Krebsregistergesetz tritt in Kraft
Berlin – Zur Verbesserung der Früherkennung von Krebserkrankungen tritt am Dienstag ein Gesetz zum Aufbau von bundesweiten klinischen Registern in Kraft. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, dass die Früherkennung mehr Menschen erreiche und eine Behandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden könne, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Montag in Berlin.
Dem Gesetz zufolge sollen die unterschiedlichen klinischen Krebsregister zukünftig in Deutschland nach möglichst einheitlichen Maßstäben arbeiten. Ein in medizinischen Fachkreisen erarbeiteter Datensatz für die Dokumentation von an Krebs erkrankten Menschen bildet laut BMG die Grundlage für die klinische Krebsregistrierung und sichert ihre Einheitlichkeit.
Für den Ausbau der flächendeckenden klinischen Krebsregister stellen die Deutsche Krebshilfe 7,2 Millionen Euro und die Länder insgesamt 8 Millionen Euro bereit. Soweit festgelegte Fördervoraussetzungen vorliegen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor zukünftig eine fallbezogene Pauschale von 119 Euro an die klinischen Krebsregister zur Deckung ihrer Betriebskosten.
Gleichzeitig sollen die bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote für Männer und Frauen weiterentwickelt werden. Krankenkassen sollen ihre Versicherten künftig regelmäßig anschreiben und zu Brustkrebs-, Darmkrebs- sowie Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung einladen.
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