Ärzteschaft

AOK und Bayerischer Hausärzteverband streiten um 12,5 Millionen Euro

  • Montag, 22. Dezember 2014

München – „Abrechnungsfehler“ wirft die AOK Bayern 2.700 bayerischen Hausärzten vor, die am Hausarztvertrag (HzV-Vertrag ) mit der Kasse teilnehmen. Die Gesamtsumme der angeblich fehlerhaften Abrechnungen liegt bei rund 12,5 Millionen Euro, die höchste Einzelforderung bei über 99.000 Euro. „Für die AOK Bayern ist das Ergebnis der Abrechnungsprüfung wegen der hohen Zahl der betroffenen Ärzte niederschmetternd“, hieß es aus der AOK.

Die Kasse hat die Rückforderungen soeben zugestellt, weil im neuen Jahr Rückfor­derungsfristen möglicherweise abgelaufen sein könnten. Die AOK „ist der festen Überzeugung, dass die Abrechnungsfehler bei ausreichender Berücksichtigung der Handlungsanleitungen des Hausärzteverbandes zu vermeiden gewesen wären“, hieß es aus der Kasse.

Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat das Vorgehen der AOK scharf kritisiert. „Die AOK Bayern hat über mehr als zwei Jahre vermeintliche Forderungen gesammelt, um den Hausärzten, die am HzV-Vertrag AOK Bayern teilnehmen, jetzt kurz vor den Weihnachtsfeiertagen zum Teil existenzbedrohende Forderungen samt einer kurzen Frist zustellen zu können“, sagte Dieter Geis, Vorsitzender des BHÄV. Er kritisierte, die AOK Bayern „versucht seit Jahren, unseren Dienst an den Patienten zu sabotieren“.

Der Regelfall sehe vor, dass strittige Abrechnungen von den Krankenkassen an das Rechenzentrum versandt und über das Rechenzentrum nochmals geprüft würden. Fehl- und Doppelabrechnungen könnten dann zeitnah quartalsweise mit den Zahlungen an die Ärzte verrechnet werden. In diesem Fall aber habe die AOK immense Rückforderungen mit einer Zahlungsaufforderung innerhalb von 30 Tagen verschickt.

„Dieses Vorgehen kurz vor Weihnachten ist perfide. Die AOK Bayern gefährdet damit den sozialen Frieden und die flächendeckende medizinische Versorgung ihrer Versicherten“, so Geis. Er kündigte an, sein Verband werde sich „gegen diese Gutsherrenart der AOK Bayern“ mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Dazu habe sich der BHÄV bereits an das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege gewandt und gebeten, aufsichtsrechtlich tätig zu werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung