Ausland

Britisches Parlament weist Sterbehilfegesetz zurück

  • Freitag, 11. September 2015

London – Das britische Parlament hat am Freitag mit Dreiviertelmehrheit einen Gesetz­entwurf zu Sterbehilfe zurückgewiesen. Die Eingabe eines einzelnen Abgeord­neten sah vor, dass Patienten mit einer diagnostizierten Restlebenszeit unter sechs Monaten von einem Arzt eine tödliche Dosis verschrieben bekommen können, um Suizid zu begehen.

Die konservative Abgeordnete Fiona Bruce sagte während der Parlamentsdebatte, die Vorlage entbehre derart der Schutzmechanismen für Patienten, dass es „zum Lachen wäre, wenn der Gegenstand nicht so ernst wäre”. Das Parlament habe Wehrlose zu schützen und „keine Gesetze zu erlassen, die sie töten”. Die konservative Parlamen­tarierin Caroline Spelman argumentierte, aus einem „Recht zu sterben” könne „schnell eine Pflicht zu sterben werden”.

Der Labour-Abgeordnete Sir Keir Starmer hielt dagegen, das geltende Recht toleriere inzwischen amateurhafte Suizidbeihilfe durch mitleidende Angehörige, schließe aber professionelle Hilfe aus. Es bleibe dann nur der Ausweg, zum Sterben in die Schweiz zu reisen. Das sei ungerecht. „Wir sind in unseren eigenen rechtlichen Arrangements gefangen”, so Starmer.

Beihilfe zum Suizid ist in England ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendeten, wurde bislang niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2010 hatte die Staatsanwaltschaft zwar im Zuge des Falls Purdy neue Richtlinien zum Umgang mit solchen Fällen verabschiedet. Zu strafrechtlichen Konsequenzen für die betreffenden Freunde und Angehörigen hat dies jedoch nicht geführt.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung