Bundeskriminalamtgesetz: Ärzte weiter nicht explizit vor Überwachung geschützt

Berlin – Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition eine Novelle des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) beschlossen. Linke und Grüne stimmten dagegen. Das Gesetz erlaubt es staatlichen Behörden seit 2009, zur Abwehr schwerer Straftaten Telefone und Computer bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen zu überwachen.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 musste der Gesetzgeber das Gesetz überarbeiten. Auch in der Neufassung der Reform ist es möglich, dass Ärzte und Psychotherapeuten abgehört werden. Da sie weiterhin nicht zum Kreis der Personen gehören, die ein absolutes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, ist die Überwachung nicht explizit ausgeschlossen.
Ärzte fordern Schutz des Berufsgeheimnisses
Das hatte im Vorfeld der Reform für Proteste gesorgt. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie die Innenpolitiker des Bundestages in einem Brief aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaffen.
Die BÄK warnte in dem Schreiben vor einer fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten. Die Arzt-Patienten-Beziehung müsse vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und dürfe nicht einer Abwägungsentscheidung im Einzelfall überlassen sein. Patienten seien besonders geschützte Personengruppen und deshalb müsse bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten.
Die Grünen im Bundestag hatten in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Sie forderten unter anderem, die Berufsgeheimnisse aller Berufsgeheimnisträger wie auch Psychotherapeuten und Journalisten müssten „ausreichend gewährleistet“ werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: