Politik

Bundeskriminalamt­gesetz: Ärzte weiter nicht explizit vor Überwachung geschützt

  • Donnerstag, 27. April 2017
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Berlin – Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition eine Novelle des Bun­deskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) beschlossen. Linke und Grüne stimmten dage­gen. Das Gesetz erlaubt es staatlichen Behörden seit 2009, zur Abwehr schwerer Straf­taten Telefone und Computer bei Ver­däch­t­igen und ihren Kontaktpersonen zu über­wa­chen.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 musste der Gesetzgeber das Gesetz überarbeiten. Auch in der Neufassung der Reform ist es mög­lich, dass Ärzte und Psy­chotherapeuten abgehört werden. Da sie weiterhin nicht zum Kreis der Personen ge­hö­ren, die ein abso­lutes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, ist die Überwachung nicht explizit ausge­schlossen.

Ärzte fordern Schutz des Berufsgeheimnisses

Das hatte im Vorfeld der Reform für Proteste gesorgt. Der Präsident der Bundesärzte­kamm­er (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizi­ère (CDU) sowie die Innenpolitiker des Bundestages in einem Brief aufgefordert, den Ge­setzentwurf nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Über­wa­chungsmaßnahmen zu schaffen.

Die BÄK warnte in dem Schreiben vor einer funda­men­­talen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patien­ten und Ärzten. Die Arzt-Patienten-Beziehung müsse vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und dürfe nicht einer Abwägungsentscheidung im Einzelfall überlas­sen sein. Patienten seien besonders geschützte Personengruppen und deshalb müsse bei Ärzten der glei­che Vertrauens­schutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abge­ordne­ten.

Die Grünen im Bundestag hatten in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Sie forderten unter anderem, die Berufsge­heimnisse aller Berufsgeheimnisträger wie auch Psychotherapeuten und Journalisten müssten „ausrei­chend gewährleistet“ werden.

may

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