Ausland

Abgeordnete in Chile befürworten begrenztes Recht auf Abtreibung

  • Freitag, 18. März 2016

Santiago de Chile – Die chilenischen Abgeordneten haben am Donnerstag einem begrenzten Abtreibungsrecht zugestimmt. Nach der vom Abgeordnetenhaus in Santiago de Chile beschlossenen Neuregelung werden Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewal­tigungen und bei Gefahr für die Mutter zulässig sowie im Falle, dass der Fötus nicht mehr lebensfähig ist. Vor dem Inkrafttreten muss der Senat als zweite Parlamentskammer noch zustimmen.

„Unglaublich, die Neuregelung ist durch“, erklärte der Leiter des Abgeordnetenhauses, Marco Antonio Nuñoz. Das vollständige Abtreibungsverbot, eine striktere Regelung als in beinahe allen anderen Ländern, gilt seit der Zeit von Ex-Diktator Augusto Pinochet (1973-90).

Für das Recht auf Abtreibung bei Gefahren für die Gesundheit der Mutter stimmten 67 Abgeordnete, dagegen stimmten 47. Das Recht auf Abtreibung eines nicht-lebensfähigen Fötus erhielt 62 Ja- und 46 Nein-Stimmen. Für das Recht auf Abtreibung nach einer Vergewaltigung stimmten 59 Abgeordnete, dagegen 47.

afp

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