Ärzteschaft

KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Honorar für 2015

  • Mittwoch, 27. August 2014
Uploaded: 27.08.2014 17:20:21 by mis
dpa

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich heute auf den Honorarzuwachs für das Jahr 2015 geeinigt. Um rund 800 Millionen Euro wird die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr mindestens steigen. Andreas Gassen, der KBV-Vorstandsvorsitzende, erklärte zum Ergebnis: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Wichtig ist für uns vor allem die Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, was den Einstieg in feste Preise darstellt.“ Hierbei handele sich es um einen Honoraranteil von über 250 Millionen Euro.

Die Einigung sieht vor, die allgemeinen fachärztlichen Leistungen zu fördern. So sind 132 Millionen Euro für die Erhöhung der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung vorgesehen. Weitere 132 Millionen Euro sollen insbesondere für die Finanzierung von Leistungen ausgegeben werden, die qualifizierte nichtärztliche Praxisassistentinnen erbringen, vor allem Hausbesuche.

KBV-Vorstand Regina Feldmann sagte im Videointerview, für Hausärzte sei besonders wichtig, dass damit der Einstieg in eine flächendeckende Strukturförderung gelungen sei. Man habe vereinbart, dass es beim Einsatz von Praxisassistentinnen sowohl Zuschläge auf die hausärztliche Grundversorgung gebe wie für deren Hausbesuche.

Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, betonte: „Hier haben die Selbstverwaltungspartner gemeinsam eine gute Lösung gefunden. Besonders freue ich mich darüber, dass es neben der allgemeinen Honorarerhöhung eine Förderung der für viele kranke Menschen so wichtigen Hausbesuche gibt.“

Mit Blick auf die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sei das Verhandlungspaket „gerade noch vertretbar“, ergänzte Pfeiffer. Rund 550 Millionen Euro mehr Honorar im Jahr 2015 sind für die Erhöhung des Orientierungswerts um 1,4 Prozent vorgesehen, der Preiskomponente des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs. Er steigt damit auf 10,27 Cent.

Feldmann urteilte, angesichts der Herausforderungen gerade für die hausärztliche Versorgung in ländlichen Gegenden müssten weitere Maßnahmen folgen, aber: „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Gassen bezeichnete den Kompromiss als ein Ergebnis, „mit dem beide Seiten gut leben können“. Er hob hervor, dass man sich geeinigt habe und nicht den Erweiterten Bewertungsausschuss einberufen musste.

„Wichtig ist, dass Wirtschaftlichkeitsreserven keinen Eingang in die Honorarfindung genommen haben“, ergänzte er. Entsprechende Forderungen hatten die Krankenkassen mit einem – umstrittenen – Gutachten im Vorfeld der Verhandlungen zu untermauern versucht. Gassen verwies zudem darauf, dass man die Fortentwicklung des kalkulatorischen Arztein­kommens mit den Kassen bei der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs angehen wolle.

Der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) hatte noch während der laufenden Verhand­lungen den Vorschlag der KBV unterstützt, künftig einen Zuschlag für Versorgungs­assistentinnen in der Praxis vorzusehen. „Wir begrüßen, dass das Modell, das Hausarztpraxen entlastet, nun flächendeckend eingesetzt werden soll“, erklärte der HÄV-Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Er verwies auf das erfolgreiche Konzept der Versorgungsassistentinnen in Hausarztpraxen.

Eher kritisch bewertete der NAV-Virchow-Bund das Verhandlungsergebnis. „Es gibt nur einen sehr verhaltenen Einstieg in feste Preise, und ein Ende der Budgetierung ist nicht in Sicht“, erklärte der Bundesvorsitzende Dirk Heinrich. Eine Steigerung des Orien­tierungs­wertes um 1,4 Prozent decke weder die inflationsbedingten Mehrkosten, noch beseitige sie den Investitionsstau in den Arztpraxen.

Als „kleinen Lichtblick“ bezeichnete Heinrich die Erhöhung der fachärztlichen Grund­pauschalen, da diese außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung gezahlt würden. Positiv bewertete der NAV auch die angekündigte Protokollnotiz, wonach der kalkulatorische Arztlohn bei der EBM-Reform 2016 angepasst und nicht mehr der Beitragssatzstabilität unterworfen werden soll.

Rie/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung