Politik

Erneuter Anlauf zu einem Präventionsgesetz

  • Montag, 3. November 2014
Uploaded: 03.11.2014 17:39:16 by mis
dpa

Berlin – Künftig wird deutlich mehr Geld von den Krankenkassen für Maßnahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung bereitgestellt. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präven­tionsgesetz - PrävG) aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Danach sollen die Krankenkassen ab 2016 jährlich mindestens sieben Euro je Versicherten für Präven­tions­zwecke ausgeben. Davon entfällt ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versicherten auf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten (Kindertageseinrichtungen, Schulen et cetera) wird ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versicherten zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist von einer jährlich für Präventionszwecke zur Verfügung stehenden Summe in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro auszugehen.

Nationale Präventionskonferenz soll Rahmenempfehlungen festlegen
Mehr als bisher sollen Mittel für Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die einen niederschwelligen Zugang zu gesundheitsförderlichen Angeboten für diejenigen ermög­lichen, die von den bisherigen Präventionsangeboten weniger profitiert haben. Die Menschen sollen dort erreicht werden, wo sie sich überwiegend aufhalten. Der Gesetz­entwurf sieht eine Nationale Präventionskonferenz vor, die in bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen gemeinsam zu verfolgende Ziele sowie vorrangig zu verfolgende Handlungsfelder und Zielgruppen festlegt.

Ärzte sollen primärpräventive Beratung leisten
Ärzten wird eine wichtige Rolle im präventiven Geschehen zugewiesen. Sie seien von jeher besonders geeignet, heißt es im Gesetzentwurf, neben der Behandlung von Krankheiten auch eine primärpräventive Beratung und Begleitung ihrer Patienten zu leisten und diese zu einem Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten zu motivieren. Neu ist, dass sie Präventionsempfehlungen in Form einer ärztlichen Bescheinigung ausstellen sollen; für die Krankenkassen soll dies eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung von primärpräventiven Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention sein – eine verbindliche Regelung ist das nicht.

Ärzte erhalten kein zusätzliches Honorar
Dafür erhalten die Ärzte kein zusätzliches Honorar – ihnen entstehe als vertraglichen Leistungserbringern kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, heißt es im Gesetzentwurf. Schon jetzt seien die Ärzte nach den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss dazu verpflichtet, einen Versicherten gegebenenfalls auf Gesundheitsförderungsangebote der Krankenkassen hinzuweisen.

Die Altersgrenze für die Gesundheitsuntersuchungen im Kinder- und Jugendalter wird im Gesetzentwurf auf die Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben. Primärpräventive Beratungselemente werden zum verbindlichen Inhalt der ärztlichen Kinderfrüh­er­kennungs­untersuchungen. Grundsätzlich stellt der Gesetzentwurf fest, dass eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet ist, zu kurz greift.

Betriebsärzte sind an der Weiterentwicklung der Leistungen im Betrieb zu beteiligen
Denn bereits lange vor dem Auftreten einer Erkrankung könnten gesundheitliche Risikofaktoren und Belastungen vorliegen (Adipositas, Bewegungsmangel, Rauchen oder Stress), die durch geeignete primärpräventive Maßnahmen beseitigt oder vermindert werden könnten. Auch die Altersgrenze (35 Jahre) für die Gesundheits­untersuchung bei Erwachsenen und das Inanspruchnahmeintervall (alle zwei Jahre) wird aufgehoben. Künftig soll der Gemeinsame Bundesausschuss über Inhalt, Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen befinden.

Bei den Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind nach Maßgabe des Gesetzentwurfs die Betriebsärzte an der Ausführung von Leistungen im Betrieb zu beteiligen. Betont wird das enge Verhältnis zwischen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll künftig die zentrale Koor­di­nierungs­stelle für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sein und mit den dafür erforderlichen Geldmitteln von den Krankenkassen ausgestattet werden.

TG

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