestag. Thema der Debatte war das Stabilisierungsfondsgesetz./picture alliance, Britta Pedersen

Berlin – Der Bundestag will die Unabhängige Patientenberatung (UPD) neu ausrichten und durch eine Stifung eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von den Abgeord­ne­ten erstmals debattiert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, er wolle die Perspektive der Patienten im Gesund­heitssystem deutlich stärken und sich für bessere Informationen einsetzen. Er erklärte auch, dass alle Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter, die für die jetzige UPD arbeiten, in die neue Struktur überführt werden sollen. Hier hatte es bei Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs die Sorge gegeben, dass das Wissen aus der UPD verloren gehen könnte.

Mit der künftigen Konstruktion der UPD solle diese unabhängig von frei von wirtschaftlichen Interessen und Interessenskonflikten arbeiten und dauerhaft finanziert werden. Die Pläne sehen vor, die noch als gemeinnüt­zige Gesellschaft aufgestellte Anlaufstelle in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln.

Der Stiftungsvorstand soll für die Aufgabe der unabhängigen Information und Beratung der Patienten ver­antwortlich sein. Der Vorstand soll aus zwei Mitgliedern bestehen und für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden. Der Vorstand wird von einem Stiftungsrat bestellt, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll, bei denen sieben Vertreter aus Bundesministerien und Bundestag kommen sollen und sechs weitere aus den Selbsthilfeorganisationen.

Sie soll mit Finanzmitteln des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) errichtet werden und Anfang 2024 die Arbeit aufnehmen. Finanziert werden soll sie mit 15 Millionen Euro jährlich von der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV). Davon stellt die GKV etwas mehr als 13 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, die PKV etwas mehr als eine Million Euro.

Die Opposition hält den Entwurf gleich an mehreren Stellen für nachbesserungswürdig. So kritisierte Hubert Hüppe (CDU), dass das Gesetz nun unter Zeitdruck beraten werden müsse, da bereits zum 1. Januar 2024 die Stiftung starten solle. Ebenso sei aus seiner Sicht die Finanzierung unklar, da der GKV-Spitzenverband bereits angekündigt hatte, gegen das Gesetz klagen zu wollen. Nach Ansicht der GKV muss der Verband zwar die Stiftung finanzieren, hat aber kaum Mitsprachemöglichkeiten.

Auch aus diesem Grund plädierten viele Oppositionsabgeordnete von AfD und den Linken für eine Finanzie­rung aus Steuermitteln.

Katrin Vogler (Linke) forderte deutlich mehr Geld für die Stiftung. Es müssten zu Be­ginn gleich 20 Millionen Euro sein. „25 Cent pro Kopf und Jahr sollte uns die Beratung der Menschen wert sein“, sagte sie. Auch Emmi Zeulner (CSU) kritisierte, dass die staatsferne der neuen Stiftung durch die geplante Besetzung im Stiftungsrat nicht gegeben sei.

Aus der Koalition deutete sich an, an dem Gesetzesentwurf noch etwas arbeiten zu wollen: So erklärte Linda Heitmann von den Grünen, dass man in den Beratungen aus „einem guten Entwurf noch einen besseren“ ma­chen wolle.

Auch Martina Stamm-Fiebich (SPD), die sich jahrelang für eine Veränderung bei der UPD eingesetzt hatte, deutete ähnliches an. Sie verteidigte den Entwurf aber auch gegen die Kritik aus der Opposition: „Unser Vorschlag ist ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation.“

bee

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