Politik

Krankenkassen begünstigen weiterhin Junge und Gesunde

  • Mittwoch, 28. August 2013
Uploaded: 13.03.2013 17:41:28 by mis
dpa

Berlin – Alte und kranke Menschen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder diskriminiert. Das geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Bundes­versicherungsamtes (BVA) hervor, den die Aufsichtsbehörde im Internet veröffentlicht hat. Danach benachteiligen die Kassen Versicherte mit hohem Kostenrisiko oft schon bei der Anwerbung. Daneben habe es aber auch Versuche gegeben, Ältere oder Kranke aus der Kasse heraus zu drängen, heißt es in dem Bericht.

Nach Darstellung der Behörde hatten Mitarbeiter einer Krankenkasse kurzfristig sogar versucht, behinderte und chronisch kranke Menschen am Telefon zur Kündigung zu bewegen. „Die dargestellte Verfahrensweise verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Sozialgesetzbuches und wird der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen gerade auch bei der medizinischen Versorgung von behinderten und chronisch kranken Menschen nicht gerecht“, rügt das Bundesversicherungsamt.

Scharfe Kritik übt die Behörde auch an der systemischen Risikoselektion bei der Anwer­bung von Versicherten. So habe eine Reihe von Krankenkassen mit ihrem Vertrieb Vereinbarungen mit dem Ziel abgeschlossen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte zu akquirieren.

„Oft zahlen die Krankenkassen ihrem Vertrieb keine Prämien für das Werben von einkommensschwachen oder kranken Versicherten oder verlangen Prämien zurück, wenn die Neumitglieder höhere Krankheitskosten verursachen als erwartet“, heißt es in dem Bericht. „Hierdurch verstoßen die Krankenkassen gegen das Diskriminierungsverbot und das in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachtende Solidaritätsprinzip“, so das BVA.

„Seit Jahren ist bekannt, dass für diese unhaltbare und diskriminierende Entwicklung unter anderem ein unzureichender Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen verantwortlich ist. Dieser muss endlich korrigiert werden“, erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Sonst würde der Wettbewerb zwischen den Kassen vor allem auf dem Rücken von älteren, chronisch kranken und pflegebedürftigen Versicherten ausgetragen.

„Schuld an der Risikoselektion sind nicht die Kassen, Schuld ist die Politik, die die Krankenkassen in den Wettbewerb gezwungen hat“, kommentierte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg in der Frankfurter Rundschau die Vorwürfe des BVA.

Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden ältere Versicherte offenbar benachteiligt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisierte heute in den Stuttgarter Nachrichten, dass es immer noch Versicherer gebe, die Älteren keine günstigeren Tarife anböten, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben sei. Das seien aber „Ausreißer“, betonte Bahr.

Viele Rechtsmängel bei Selektivverträgen
Das BVA bemängelt in seinem Tätigkeitsbericht auch, dass viele Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung sowie zur integrierten Versorgung rechtlich nicht korrekt seien.

Seit Anfang 2012 sind die Krankenkassen verpflichtet, den BVA die Verträge vorzulegen. 2012 hat das BVA laut dem Bericht 516 Verträge geprüft, in diesem Jahr werden es rund 1.350 werden.

Gründe für eine Beanstandung von Verträgen sind laut dem BVA insbesondere die Einbindung von nicht zugelassenen Vertragspartnern, zum Beispiel Privatkliniken oder nicht zugelassenen Ärzten, nicht zugelassene Teilnahmebeschränkungen wie Mindest­versicherungszeiten oder Altersbeschränkungen, das Fehlen eines integrativen Versorgungsansatzes, zum Beispiel reine OP-Leistung ohne Einbindung eines weiteren Sektors, und die Erhebung von Selbstbehalten über die gesetzlichen Zuzahlungs­regelungen hinaus.

„Es bleibt jedoch festzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen der Selektivverträge überarbeitungsbedürftig sind“, bemängelt das BVA. Es fehle die Verpflichtung, die Verträge zu veröffentlichen, außerdem sollte der Gesetzgeber die verschiedenen Vertragstypen vereinheitlichen, um das Verfahren zu entbürokratisieren.

hil

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